Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.nis und also eingerichtet: ob nicht wahr/ daß dieses und jenes geschehen sey? &c. &c. Vide die Fürstl. Gothaische Gerichts- und Process-Ordnung/ part. 3. c. 6. per tot. allwo nicht allein unterschiedliche Inquisitional-Articul der Verbrechungen ins gemein/ sondern auch in specie beym Todtschlag / Tödtung durch Gifft / Kinder Abtreibung und Tödtung / Diebstahl und Rauberey / Zaubern / Mordbrand / Falschen Müntzen/ &c. zu finden. LXXII. So sind auch die Inquisitional-Articul zweyerley 1. GENERALES wenn [1 [nach des Inquisiti Nahmen [2] dessen Eltern [3] seinem Alter [5] wo er erzogen? [6] von seinem Leben und Wandel/ Item [7] wovon er sich ernehret? und [8] waß er im Vermögen habe? articuliret und gefraget wird. 2. SPECIALES in welchen Inquisit um daß beschuldigte Delictum umständlich befraget wird. LXXIII. Und muß sich der Judex im articuliren nach des Inquisiti Gemüth richten / denn wenn dieser einfältig ist/ kan er nach denen Articulis generalibus gar wohl zum delicto an sich selbst schreiten/ und ihm vorhalten/ ob er nicht dieß und jenes gethan? Wenn? wo? wie? &c. Wenn der Gefangene aber ein boßhafftiger/ abgefeimter und verschmitzter Gast ist/ muß man wissen/ per ambages & circumstantias einen solchen bösen und verschlagenen Buben zubegegnen/ und dahin zubringen/ daß er per Contradictiones hinterkommen/ und also zum Bekändtnis der Warheit gebracht werde. Vid. Joh. Brunnemann, in Process. Crim. cap. 8. m. 1. n. 43. 44. 45. 46. 47. 57. 58 59. 60. & 61. & talis diligentia & versutia Judicis in interrogando nonnunquam plus operatur, quam tortura, ad veritatem a reo exprimendam. Tranqnill. Ambrosin. in Process. informat. Lib. 2. cap. 2. n. 5. Dergleichen formirte Inquisitional Articul setzet/ in puncto homicidii, der Autor der Alteb Prax. Crim. pag. 181. & seqq. [unleserliches Material] 158. In puncto Veneficii. Grilland. de Sortibus q. 7. n. 7. nis und also eingerichtet: ob nicht wahr/ daß dieses und jenes geschehen sey? &c. &c. Vide die Fürstl. Gothaische Gerichts- und Process-Ordnung/ part. 3. c. 6. per tot. allwo nicht allein unterschiedliche Inquisitional-Articul der Verbrechungen ins gemein/ sondern auch in specie beym Todtschlag / Tödtung durch Gifft / Kinder Abtreibung und Tödtung / Diebstahl und Rauberey / Zaubern / Mordbrand / Falschen Müntzen/ &c. zu finden. LXXII. So sind auch die Inquisitional-Articul zweyerley 1. GENERALES wenn [1 [nach des Inquisiti Nahmen [2] dessen Eltern [3] seinem Alter [5] wo er erzogen? [6] von seinem Leben und Wandel/ Item [7] wovon er sich ernehret? und [8] waß er im Vermögen habe? articuliret und gefraget wird. 2. SPECIALES in welchen Inquisit um daß beschuldigte Delictum umständlich befraget wird. LXXIII. Und muß sich der Judex im articuliren nach des Inquisiti Gemüth richten / denn wenn dieser einfältig ist/ kan er nach denen Articulis generalibus gar wohl zum delicto an sich selbst schreiten/ und ihm vorhalten/ ob er nicht dieß und jenes gethan? Wenn? wo? wie? &c. Wenn der Gefangene aber ein boßhafftiger/ abgefeimter und verschmitzter Gast ist/ muß man wissen/ per ambages & circumstantias einen solchen bösen und verschlagenen Buben zubegegnen/ und dahin zubringen/ daß er per Contradictiones hinterkommen/ und also zum Bekändtnis der Warheit gebracht werde. Vid. Joh. Brunnemann, in Process. Crim. cap. 8. m. 1. n. 43. 44. 45. 46. 47. 57. 58 59. 60. & 61. & talis diligentia & versutia Judicis in interrogando nonnunquam plus operatur, quam tortura, ad veritatem à reo exprimendam. Tranqnill. Ambrosin. in Process. informat. Lib. 2. cap. 2. n. 5. Dergleichen formirte Inquisitional Articul setzet/ in puncto homicidii, der Autor der Alteb Prax. Crim. pag. 181. & seqq. [unleserliches Material] 158. In puncto Veneficii. Grilland. de Sortibus q. 7. n. 7. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0254" n="238"/> nis und also eingerichtet: ob nicht wahr/ daß dieses und jenes geschehen sey? &c. &c.