Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.Barbir-Stube, und Gerechtigkeit (weil solche ein mal von mir mit großen Kosten angeleget und in Kundtschafft gebracht worden) einen anderen geschickten Subjecto, nehmlich einen hiesigen Bürgers Sohne, und Feldtscheer Johann Michel Steppin zu über geben, alles in der qualität wie ich solches, seindt hero als ein contribuirender ordinär Bürger, bey der hiesigen Barbier Innung mit incorporiret gebraucht und genoßen . . . Damit Er selbige in meinem Hauße, welches ohne dem eine uhralte Barbier Stube gewesen, continuire und ich hierunter im Alter etwas unterstützet würde. Ich zweifele darum an aller gnädigster Erhörung nicht, weil dieses Feldtschers Vatter, der alte Steppin hiebevor sein Hauß in der Halle, zu Ew. Königl. Majestät bequemlichen Saltz-Nahrung, willig abgetreten; Dabey ihm verheisen worden, sein und seiner Kinder bey Ew. Königl. Majestät in besten zu gedencken, undt ich ersterbe dafür . . ." Berlin, 14. Oktober 1722. Reskript des Geheimen Rats an die Magdeburgische Regierung, die über Dietz' Gesuch vom 25. September a. c. gutachtlich berichten soll. Entwurf unterzeichnet von M. L. von Printzen. A. a. O. Halle, 4. Mai 1726. Supplikat von Dietz an das Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gericht, daß die gegen ihn angestrengte Untersuchung niedergeschlagen werde, wofür er sich erbietet, dreißig Taler zur Strafkasse zu zahlen. Original. Königliches Geheimes Staatsarchiv zu Berlin R. 52, 159 k. 1. a. ". . . Auff inständiges Anhalten eines Armen weyland in Gera wohnhafft gewesenen Barbiers nahmens Gardthoffs nachgelaßnen Witwe umb Ausstellung eines Lehr Briefes vor ihren allhir bey seinem Stieff Bruder Nahmens Philippi in der Lehre gestandenen Sohn, habe ich als Mit-OberMeister bey der Barbier Gewerckschafft, nachdem vorhero der Frauen Begehren bey dem Convent überlegt, also zu willfahren Ihnn angerathen, welcher Meinung ich nebst einigen und andern beständig gewesen, als wodurch des armen Barbiers Sohn (deren Kinder ohnedem das beneficium haben, daß sie ohne Auffdingen können loßgesprochen werden) Wohlfarth befördert werden sollen. Welchen aber einige von denn andern und Jüngern Gewercken ad nocendum et contradicendum begierige contraire gewesen; Ich aber dennoch vor dieser Witwen Sohn Barbir-Stube, und Gerechtigkeit (weil solche ein mal von mir mit großen Kosten angeleget und in Kundtschafft gebracht worden) einen anderen geschickten Subjecto, nehmlich einen hiesigen Bürgers Sohne, und Feldtscheer Johann Michel Steppin zu über geben, alles in der qualität wie ich solches, seindt hero als ein contribuirender ordinär Bürger, bey der hiesigen Barbier Innung mit incorporiret gebraucht und genoßen . . . Damit Er selbige in meinem Hauße, welches ohne dem eine uhralte Barbier Stube gewesen, continuire und ich hierunter im Alter etwas unterstützet würde. Ich zweifele darum an aller gnädigster Erhörung nicht, weil dieses Feldtschers Vatter, der alte Steppin hiebevor sein Hauß in der Halle, zu Ew. Königl. Majestät bequemlichen Saltz-Nahrung, willig abgetreten; Dabey ihm verheisen worden, sein und seiner Kinder bey Ew. Königl. Majestät in besten zu gedencken, undt ich ersterbe dafür . . .“ Berlin, 14. Oktober 1722. Reskript des Geheimen Rats an die Magdeburgische Regierung, die über Dietz’ Gesuch vom 25. September a. c. gutachtlich berichten soll. Entwurf unterzeichnet von M. L. von Printzen. A. a. O. Halle, 4. Mai 1726. Supplikat von Dietz an das Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gericht, daß die gegen ihn angestrengte Untersuchung niedergeschlagen werde, wofür er sich erbietet, dreißig Taler zur Strafkasse zu zahlen. Original. Königliches Geheimes Staatsarchiv zu Berlin R. 52, 159 k. 1. a. „. . . Auff inständiges Anhalten eines Armen weyland in Gera wohnhafft gewesenen Barbiers nahmens Gardthoffs nachgelaßnen Witwe umb Ausstellung eines Lehr Briefes vor ihren allhir bey seinem Stieff Bruder Nahmens Philippi in der Lehre gestandenen Sohn, habe ich als Mit-OberMeister bey der Barbier Gewerckschafft, nachdem vorhero der Frauen Begehren bey dem Convent überlegt, also zu willfahren Ihnn angerathen, welcher Meinung ich nebst einigen und andern beständig gewesen, als wodurch des armen Barbiers Sohn (deren Kinder ohnedem das beneficium haben, daß sie ohne Auffdingen können loßgesprochen werden) Wohlfarth befördert werden sollen. 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Berlin, 14. Oktober 1722. Reskript des Geheimen Rats an die Magdeburgische Regierung, die über Dietz’ Gesuch vom 25. September a. c. gutachtlich berichten soll. Entwurf unterzeichnet von M. L. von Printzen. A. a. O.
Halle, 4. Mai 1726. Supplikat von Dietz an das Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gericht, daß die gegen ihn angestrengte Untersuchung niedergeschlagen werde, wofür er sich erbietet, dreißig Taler zur Strafkasse zu zahlen. Original. Königliches Geheimes Staatsarchiv zu Berlin R. 52, 159 k. 1. a.
„. . . Auff inständiges Anhalten eines Armen weyland in Gera wohnhafft gewesenen Barbiers nahmens Gardthoffs nachgelaßnen Witwe umb Ausstellung eines Lehr Briefes vor ihren allhir bey seinem Stieff Bruder Nahmens Philippi in der Lehre gestandenen Sohn, habe ich als Mit-OberMeister bey der Barbier Gewerckschafft, nachdem vorhero der Frauen Begehren bey dem Convent überlegt, also zu willfahren Ihnn angerathen, welcher Meinung ich nebst einigen und andern beständig gewesen, als wodurch des armen Barbiers Sohn (deren Kinder ohnedem das beneficium haben, daß sie ohne Auffdingen können loßgesprochen werden) Wohlfarth befördert werden sollen. Welchen aber einige von denn andern und Jüngern Gewercken ad nocendum et contradicendum begierige contraire gewesen; Ich aber dennoch vor dieser Witwen Sohn
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