XIII. In Griechenland ist vor diesen nichts gemeiners/ als das castriren / Ausschneiden und Blenden am Gesicht gewesen/ zumahl bey denen/ so zum Regierstand erhoben/ welche solches mannichmahl aus einen blosen Argwohn und Furcht/ als wenn ihre Brüder oder andere nahe Bluts-Freunde ihnen die Schuhe austreten wolten/ practiciret und vorgenommen haben. Nec immerito sane ingenium saevitiae miratur Lipsius, cum certum sit, non alia re hominem magis abjici, & animo conatuq; cadere, quam exsectione illa & excaecatione. Qui aut virum viro, aut lumen demit, nihil ab eo ultra formidet, & in poenam aut ludibrium modo vivit.
Lips. in monit. & exemp. polit. lib. 2. c. 5. tit. violentiae exempla n. X. Nic. Henel. in otio Uratislav. c. 35. pag. 295. & 296.
XIV. Als die Türcken Constantinopel erobert/ haben sie nach lang getriebener Fleisches-Lust mit den Weibes-Bildern/ endlich dieselbe splitternackend ausgezogen/ lebendig an die Bäume gebunden/ und mit Pfeilen ihnen nach den Geburts-Gliedern geschossen/ manchen die Hertzen aus dem Leibe geschnitten / die Kinder gespist/ und alles von alten Personen in Stücken zerhauen.
D. Herlicius, von Mahomets Reich.
XV. Zu Neustadt schnitt ein reicher Bürger/ weil er seine Köchin beschlaffen / ihm das Gemächte glat herab mit einem Scheermesser. Zeil. part. 1. Theatr. Trag. c. 13. Ein Notarius in der Landschafft Perigord nahm in der ander Ehe eine von Adel/ mit der er anfing zu eifern. Und damit er/ wenn sie schwanger werden solte/ sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ schwanger werden solte / sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ er sich seiner natürlichen Gefäß durch einen Meister berauben/ muste aber über 6. Wochen in grossen Schmertzen/ im Lande Avergne zu Bette liegen. Seine besagte Ehfrau bekömmt die Wassersucht/ so etliche Frauen/ daß sie schwanger wäre/ hielten. Er sagte / daß sie von Ihm nicht schwanger/ sintemahln er vor 15. Monaten castriret wäre / wie er denn auch solches darzeigte. Sie starb nach 19 Monaten ihrer Kranckheit. Er ließ sie auffschneiden: Ihrer Freunde aber übten Rache an ihn/ und starb er elendiglich zu Bergerac an einer langwierigen Kranckheit/ und in grosser Verachtung.
Ludov. Gujon. lib. 5. var. lect. c. 11. Zeil. Epist. 657. pag. 806.
XVI. Man findet auch ferner in den Historien daß einige Geistliche/ desto keuscher zu leben/ und GOtt desto eiferiger zu dienen/ ihnen selbst die viri-
XIII. In Griechenland ist vor diesen nichts gemeiners/ als das castriren / Ausschneiden und Blenden am Gesicht gewesen/ zumahl bey denen/ so zum Regierstand erhoben/ welche solches mannichmahl aus einen blosen Argwohn und Furcht/ als wenn ihre Brüder oder andere nahe Bluts-Freunde ihnen die Schuhe austreten wolten/ practiciret und vorgenommen haben. Nec immeritò sanè ingenium saevitiae miratur Lipsius, cum certum sit, non aliâ re hominem magis abjici, & animo conatuq; cadere, quam exsectione illa & excaecatione. Qui aut virum viro, aut lumen demit, nihil ab eo ultra formidet, & in poenam aut ludibrium modo vivit.
Lips. in monit. & exemp. polit. lib. 2. c. 5. tit. violentiae exempla n. X. Nic. Henel. in otio Uratislav. c. 35. pag. 295. & 296.
