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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Weiber zänckische. 34. ihre Straffe. 747. 749. Alt Weiber-Scheid. 53 zur Zeit ihres Menstrui nicht zu torquiren. 273. Wenn sie Kinder säugen/ ob zu voltern. 273. Weiber Liebe bethöret. 192. Weiber - Thränen/ heuchel Thränen. ibid. Weiber der Richter nehmen Geschencke vor die Männer. 195. Vorzeiten zum Ministerio metallico gebraucht. 699. Seynd schuldig/ den verweiseten Manne zu folgen. 857. Wie sie zu Rothweil verzicht gethan 964. Weiber-Ausschneidung/ vid. Ausschneidung und Beschneidung. Können sich Schulden wegen zum Arrest verbinden. 636. Weiber liehen die Lacedemonier einander. 1053. Haben etzliche Völcker gemein gehabt. 1054. seq. Creditiren den Männern nicht gern lange/ 1062. Sehen nicht gern/ daß die Männer zu seher übern Büchern liegen. ibid. Junge Weiber wollen über alle Männer die Herrschafft haben/ sehen gerne/ daß sie bald sterben. ibid. Weiber sollen zu Hause bleiben. 1063. Weiber sonderbahre Beschneidung beyn Mohren. 1065. Weiber-Bärthe. 1119.
Weidemesser/ Straffe. 728.
Weiden-Bäume beschädigen vor alters mit Abhauung der Hand gestrafft. 993.
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Weiffen/ eiserne/ Art der Banden. 622.
Wein rother in Engelland bey Abhauung der Hände gegeben. 36. Wein - Rausch zur Volter gebrauchet. 311. Wird den armen Sündern vor der Tortur gegeben. 454. Wein-Verfälschung. 897.
Weissenfelser Galgen. 607.
Wenceslaus der Käyser hebet den Scharffrichter einen Sohn aus der Tauffe. 566. Fähret mit ihm in Wagen. ibid. Sein Gefängnis. 684.
Westphälische Gerichte/ 143. seq. vid. Heimlich-Gerichte.
Wetzstein mit einen Messer durchschnitten. 85.
Wiederhohlung der Tortur. 381. seq. Wenn sie statt habe. 383. seqq.
Wiederruffs-Formul. 824. Wiederruff der Urgichten/ was der Richter dabey zuthun. 380. seq. Dessen in Pohlen sonderliche Art. 1086.
Wimpffen qs. Weibes-Pein. 960.
Winser-Baum zu Hamburg. 743.
Wippen/ in Chur-Sächs. wider die Wild-Fisch- und Krebs-Diebe angeordnet 901. seqq. Dieser Straffe Ursprung von den Longobarden. 904. seq.
Wissenden Gericht. 148.
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Weiber zänckische. 34. ihre Straffe. 747. 749. Alt Weiber-Scheid. 53 zur Zeit ihres Menstrui nicht zu torquiren. 273. Wenn sie Kinder säugen/ ob zu voltern. 273. Weiber Liebe bethöret. 192. Weiber - Thränen/ heuchel Thränen. ibid. Weiber der Richter nehmen Geschencke vor die Männer. 195. Vorzeiten zum Ministerio metallico gebraucht. 699. Seynd schuldig/ den verweiseten Manne zu folgen. 857. Wie sie zu Rothweil verzicht gethan 964. Weiber-Ausschneidung/ vid. Ausschneidung und Beschneidung. Können sich Schulden wegen zum Arrest verbinden. 636. Weiber liehen die Lacedemonier einander. 1053. Haben etzliche Völcker gemein gehabt. 1054. seq. Creditiren den Männern nicht gern lange/ 1062. Sehen nicht gern/ daß die Männer zu seher übern Büchern liegen. ibid. Junge Weiber wollen über alle Männer die Herrschafft haben/ sehen gerne/ daß sie bald sterben. ibid. Weiber sollen zu Hause bleiben. 1063. Weiber sonderbahre Beschneidung beyn Mohren. 1065. Weiber-Bärthe. 1119.
Weidemesser/ Straffe. 728.
