Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.so soll der Profos den Gefangenen in Ring bringen / und den gantzen Umstand einen guten Morgen bieten/ und ferner sprechen: Liebe getreue und redliche Lands-Knechte/ Adel und Un-Adel/ wie uns GOTT zusammen gefügt hat/ ihr traget gut Gewissen/ wie wir anfänglich zusammen geschworen / daß wir wollen gut Regiment führen/ den Armen als den Reichen/ den Reichen als den Armen/ durch ordentliche Recht das Ubel zustraffen an denen/ die wieder unser Regiment thun und Eydbrüchig werden/ darüm lieben Lands-Knechte/ lieben Krieges-Leuthe ist mein Begehrn und Bitte/ ihr wollet mir diesen Tag helfen ein Bewerb machen/ solch Ubel zu straffen/ daß wirs auch verantworten können bey andern Fürsten und Herren. Nun spricht der Profos einen Feldwebel an/ daß er ihm wolt helffen beförderlich seyn der angefangenen Sachen. Darauf/ lieben Landes-Knechte/ spricht der Feldwebel: Ihr habt des Profosen Rede gehöret und vernommen/ wann es euch lieb ist/ denselben nachzukommen/ so hebe ein ieder mit mir die Hand auf. [5.] Weiter begehret der Profos einen zum Beystand in seinen Rath/ aus dem gemeinen Mann/ damit die Sachen mit Rath und Recht vorzubringen/ der Gefangene auch dergleichen einen Rath und Vorsprecher aus den gemeinen Mann/ darnach düngen sie beyde Redner nach einander in das Recht vor den Krieges-Volck/ wie denn gebräuchlich ist. [6.] Nun nimmt der Profos seinen Vorsprecher und Beystand/ und gehet aus den Ringe/ und hält Rath mit ihnen/ zeiget ihnen die Sachen an/ wie und was der Gefangene verwircket hat/ und die Ursach seiner Gefängniß sey/ und befiehlet den Vorsprecher/ wie er soll den gemeinen Mann solche Mißhandelung vorbringen / und nachdem gehen sie wieder in den Ring/ und der Vorsprecher sagt: Also lieben Knechte/ wolt ihr mich hören/ von wegen des Profosen? Antwort/ Ja. [7.] Desgleichen nimmt der Gefangene auch seinen Vorsprecher und Rath an einen sondern Orth/ und bittet/ daß sie wollen Recht weisen und werben/ daß dem Profosen auf seine schwere Klage/ so er mit ihme zuthun hat/ möge Antwort gegeben werden. So giebet denn der Vorsprecher Antwort aufs beste/ so er kan. [8.] So nimmt der Profos seinen Vorsprecher und Rath zu den andern mahl aus den Ringe/ und bleibt auf seiner vorigen Klage; ob sich der Gefangene verantwortet / und auf die schwere Klage nichts geständig seyn will/ so läst der Profos die Kuntschafft den Gefangenen vorlesen/ wie er gehandelt hat/ darnach muß der Gefangene Antwort geben/ auf die verlesene Kundschafft/ so wieder ihn ergangen ist. Weiter/ so gehet der Profos zum dritten so soll der Profos den Gefangenen in Ring bringen / und den gantzen Umstand einen guten Morgen bieten/ und ferner sprechen: Liebe getreue und redliche Lands-Knechte/ Adel und Un-Adel/ wie uns GOTT zusammen gefügt hat/ ihr traget gut Gewissen/ wie wir anfänglich zusammen geschworen / daß wir wollen gut Regiment führen/ den Armen als den Reichen/ den Reichen als den Armen/ durch ordentliche Recht das Ubel zustraffen an denen/ die wieder unser Regiment thun und Eydbrüchig werden/ darüm lieben Lands-Knechte/ lieben Krieges-Leuthe ist mein Begehrn und Bitte/ ihr wollet mir diesen Tag helfen ein Bewerb machen/ solch Ubel zu straffen/ daß wirs auch verantworten können bey andern Fürsten und Herren. Nun spricht der Profos einen Feldwebel an/ daß er ihm wolt helffen beförderlich seyn der angefangenen Sachen. Darauf/ lieben Landes-Knechte/ spricht der Feldwebel: Ihr habt des Profosen Rede gehöret und vernommen/ wann es euch lieb ist/ denselben nachzukommen/ so hebe ein ieder mit mir die Hand auf. [5.] Weiter begehret der Profos einen zum Beystand in seinen Rath/ aus dem gemeinen Mann/ damit die Sachen mit Rath und Recht vorzubringen/ der Gefangene auch dergleichen einen Rath und Vorsprecher aus den gemeinen Mann/ darnach düngen sie beyde Redner nach einander in das Recht vor den Krieges-Volck/ wie denn gebräuchlich ist. [6.] Nun nimmt der Profos seinen Vorsprecher und Beystand/ und gehet aus den Ringe/ und hält Rath mit ihnen/ zeiget ihnen die Sachen an/ wie und was der Gefangene verwircket hat/ und die Ursach seiner Gefängniß sey/ und befiehlet den Vorsprecher/ wie er soll den gemeinen Mann solche Mißhandelung vorbringen / und nachdem gehen sie wieder in den Ring/ und der Vorsprecher sagt: Also lieben Knechte/ wolt ihr mich hören/ von wegen des Profosen? Antwort/ Ja. [7.] Desgleichen nimmt der Gefangene auch seinen Vorsprecher und Rath an einen sondern Orth/ und bittet/ daß sie wollen Recht weisen uñ werben/ daß dem Profosen auf seine schwere Klage/ so er mit ihme zuthun hat/ möge Antwort gegeben werden. So giebet denn der Vorsprecher Antwort aufs beste/ so er kan. [8.] So nimmt der Profos seinen Vorsprecher und Rath zu den andern mahl aus den Ringe/ und bleibt auf seiner vorigen Klage; ob sich der Gefangene verantwortet / und auf die schwere Klage nichts geständig seyn will/ so läst der Profos die Kuntschafft den Gefangenen vorlesen/ wie er gehandelt hat/ darnach muß der Gefangene Antwort geben/ auf die verlesene Kundschafft/ so wieder ihn ergangen ist. 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Darauf/ lieben Landes-Knechte/ spricht der Feldwebel: Ihr habt des Profosen Rede gehöret und vernommen/ wann es euch lieb ist/ denselben nachzukommen/ so hebe ein ieder mit mir die Hand auf.</p> <p>[5.] Weiter begehret der Profos einen zum Beystand in seinen Rath/ aus dem gemeinen Mann/ damit die Sachen mit Rath und Recht vorzubringen/ der Gefangene auch dergleichen einen Rath und Vorsprecher aus den gemeinen Mann/ darnach düngen sie beyde Redner nach einander in das Recht vor den Krieges-Volck/ wie denn gebräuchlich ist.</p> <p>[6.] Nun nimmt der Profos seinen Vorsprecher und Beystand/ und gehet aus den Ringe/ und hält Rath mit ihnen/ zeiget ihnen die Sachen an/ wie und was der Gefangene verwircket hat/ und die Ursach seiner Gefängniß sey/ und befiehlet den Vorsprecher/ wie er soll den gemeinen Mann solche Mißhandelung vorbringen / und nachdem gehen sie wieder in den Ring/ und der Vorsprecher sagt: Also lieben Knechte/ wolt ihr mich hören/ von wegen des Profosen? 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so soll der Profos den Gefangenen in Ring bringen / und den gantzen Umstand einen guten Morgen bieten/ und ferner sprechen: Liebe getreue und redliche Lands-Knechte/ Adel und Un-Adel/ wie uns GOTT zusammen gefügt hat/ ihr traget gut Gewissen/ wie wir anfänglich zusammen geschworen / daß wir wollen gut Regiment führen/ den Armen als den Reichen/ den Reichen als den Armen/ durch ordentliche Recht das Ubel zustraffen an denen/ die wieder unser Regiment thun und Eydbrüchig werden/ darüm lieben Lands-Knechte/ lieben Krieges-Leuthe ist mein Begehrn und Bitte/ ihr wollet mir diesen Tag helfen ein Bewerb machen/ solch Ubel zu straffen/ daß wirs auch verantworten können bey andern Fürsten und Herren.
Nun spricht der Profos einen Feldwebel an/ daß er ihm wolt helffen beförderlich seyn der angefangenen Sachen. Darauf/ lieben Landes-Knechte/ spricht der Feldwebel: Ihr habt des Profosen Rede gehöret und vernommen/ wann es euch lieb ist/ denselben nachzukommen/ so hebe ein ieder mit mir die Hand auf.
[5.] Weiter begehret der Profos einen zum Beystand in seinen Rath/ aus dem gemeinen Mann/ damit die Sachen mit Rath und Recht vorzubringen/ der Gefangene auch dergleichen einen Rath und Vorsprecher aus den gemeinen Mann/ darnach düngen sie beyde Redner nach einander in das Recht vor den Krieges-Volck/ wie denn gebräuchlich ist.
[6.] Nun nimmt der Profos seinen Vorsprecher und Beystand/ und gehet aus den Ringe/ und hält Rath mit ihnen/ zeiget ihnen die Sachen an/ wie und was der Gefangene verwircket hat/ und die Ursach seiner Gefängniß sey/ und befiehlet den Vorsprecher/ wie er soll den gemeinen Mann solche Mißhandelung vorbringen / und nachdem gehen sie wieder in den Ring/ und der Vorsprecher sagt: Also lieben Knechte/ wolt ihr mich hören/ von wegen des Profosen? Antwort/ Ja.
[7.] Desgleichen nimmt der Gefangene auch seinen Vorsprecher und Rath an einen sondern Orth/ und bittet/ daß sie wollen Recht weisen uñ werben/ daß dem Profosen auf seine schwere Klage/ so er mit ihme zuthun hat/ möge Antwort gegeben werden. So giebet denn der Vorsprecher Antwort aufs beste/ so er kan.
[8.] So nimmt der Profos seinen Vorsprecher und Rath zu den andern mahl aus den Ringe/ und bleibt auf seiner vorigen Klage; ob sich der Gefangene verantwortet / und auf die schwere Klage nichts geständig seyn will/ so läst der Profos die Kuntschafft den Gefangenen vorlesen/ wie er gehandelt hat/ darnach muß der Gefangene Antwort geben/ auf die verlesene Kundschafft/ so wieder ihn ergangen ist. Weiter/ so gehet der Profos zum dritten
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