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Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.

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wann sie neingehen wollen. Sie trinken keinen Wein, sondern Meth und Wasser; und wo je einer Wein heimlich trinket, und es gewahr wird, er öffentlich gepeitschet wird. Der Diebstahl wird hart bestraft. Und mag einer so viel Weiber nehmen, als er ernähren kann; kann er sie aber nicht ernähren und wird geklaget, muß er ihr einen Scheidebrief und Geld geben, sie frei- und loslassen; dargegen hat er über Leib und Leben über sie zu herrschen; sie darf nicht unbedeckt ausgehen und sich sehen lassen.

Wie mir denn von einem Feldscher erzählet - welcher bei dem Gesandten von Holland gewesen, da er einen Türken an einem gefährlichen Schaden kurieret, der Türk aber ihn sehr lieb gewonnen und oft mit nach Hause genommen, aber kein Frauenzimmer je gesehen - daß der Feldscher von dem Türken begehret': er sollte ihm doch seine Frauens zeigen. Der Türk ihm solches versprochen, mit sich in die Höhe, in ein Gemach oder Stube geführet, da sechs schöne Frauenspersonen mitten in der Stube, die Füße kreuzweis unter sich, auf einem Teppich gesessen; gestickt und genähet haben; sich aber blöde und erschrocken erzeiget.

Darauf der Türke gesaget: "Komm mit mir, ich will dir mehr zeigen." Ihn bei der Hand eine Treppen heruntergeführet und einen verriegelten Laden aufgemacht und heißen, neinsehn. Weil es finster gewesen, habe er nichts sehen, aber wohl was rasseln hören im Stroh, worauf der Türke noch einen Laden aufgemacht und es helle worden. Habe er ein grausames Spektakul gesehen, indem eine ganz nackete Weibesperson, ganz wild die Haar umb sich hängend, an einer Kette, bei einem aufgehangenen, halbabgefressenen Körper gelegen. Darüber er sehr erschrocken, zurückgefahren und gefraget: was das wäre ?

Der Türke ihm gesaget: dies wäre auch eine von seinen Frauen, welche mit einem Renegaten (es sind

wann sie neingehen wollen. Sie trinken keinen Wein, sondern Meth und Wasser; und wo je einer Wein heimlich trinket, und es gewahr wird, er öffentlich gepeitschet wird. Der Diebstahl wird hart bestraft. Und mag einer so viel Weiber nehmen, als er ernähren kann; kann er sie aber nicht ernähren und wird geklaget, muß er ihr einen Scheidebrief und Geld geben, sie frei- und loslassen; dargegen hat er über Leib und Leben über sie zu herrschen; sie darf nicht unbedeckt ausgehen und sich sehen lassen.

Wie mir denn von einem Feldscher erzählet – welcher bei dem Gesandten von Holland gewesen, da er einen Türken an einem gefährlichen Schaden kurieret, der Türk aber ihn sehr lieb gewonnen und oft mit nach Hause genommen, aber kein Frauenzimmer je gesehen – daß der Feldscher von dem Türken begehret’: er sollte ihm doch seine Frauens zeigen. Der Türk ihm solches versprochen, mit sich in die Höhe, in ein Gemach oder Stube geführet, da sechs schöne Frauenspersonen mitten in der Stube, die Füße kreuzweis unter sich, auf einem Teppich gesessen; gestickt und genähet haben; sich aber blöde und erschrocken erzeiget.

Darauf der Türke gesaget: „Komm mit mir, ich will dir mehr zeigen.“ Ihn bei der Hand eine Treppen heruntergeführet und einen verriegelten Laden aufgemacht und heißen, neinsehn. Weil es finster gewesen, habe er nichts sehen, aber wohl was rasseln hören im Stroh, worauf der Türke noch einen Laden aufgemacht und es helle worden. Habe er ein grausames Spektakul gesehen, indem eine ganz nackete Weibesperson, ganz wild die Haar umb sich hängend, an einer Kette, bei einem aufgehangenen, halbabgefressenen Körper gelegen. Darüber er sehr erschrocken, zurückgefahren und gefraget: was das wäre ?

Der Türke ihm gesaget: dies wäre auch eine von seinen Frauen, welche mit einem Renegaten (es sind

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[0080] wann sie neingehen wollen. Sie trinken keinen Wein, sondern Meth und Wasser; und wo je einer Wein heimlich trinket, und es gewahr wird, er öffentlich gepeitschet wird. Der Diebstahl wird hart bestraft. Und mag einer so viel Weiber nehmen, als er ernähren kann; kann er sie aber nicht ernähren und wird geklaget, muß er ihr einen Scheidebrief und Geld geben, sie frei- und loslassen; dargegen hat er über Leib und Leben über sie zu herrschen; sie darf nicht unbedeckt ausgehen und sich sehen lassen. Wie mir denn von einem Feldscher erzählet – welcher bei dem Gesandten von Holland gewesen, da er einen Türken an einem gefährlichen Schaden kurieret, der Türk aber ihn sehr lieb gewonnen und oft mit nach Hause genommen, aber kein Frauenzimmer je gesehen – daß der Feldscher von dem Türken begehret’: er sollte ihm doch seine Frauens zeigen. Der Türk ihm solches versprochen, mit sich in die Höhe, in ein Gemach oder Stube geführet, da sechs schöne Frauenspersonen mitten in der Stube, die Füße kreuzweis unter sich, auf einem Teppich gesessen; gestickt und genähet haben; sich aber blöde und erschrocken erzeiget. Darauf der Türke gesaget: „Komm mit mir, ich will dir mehr zeigen.“ Ihn bei der Hand eine Treppen heruntergeführet und einen verriegelten Laden aufgemacht und heißen, neinsehn. Weil es finster gewesen, habe er nichts sehen, aber wohl was rasseln hören im Stroh, worauf der Türke noch einen Laden aufgemacht und es helle worden. Habe er ein grausames Spektakul gesehen, indem eine ganz nackete Weibesperson, ganz wild die Haar umb sich hängend, an einer Kette, bei einem aufgehangenen, halbabgefressenen Körper gelegen. Darüber er sehr erschrocken, zurückgefahren und gefraget: was das wäre ? Der Türke ihm gesaget: dies wäre auch eine von seinen Frauen, welche mit einem Renegaten (es sind

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Zitationshilfe: Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dietz_leben_1915/80>, abgerufen am 04.12.2024.