Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

confessus [furtum] aut castretur, aut ducentos quadraginta denarios, qui faciunt solidos sex, solvat.

VIII. Die Georgianer im Lande Albanien lassen die Diebe/ welche nicht eben einen gar zu grossen Diebstahl begangen/ ihrer Mannheit berauben/ damit die hernach keine Kinder mehr zeugen mögen/ die ihnen nach arthen.

Brocardus Monachus, in descriptione terrae Sanctae.

Dieses thun sie auch denen Ehebrechern.

Erasm. Francisci, in Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ pag. 419.

IX. Sonst ist aus den Historien-Schreibern gnugsam bekant/ daß/ wenn einer von den grossen Patentaten sich befürchtet/ es möchten seine nahe Bluts-Freunde und Anverwante von Manns-Bildern ihn etwa künftig aus den Sattel heben/ und des Reichs entsetzen/ sie dieselbe castriren lassen/ ihnen dadurch alle Hoffnung der Succession und Fortpflantzung ihres Geschlechtes zubenehmen.

X. Man lieset auch/ daß vor diesen die vornehmsten in Griechenland alte Männer / vor welchen man sich wegen Aufsetzung der Hörner nichts mehr zubesorgen hatte / zu Hütern und Wächtern ihrer Weiber bestellet.

Suias in voce [Greek words]

Menander, in Pseudo-Hercule.

XI. König Agamemnon hinterlies seiner Gemahlin/ der Clytemnestrae, einen Citharoedum, Hart- oder Lautenschläger/ als er von ihr reisete/ welcher nicht allein custos pudicitiae seyn/ sondern ihr auch stets Liederchen von Lob der ehrlichen und keuschen Weiber vorsingen muste/ es konte auch der Ehebrecher AEgystus ihr eher nichts angewinnen/ noch sie zu Fall bringen/ biß der Citharoedus aus dem Wege geräumet war.

Athenaeus, lib. 1. Dipnosoph. cap. II. D. Joh. Phil. Pfeiffer/ Antiq. Graec. gentil. lib. 2. c 64. pag. 434.

XII. Es wird auch wohl den Eunuchis oder Verschnittenen solche Aufsicht anvertrauet/ weil die Alten davor hielten/ es wäre denselben die vis generandi, mit samt der Lust und Bergierde zum Frauenzimmer/ benommen. Und gebrauchten sich Anfans derselben nur Königliche Personen. Terent in Eunuch. Act. 1. Scen. 2. vers. 87. Ja Käyser und andere grosse Herren nahmen sie zu Cammerdienern und Tranbanten. Xenophon, lib. 7. Paed. Assyriorum. Ammian. Marcellin. lib. 16. Hist. Man hält auch davor/ es sey Potyphar, bey dem

confessus [furtum] aut castretur, aut ducentos quadraginta denarios, qui faciunt solidos sex, solvat.

VIII. Die Georgianer im Lande Albanien lassen die Diebe/ welche nicht eben einen gar zu grossen Diebstahl begangen/ ihrer Mannheit berauben/ damit die hernach keine Kinder mehr zeugen mögen/ die ihnen nach arthen.

Brocardus Monachus, in descriptione terrae Sanctae.

Dieses thun sie auch denen Ehebrechern.

Erasm. Francisci, in Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ pag. 419.

IX. Sonst ist aus den Historien-Schreibern gnugsam bekant/ daß/ wenn einer von den grossen Patentaten sich befürchtet/ es möchten seine nahe Bluts-Freunde und Anverwante von Manns-Bildern ihn etwa künftig aus den Sattel heben/ und des Reichs entsetzen/ sie dieselbe castriren lassen/ ihnen dadurch alle Hoffnung der Succession und Fortpflantzung ihres Geschlechtes zubenehmen.

X. Man lieset auch/ daß vor diesen die vornehmsten in Griechenland alte Männer / vor welchen man sich wegen Aufsetzung der Hörner nichts mehr zubesorgen hatte / zu Hütern und Wächtern ihrer Weiber bestellet.

Suias in voce [Greek words]

Menander, in Pseudo-Hercule.

XI. König Agamemnon hinterlies seiner Gemahlin/ der Clytemnestrae, einen Citharoedum, Hart- oder Lautenschläger/ als er von ihr reisete/ welcher nicht allein custos pudicitiae seyn/ sondern ihr auch stets Liederchen von Lob der ehrlichen und keuschen Weiber vorsingen muste/ es konte auch der Ehebrecher AEgystus ihr eher nichts angewinnen/ noch sie zu Fall bringen/ biß der Citharoedus aus dem Wege geräumet war.

Athenaeus, lib. 1. Dipnosoph. cap. II. D. Joh. Phil. Pfeiffer/ Antiq. Graec. gentil. lib. 2. c 64. pag. 434.