Weiden-Bäume beschädigen vor alters mit Abhauung der Hand gestrafft. 993.
[Spaltenumbruch]
Weiffen/ eiserne/ Art der Banden. 622.
Wein rother in Engelland bey Abhauung der Hände gegeben. 36. Wein - Rausch zur Volter gebrauchet. 311. Wird den armen Sündern vor der Tortur gegeben. 454. Wein-Verfälschung. 897.
Weissenfelser Galgen. 607.
Wenceslaus der Käyser hebet den Scharffrichter einen Sohn aus der Tauffe. 566. Fähret mit ihm in Wagen. ibid. Sein Gefängnis. 684.
Westphälische Gerichte/ 143. seq. vid. Heimlich-Gerichte.
Wetzstein mit einen Messer durchschnitten. 85.
Wiederhohlung der Tortur. 381. seq. Wenn sie statt habe. 383. seqq.
Wiederruffs-Formul. 824. Wiederruff der Urgichten/ was der Richter dabey zuthun. 380. seq. Dessen in Pohlen sonderliche Art. 1086.
Wimpffen qs. Weibes-Pein. 960.
Winser-Baum zu Hamburg. 743.
Wippen/ in Chur-Sächs. wider die Wild-Fisch- und Krebs-Diebe angeordnet 901. seqq. Dieser Straffe Ursprung von den Longobarden. 904. seq.
Wissenden Gericht. 148.
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[1190] Weiber zänckische. 34. ihre Straffe. 747. 749. Alt Weiber-Scheid. 53 zur Zeit ihres Menstrui nicht zu torquiren. 273. Wenn sie Kinder säugen/ ob zu voltern. 273. Weiber Liebe bethöret. 192. Weiber - Thränen/ heuchel Thränen. ibid. Weiber der Richter nehmen Geschencke vor die Männer. 195. Vorzeiten zum Ministerio metallico gebraucht. 699. Seynd schuldig/ den verweiseten Manne zu folgen. 857. Wie sie zu Rothweil verzicht gethan 964. Weiber-Ausschneidung/ vid. Ausschneidung und Beschneidung. Können sich Schulden wegen zum Arrest verbinden. 636. Weiber liehen die Lacedemonier einander. 1053. Haben etzliche Völcker gemein gehabt. 1054. seq. Creditiren den Männern nicht gern lange/ 1062. Sehen nicht gern/ daß die Männer zu seher übern Büchern liegen. ibid. Junge Weiber wollen über alle Männer die Herrschafft haben/ sehen gerne/ daß sie bald sterben. ibid. Weiber sollen zu Hause bleiben. 1063. Weiber sonderbahre Beschneidung beyn Mohren. 1065. Weiber-Bärthe. 1119. Weidemesser/ Straffe. 728. Weiden-Bäume beschädigen vor alters mit Abhauung der Hand gestrafft. 993. Weiffen/ eiserne/ Art der Banden. 622. Wein rother in Engelland bey Abhauung der Hände gegeben. 36. Wein - Rausch zur Volter gebrauchet. 311. Wird den armen Sündern vor der Tortur gegeben. 454. Wein-Verfälschung. 897. Weissenfelser Galgen. 607. Wenceslaus der Käyser hebet den Scharffrichter einen Sohn aus der Tauffe. 566. Fähret mit ihm in Wagen. ibid. Sein Gefängnis. 684. Westphälische Gerichte/ 143. seq. vid. Heimlich-Gerichte. Wetzstein mit einen Messer durchschnitten. 85. Wiederhohlung der Tortur. 381. seq. Wenn sie statt habe. 383. seqq. Wiederruffs-Formul. 824. Wiederruff der Urgichten/ was der Richter dabey zuthun. 380. seq. Dessen in Pohlen sonderliche Art. 1086. Wimpffen qs. Weibes-Pein. 960. Winser-Baum zu Hamburg. 743. Wippen/ in Chur-Sächs. wider die Wild-Fisch- und Krebs-Diebe angeordnet 901. seqq. Dieser Straffe Ursprung von den Longobarden. 904. seq. Wissenden Gericht. 148.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1190>, abgerufen am 21.11.2024.