</p> <p>Vide die Fürstl. Gothaische Gerichts- und Process-Ordnung/ part. 3. c. 6. per tot. allwo nicht allein unterschiedliche Inquisitional-Articul der Verbrechungen ins gemein/ sondern auch in specie</p> <p>beym</p> <p>Todtschlag /</p> <p>Tödtung durch Gifft /</p> <p>Kinder Abtreibung und Tödtung /</p> <p>Diebstahl und Rauberey /</p> <p>Zaubern /</p> <p>Mordbrand /</p> <p>Falschen Müntzen/ &c.</p> <p>zu finden.</p> <p>LXXII. So sind auch die Inquisitional-Articul zweyerley 1. GENERALES wenn [1 [nach des Inquisiti Nahmen [2] dessen Eltern [3] seinem Alter [5] wo er erzogen? [6] von seinem Leben und Wandel/ Item [7] wovon er sich ernehret? und [8] waß er im Vermögen habe? articuliret und gefraget wird. 2. SPECIALES in welchen Inquisit um daß beschuldigte Delictum umständlich befraget wird.</p> <p>LXXIII. Und muß sich der Judex im articuliren nach des Inquisiti Gemüth richten / denn wenn dieser einfältig ist/ kan er nach denen Articulis generalibus gar wohl zum delicto an sich selbst schreiten/ und ihm vorhalten/ ob er nicht dieß und jenes gethan? Wenn? wo? wie? &c. Wenn der Gefangene aber ein boßhafftiger/ abgefeimter und verschmitzter Gast ist/ muß man wissen/ per ambages & circumstantias einen solchen bösen und verschlagenen Buben zubegegnen/ und dahin zubringen/ daß er per Contradictiones hinterkommen/ und also zum Bekändtnis der Warheit gebracht werde.</p> <p>Vid. Joh. Brunnemann, in Process. Crim. cap. 8. m. 1. n. 43. 44. 45. 46. 47. 57. 58 59. 60. & 61.</p> <p>& talis diligentia & versutia Judicis in interrogando nonnunquam plus operatur, quam tortura, ad veritatem à reo exprimendam.</p> <p>Tranqnill. Ambrosin. in Process. informat. Lib. 2. cap. 2. n. 5.</p> <p>Dergleichen formirte Inquisitional Articul setzet/ in puncto homicidii, der</p> <p>Autor der Alteb Prax. Crim. pag. 181. & seqq. <gap reason="illegible"/> 158.</p> <p>In puncto Veneficii.</p> <p>Grilland. de Sortibus q. 7. n. 7.</p> </div> </body> </text> </TEI> [238/0254]
nis und also eingerichtet: ob nicht wahr/ daß dieses und jenes geschehen sey? &c. &c.
Vide die Fürstl. Gothaische Gerichts- und Process-Ordnung/ part. 3. c. 6. per tot. allwo nicht allein unterschiedliche Inquisitional-Articul der Verbrechungen ins gemein/ sondern auch in specie
beym
Todtschlag /
Tödtung durch Gifft /
Kinder Abtreibung und Tödtung /
Diebstahl und Rauberey /
Zaubern /
Mordbrand /
Falschen Müntzen/ &c.
zu finden.
LXXII. So sind auch die Inquisitional-Articul zweyerley 1. GENERALES wenn [1 [nach des Inquisiti Nahmen [2] dessen Eltern [3] seinem Alter [5] wo er erzogen? [6] von seinem Leben und Wandel/ Item [7] wovon er sich ernehret? und [8] waß er im Vermögen habe? articuliret und gefraget wird. 2. SPECIALES in welchen Inquisit um daß beschuldigte Delictum umständlich befraget wird.
LXXIII. Und muß sich der Judex im articuliren nach des Inquisiti Gemüth richten / denn wenn dieser einfältig ist/ kan er nach denen Articulis generalibus gar wohl zum delicto an sich selbst schreiten/ und ihm vorhalten/ ob er nicht dieß und jenes gethan? Wenn? wo? wie? &c. Wenn der Gefangene aber ein boßhafftiger/ abgefeimter und verschmitzter Gast ist/ muß man wissen/ per ambages & circumstantias einen solchen bösen und verschlagenen Buben zubegegnen/ und dahin zubringen/ daß er per Contradictiones hinterkommen/ und also zum Bekändtnis der Warheit gebracht werde.
Vid. Joh. Brunnemann, in Process. Crim. cap. 8. m. 1. n. 43. 44. 45. 46. 47. 57. 58 59. 60. & 61.
& talis diligentia & versutia Judicis in interrogando nonnunquam plus operatur, quam tortura, ad veritatem à reo exprimendam.
Tranqnill. Ambrosin. in Process. informat. Lib. 2. cap. 2. n. 5.
Dergleichen formirte Inquisitional Articul setzet/ in puncto homicidii, der
Autor der Alteb Prax. Crim. pag. 181. & seqq. _ 158.
In puncto Veneficii.
Grilland. de Sortibus q. 7. n. 7.
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