XIV. Als die Türcken Constantinopel erobert/ haben sie nach lang getriebener Fleisches-Lust mit den Weibes-Bildern/ endlich dieselbe splitternackend ausgezogen/ lebendig an die Bäume gebunden/ und mit Pfeilen ihnen nach den Geburts-Gliedern geschossen/ manchen die Hertzen aus dem Leibe geschnitten / die Kinder gespist/ und alles von alten Personen in Stücken zerhauen.
D. Herlicius, von Mahomets Reich.
XV. Zu Neustadt schnitt ein reicher Bürger/ weil er seine Köchin beschlaffen / ihm das Gemächte glat herab mit einem Scheermesser. Zeil. part. 1. Theatr. Trag. c. 13. Ein Notarius in der Landschafft Perigord nahm in der ander Ehe eine von Adel/ mit der er anfing zu eifern. Und damit er/ wenn sie schwanger werden solte/ sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ schwanger werden solte / sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ er sich seiner natürlichen Gefäß durch einen Meister berauben/ muste aber über 6. Wochen in grossen Schmertzen/ im Lande Avergne zu Bette liegen. Seine besagte Ehfrau bekömmt die Wassersucht/ so etliche Frauen/ daß sie schwanger wäre/ hielten. Er sagte / daß sie von Ihm nicht schwanger/ sintemahln er vor 15. Monaten castriret wäre / wie er denn auch solches darzeigte. Sie starb nach 19 Monaten ihrer Kranckheit. Er ließ sie auffschneiden: Ihrer Freunde aber übten Rache an ihn/ und starb er elendiglich zu Bergerac an einer langwierigen Kranckheit/ und in grosser Verachtung.
Ludov. Gujon. lib. 5. var. lect. c. 11. Zeil. Epist. 657. pag. 806.
XVI. Man findet auch ferner in den Historien daß einige Geistliche/ desto keuscher zu leben/ und GOtt desto eiferiger zu dienen/ ihnen selbst die viri-
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f1031"n="1025"/><p>XIII. In Griechenland ist vor diesen nichts gemeiners/ als das castriren / Ausschneiden und Blenden am Gesicht gewesen/ zumahl bey denen/ so zum Regierstand erhoben/ welche solches mannichmahl aus einen blosen Argwohn und Furcht/ als wenn ihre Brüder oder andere nahe Bluts-Freunde ihnen die Schuhe austreten wolten/ practiciret und vorgenommen haben. Nec immeritò sanè ingenium saevitiae miratur Lipsius, cum certum sit, non aliâ re hominem magis abjici, & animo conatuq; cadere, quam exsectione illa & excaecatione. Qui aut virum viro, aut lumen demit, nihil ab eo ultra formidet, & in poenam aut ludibrium modo vivit.</p><p>Lips. in monit. & exemp. polit. lib. 2. c. 5. tit. violentiae exempla n. X. Nic. Henel. in otio Uratislav. c. 35. pag. 295. & 296.</p><p>XIV. Als die Türcken Constantinopel erobert/ haben sie nach lang getriebener Fleisches-Lust mit den Weibes-Bildern/ endlich dieselbe splitternackend ausgezogen/ lebendig an die Bäume gebunden/ und mit Pfeilen ihnen nach den Geburts-Gliedern geschossen/ manchen die Hertzen aus dem Leibe geschnitten / die Kinder gespist/ und alles von alten Personen in Stücken zerhauen.</p><p>D. Herlicius, von Mahomets Reich.