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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Erben/ einer setzet sich selbst zum Erben ein. 880.
Erbschafft beschwerlich bey den Hottentoten. 979.
Esels-Kopff/ höltzerner eine Straffe. 727.
Eselreiten rücklings/ eine Straffe. 817. deren Exempel. ibid. seqq. Der Ehebrecher bey den Pisidiern und Cumaeern. 818.
In Esels-Haut wird ein Rebell genehet. 819.
Eunuchi erst nur von Königlichen Personen gebrauchet 1101. Hernach sehr gemein worden 1012. Haben so lose Händel getrieben/ als unverschnittene 1012. Die Käyser sie gar ausrotten wollen. 1013. Das castriren im Römischen Reichs verbothen 1014. 1018. seq. Unterscheid unter Spadonibus, Thlibiis vel Thlasiis und Castratis. Castrati wieder dreyerley 1015.
Eucliae Virgini musten Braut und Bräutigam opffern. 1059.
Execution zum tode verurtheileter soll nicht lange verschoben 439. Doch auch so geschwinde nicht damit verfahren werden. ibid. Ist aufzuschieben / wenn der delinquent noch keine Busse spühren lässet 447. Gehet endlich fort / wenn er gar nicht zu gewinnen. 448.
Exilium 762 seq. Zweyerley voluntarium und involuntarium 765. Exempel unterschiedener/ so ins Exilium kommen. 766. seqq.
[Spaltenumbruch]
Eydes der Richter unterschiedene formulen 220. seqq.
Eyd/ Eydschwur/ dabey vorgehende Ceremonien 963. seqq. Bey den Heyden. 964. Insonderheit bey den Römern. 965. Atheniensern. 965. Bey den Juden 965. Russen. 967. Mohren 967. Alten Christen. 966. Der Käyserl. Capitulation. 966. In der Cammer zu Wetzlar. ibid Kan im Fall der Noth auch mit der lincken Hand geschehen. 967. Lichter anstecken bey den Eydschwüren. 967.
Eyd vor Gefährde. 39.
Eyer/ so Hexen legen. 416.
Eisen glüend/ dadurch die Unschuld bewiesen 74. 77. Rettet einen Unschuldigen/ und verräth den Schuldigen. 78.
Ewige Gefängnis. 626. seq. Wenn sie erkant werde. 627.
F. der Diebe Brandmahl. 907.
Fahne schwencken über die Soldaten. 567.
Falsum, was es sey/ und dessen requisita. 876. seq. Falsi poena vorzeiten deportatio oder damnatio in metallum; heutiges Tages ist sie arbitraria. 877. 886. Falsum wird auf vielerley Art begangen/ in Persona 878. seq. Verbis. 881. Scriptis 882. Abusu rei 886. Wird in enormibus auch wohl capitaliter bestraffet. 897. Der Notarien, Tabellionen Falsch. 991.
Falsariorum allerhand Gattung 891. seqq. Jhnen werden die Nerven an
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Erben/ einer setzet sich selbst zum Erben ein. 880.
Erbschafft beschwerlich bey den Hottentoten. 979.
Esels-Kopff/ höltzerner eine Straffe. 727.
Eselreiten rücklings/ eine Straffe. 817. deren Exempel. ibid. seqq. Der Ehebrecher bey den Pisidiern und Cumaeern. 818.
In Esels-Haut wird ein Rebell genehet. 819.
Eunuchi erst nur von Königlichen Personen gebrauchet 1101. Hernach sehr gemein worden 1012. Haben so lose Händel getrieben/ als unverschnittene 1012. Die Käyser sie gar ausrotten wollen. 1013. Das castriren im Römischen Reichs verbothen 1014. 1018. seq. Unterscheid unter Spadonibus, Thlibiis vel Thlasiis uñ Castratis. Castrati wieder dreyerley 1015.
Eucliae Virgini musten Braut und Bräutigam opffern. 1059.
Execution zum tode verurtheileter soll nicht lange verschoben 439. Doch auch so geschwinde nicht damit verfahren werden. ibid. Ist aufzuschieben / wenn der delinquent noch keine Busse spühren lässet 447. Gehet endlich fort / wenn er gar nicht zu gewinnen. 448.
Exilium 762 seq. Zweyerley voluntarium und involuntarium 765. Exempel unterschiedener/ so ins Exilium kommen. 766. seqq.
[Spaltenumbruch]
Eydes der Richter unterschiedene formulen 220. seqq.