XII. Es wird auch wohl den Eunuchis oder Verschnittenen solche Aufsicht anvertrauet/ weil die Alten davor hielten/ es wäre denselben die vis generandi, mit samt der Lust und Bergierde zum Frauenzimmer/ benommen. Und gebrauchten sich Anfans derselben nur Königliche Personen. Terent in Eunuch. Act. 1. Scen. 2. vers. 87. Ja Käyser und andere grosse Herren nahmen sie zu Cammerdienern und Tranbanten. Xenophon, lib. 7. Paed. Assyriorum. Ammian. Marcellin. lib. 16. Hist. Man hält auch davor/ es sey Potyphar, bey dem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1017" n="1011"/>
confessus [furtum]                      aut castretur, aut ducentos quadraginta denarios, qui faciunt solidos sex,                      solvat.</p>
        <p>VIII. Die Georgianer im Lande Albanien lassen die Diebe/ welche nicht eben einen                      gar zu grossen Diebstahl begangen/ ihrer Mannheit berauben/ damit die hernach                      keine Kinder mehr zeugen mögen/ die ihnen nach arthen.</p>
        <p>Brocardus Monachus, in descriptione terrae Sanctae.</p>
        <p>Dieses thun sie auch denen Ehebrechern.</p>
        <p>Erasm. Francisci, in Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ pag. 419.</p>
        <p>IX. Sonst ist aus den Historien-Schreibern gnugsam bekant/ daß/ wenn einer von                      den grossen Patentaten sich befürchtet/ es möchten seine nahe Bluts-Freunde und                      Anverwante von Manns-Bildern ihn etwa künftig aus den Sattel heben/ und des                      Reichs entsetzen/ sie dieselbe castriren lassen/ ihnen dadurch alle Hoffnung                      der Succession und Fortpflantzung ihres Geschlechtes zubenehmen.</p>
        <p>X. Man lieset auch/ daß vor diesen die vornehmsten in Griechenland alte Männer /                      vor welchen man sich wegen Aufsetzung der Hörner nichts mehr zubesorgen hatte /                      zu Hütern und Wächtern ihrer Weiber bestellet.</p>
        <p>Suias in voce <foreign xml:lang="el">[Greek words]</foreign></p>
        <p>Menander, in Pseudo-Hercule.</p>
        <p>XI. König Agamemnon hinterlies seiner Gemahlin/ der Clytemnestrae, einen                      Citharoedum, Hart- oder Lautenschläger/ als er von ihr reisete/ welcher nicht                      allein custos pudicitiae seyn/ sondern ihr auch stets Liederchen von Lob der                      ehrlichen und keuschen Weiber vorsingen muste/ es konte auch der Ehebrecher                      AEgystus ihr eher nichts angewinnen/ noch sie zu Fall bringen/ biß der                      Citharoedus aus dem Wege geräumet war.</p>
        <p>Athenaeus, lib. 1. Dipnosoph. cap. II. D. Joh. Phil. Pfeiffer/ Antiq. Graec.                      gentil. lib. 2. c 64. pag. 434.</p>
        <p>XII. Es wird auch wohl den Eunuchis oder Verschnittenen solche Aufsicht                      anvertrauet/ weil die Alten davor hielten/ es wäre denselben die vis                      generandi, mit samt der Lust und Bergierde zum Frauenzimmer/ benommen. Und                      gebrauchten sich Anfans derselben nur Königliche Personen. Terent in Eunuch.                      Act. 1. Scen. 2. vers. 87. Ja Käyser und andere grosse Herren nahmen sie zu                      Cammerdienern und Tranbanten. Xenophon, lib. 7. Paed. Assyriorum. Ammian.                      Marcellin. lib. 16. Hist. Man hält auch davor/ es sey Potyphar, bey dem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1011/1017] confessus [furtum] aut castretur, aut ducentos quadraginta denarios, qui faciunt solidos sex, solvat. VIII. Die Georgianer im Lande Albanien lassen die Diebe/ welche nicht eben einen gar zu grossen Diebstahl begangen/ ihrer Mannheit berauben/ damit die hernach keine Kinder mehr zeugen mögen/ die ihnen nach arthen. Brocardus Monachus, in descriptione terrae Sanctae. Dieses thun sie auch denen Ehebrechern. Erasm. Francisci, in Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ pag. 419. IX. Sonst ist aus den Historien-Schreibern gnugsam bekant/ daß/ wenn einer von den grossen Patentaten sich befürchtet/ es möchten seine nahe Bluts-Freunde und Anverwante von Manns-Bildern ihn etwa künftig aus den Sattel heben/ und des Reichs entsetzen/ sie dieselbe castriren lassen/ ihnen dadurch alle Hoffnung der Succession und Fortpflantzung ihres Geschlechtes zubenehmen. X. Man lieset auch/ daß vor diesen die vornehmsten in Griechenland alte Männer / vor welchen man sich wegen Aufsetzung der Hörner nichts mehr zubesorgen hatte / zu Hütern und Wächtern ihrer Weiber bestellet. Suias in voce [Greek words] Menander, in Pseudo-Hercule. XI. König Agamemnon hinterlies seiner Gemahlin/ der Clytemnestrae, einen Citharoedum, Hart- oder Lautenschläger/ als er von ihr reisete/ welcher nicht allein custos pudicitiae seyn/ sondern ihr auch stets Liederchen von Lob der ehrlichen und keuschen Weiber vorsingen muste/ es konte auch der Ehebrecher AEgystus ihr eher nichts angewinnen/ noch sie zu Fall bringen/ biß der Citharoedus aus dem Wege geräumet war. Athenaeus, lib. 1. Dipnosoph. cap. II. D. Joh. Phil. Pfeiffer/ Antiq. Graec. gentil. lib. 2. c 64. pag. 434. XII. Es wird auch wohl den Eunuchis oder Verschnittenen solche Aufsicht anvertrauet/ weil die Alten davor hielten/ es wäre denselben die vis generandi, mit samt der Lust und Bergierde zum Frauenzimmer/ benommen. Und gebrauchten sich Anfans derselben nur Königliche Personen. Terent in Eunuch. Act. 1. Scen. 2. vers. 87. Ja Käyser und andere grosse Herren nahmen sie zu Cammerdienern und Tranbanten. Xenophon, lib. 7. Paed. Assyriorum. Ammian. Marcellin. lib. 16. Hist. Man hält auch davor/ es sey Potyphar, bey dem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1017
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1011. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1017>, abgerufen am 26.11.2024.