</p><p>XV. Zu Neustadt schnitt ein reicher Bürger/ weil er seine Köchin beschlaffen / ihm das Gemächte glat herab mit einem Scheermesser. Zeil. part. 1. Theatr. Trag. c. 13. Ein Notarius in der Landschafft Perigord nahm in der ander Ehe eine von Adel/ mit der er anfing zu eifern. Und damit er/ wenn sie schwanger werden solte/ sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ schwanger werden solte / sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ er sich seiner natürlichen Gefäß durch einen Meister berauben/ muste aber über 6. Wochen in grossen Schmertzen/ im Lande Avergne zu Bette liegen. Seine besagte Ehfrau bekömmt die Wassersucht/ so etliche Frauen/ daß sie schwanger wäre/ hielten. Er sagte / daß sie von Ihm nicht schwanger/ sintemahln er vor 15. Monaten castriret wäre / wie er denn auch solches darzeigte. Sie starb nach 19 Monaten ihrer Kranckheit. Er ließ sie auffschneiden: Ihrer Freunde aber übten Rache an ihn/ und starb er elendiglich zu Bergerac an einer langwierigen Kranckheit/ und in grosser Verachtung.</p><p>Ludov. Gujon. lib. 5. var. lect. c. 11. Zeil. Epist. 657. pag. 806.</p><p>XVI. Man findet auch ferner in den Historien daß einige Geistliche/ desto keuscher zu leben/ und GOtt desto eiferiger zu dienen/ ihnen selbst die viri-
</p></div></body></text></TEI>
[1025/1031]
XIII. In Griechenland ist vor diesen nichts gemeiners/ als das castriren / Ausschneiden und Blenden am Gesicht gewesen/ zumahl bey denen/ so zum Regierstand erhoben/ welche solches mannichmahl aus einen blosen Argwohn und Furcht/ als wenn ihre Brüder oder andere nahe Bluts-Freunde ihnen die Schuhe austreten wolten/ practiciret und vorgenommen haben. Nec immeritò sanè ingenium saevitiae miratur Lipsius, cum certum sit, non aliâ re hominem magis abjici, & animo conatuq; cadere, quam exsectione illa & excaecatione. Qui aut virum viro, aut lumen demit, nihil ab eo ultra formidet, & in poenam aut ludibrium modo vivit.
Lips. in monit. & exemp. polit. lib. 2. c. 5. tit. violentiae exempla n. X. Nic. Henel. in otio Uratislav. c. 35. pag. 295. & 296.
XIV. Als die Türcken Constantinopel erobert/ haben sie nach lang getriebener Fleisches-Lust mit den Weibes-Bildern/ endlich dieselbe splitternackend ausgezogen/ lebendig an die Bäume gebunden/ und mit Pfeilen ihnen nach den Geburts-Gliedern geschossen/ manchen die Hertzen aus dem Leibe geschnitten / die Kinder gespist/ und alles von alten Personen in Stücken zerhauen.
D. Herlicius, von Mahomets Reich.
XV. Zu Neustadt schnitt ein reicher Bürger/ weil er seine Köchin beschlaffen / ihm das Gemächte glat herab mit einem Scheermesser. Zeil. part. 1. Theatr. Trag. c. 13. Ein Notarius in der Landschafft Perigord nahm in der ander Ehe eine von Adel/ mit der er anfing zu eifern. Und damit er/ wenn sie schwanger werden solte/ sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ schwanger werden solte / sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ er sich seiner natürlichen Gefäß durch einen Meister berauben/ muste aber über 6. Wochen in grossen Schmertzen/ im Lande Avergne zu Bette liegen. Seine besagte Ehfrau bekömmt die Wassersucht/ so etliche Frauen/ daß sie schwanger wäre/ hielten. Er sagte / daß sie von Ihm nicht schwanger/ sintemahln er vor 15. Monaten castriret wäre / wie er denn auch solches darzeigte. Sie starb nach 19 Monaten ihrer Kranckheit. Er ließ sie auffschneiden: Ihrer Freunde aber übten Rache an ihn/ und starb er elendiglich zu Bergerac an einer langwierigen Kranckheit/ und in grosser Verachtung.
Ludov. Gujon. lib. 5. var. lect. c. 11. Zeil. Epist. 657. pag. 806.
XVI. Man findet auch ferner in den Historien daß einige Geistliche/ desto keuscher zu leben/ und GOtt desto eiferiger zu dienen/ ihnen selbst die viri-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1025. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1031>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.