Eyd/ Eydschwur/ dabey vorgehende Ceremonien 963. seqq. Bey den Heyden. 964. Insonderheit bey den Römern. 965. Atheniensern. 965. Bey den Juden 965. Russen. 967. Mohren 967. Alten Christen. 966. Der Käyserl. Capitulation. 966. In der Cam̃er zu Wetzlar. ibid Kan im Fall der Noth auch mit der lincken Hand geschehen. 967. Lichter anstecken bey den Eydschwüren. 967.
Eyd vor Gefährde. 39.
Eyer/ so Hexen legen. 416.
Eisen glüend/ dadurch die Unschuld bewiesen 74. 77. Rettet einen Unschuldigen/ und verräth den Schuldigen. 78.
Ewige Gefängnis. 626. seq. Wenn sie erkant werde. 627.
F. der Diebe Brandmahl. 907.
Fahne schwencken über die Soldaten. 567.
Falsum, was es sey/ und dessen requisita. 876. seq. Falsi poena vorzeiten deportatio oder damnatio in metallum; heutiges Tages ist sie arbitraria. 877. 886. Falsum wird auf vielerley Art begangen/ in Personâ 878. seq. Verbis. 881. Scriptis 882. Abusu rei 886. Wird in enormibus auch wohl capitaliter bestraffet. 897. Der Notarien, Tabellionen Falsch. 991.
Falsariorum allerhand Gattung 891. seqq. Jhnen werden die Nerven an
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          <item>Eyd vor Gefährde. 39.</item>
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          <item>Eisen glüend/ dadurch die Unschuld bewiesen 74. 77. Rettet einen                          Unschuldigen/ und verräth den Schuldigen. 78.</item>
          <item>Ewige Gefängnis. 626. seq. Wenn sie erkant werde. 627.</item>
          <item>F. der Diebe Brandmahl. 907.</item>
          <item>Fahne schwencken über die Soldaten. 567.</item>
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[1156] Erben/ einer setzet sich selbst zum Erben ein. 880. Erbschafft beschwerlich bey den Hottentoten. 979. Esels-Kopff/ höltzerner eine Straffe. 727. Eselreiten rücklings/ eine Straffe. 817. deren Exempel. ibid. seqq. Der Ehebrecher bey den Pisidiern und Cumaeern. 818. In Esels-Haut wird ein Rebell genehet. 819. Eunuchi erst nur von Königlichen Personen gebrauchet 1101. Hernach sehr gemein worden 1012. Haben so lose Händel getrieben/ als unverschnittene 1012. Die Käyser sie gar ausrotten wollen. 1013. Das castriren im Römischen Reichs verbothen 1014. 1018. seq. Unterscheid unter Spadonibus, Thlibiis vel Thlasiis uñ Castratis. Castrati wieder dreyerley 1015. Eucliae Virgini musten Braut und Bräutigam opffern. 1059. Execution zum tode verurtheileter soll nicht lange verschoben 439. Doch auch so geschwinde nicht damit verfahren werden. ibid. Ist aufzuschieben / wenn der delinquent noch keine Busse spühren lässet 447. Gehet endlich fort / wenn er gar nicht zu gewinnen. 448. Exilium 762 seq. Zweyerley voluntarium und involuntarium 765. Exempel unterschiedener/ so ins Exilium kommen. 766. seqq. Eydes der Richter unterschiedene formulen 220. seqq. Eyd/ Eydschwur/ dabey vorgehende Ceremonien 963. seqq. Bey den Heyden. 964. Insonderheit bey den Römern. 965. Atheniensern. 965. Bey den Juden 965. Russen. 967. Mohren 967. Alten Christen. 966. Der Käyserl. Capitulation. 966. In der Cam̃er zu Wetzlar. ibid Kan im Fall der Noth auch mit der lincken Hand geschehen. 967. Lichter anstecken bey den Eydschwüren. 967. Eyd vor Gefährde. 39. Eyer/ so Hexen legen. 416. Eisen glüend/ dadurch die Unschuld bewiesen 74. 77. Rettet einen Unschuldigen/ und verräth den Schuldigen. 78. Ewige Gefängnis. 626. seq. Wenn sie erkant werde. 627. F. der Diebe Brandmahl. 907. Fahne schwencken über die Soldaten. 567. Falsum, was es sey/ und dessen requisita. 876. seq. Falsi poena vorzeiten deportatio oder damnatio in metallum; heutiges Tages ist sie arbitraria. 877. 886. Falsum wird auf vielerley Art begangen/ in Personâ 878. seq. Verbis. 881. Scriptis 882. Abusu rei 886. Wird in enormibus auch wohl capitaliter bestraffet. 897. Der Notarien, Tabellionen Falsch. 991. Falsariorum allerhand Gattung 891. seqq. Jhnen werden die Nerven an

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1156>, abgerufen am 24.11.2024.