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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Und das thut er darum/ wenn er besorget/ es möchte der Mensch wieder abwendig werden /

Walburger, de Lamiis. c. 3. q. 2. §. 5.

Damit wenn er solch Stigma oder Merckmahl ansehe/ er sich stets des gemachten Bundes erinnern/ und desto standhaffter verbleiben möchte/ demselben beredende / daß wenn er schon eingezogen würde/ und in Verhafft käme/ dennoch keine Obrigkeit ihm was anhaben/ noch er auch die Marter/ so man ihn anzuthun vermeinete/ fühlen solte/ wegen des Zeichens/ so er an sich trüge.

Idem Freudius, d. loc, Joh. Georg. Gödelmann, de Magis, Veneficis & Lamiis, lib. 3. c. 3. n. 26. & 27.

CCXLIX. Solche Zeichen aber sind nicht einerley/ sondern etliche sehen aus wie ein Hasen-Fuß/ andere wie eine Kröten-Kralle/ theils als ein kleiner schwartzer Hund/ Ratte/ Maus/ Spinne/ Fliege/ und dergleichen.

Torreblanc. lib. 2. de Magia, cap. 23. n. 21. Paul. Grilland, de Sortileg. lib. 2. c. 3. Bodin. d. lib. 2. c. 4. pag. 292. & lib. 4. c. 4. pag. 369. Gödelmann, lib. 3. c. 3. n. 26.

Mauritius, in Consil. Chilonens. pag. 299.

referirt von einen Hexen-Zeichen/ darinen zwar kein Character, es aber doch anzusehen gewesen/ als ob es mit einer Pfriemen gestochen/ und zugeheilet wäre. Bey etlichen sind es nur schwartze Strichlein oder runde Zirckel oder Flecken/ wie ein Dreyer oder Groschen. Theils Hexen bekennen/ daß der Satan ihnen solche mit seinen Klauen eingedrückt/ andere aber/ er hätte ihnen dieselbe gebissen. Wenn sie zum Erkäntnis kommen/ bitten sie wohl selber/ man möchte ihnen solch Zeichen weg- und ausschneiden/ in Hoffnung/ sie könten dadurch üm so viel eher wieder von ihn loßkommen.

Ostermann, d. tr. Sect. 8. pag. 29. Vide Freudium, d. q. 26. pag. 46.

Welches aber gefährlich ist/ indem man Exempel hat/ daß wenn es geschehen / sich etliche zu Tode geblutet/ und also bey ihrem Leben dem Feuer entgangen.

Und das thut er darum/ wenn er besorget/ es möchte der Mensch wieder abwendig werden /

Walburger, de Lamiis. c. 3. q. 2. §. 5.

Damit wenn er solch Stigma oder Merckmahl ansehe/ er sich stets des gemachten Bundes erinnern/ und desto standhaffter verbleiben möchte/ demselben beredende / daß wenn er schon eingezogen würde/ und in Verhafft käme/ dennoch keine Obrigkeit ihm was anhaben/ noch er auch die Marter/ so man ihn anzuthun vermeinete/ fühlen solte/ wegen des Zeichens/ so er an sich trüge.

Idem Freudius, d. loc, Joh. Georg. Gödelmann, de Magis, Veneficis & Lamiis, lib. 3. c. 3. n. 26. & 27.

CCXLIX. Solche Zeichen aber sind nicht einerley/ sondern etliche sehen aus wie ein Hasen-Fuß/ andere wie eine Kröten-Kralle/ theils als ein kleiner schwartzer Hund/ Ratte/ Maus/ Spinne/ Fliege/ und dergleichen.

Torreblanc. lib. 2. de Magia, cap. 23. n. 21. Paul. Grilland, de Sortileg. lib. 2. c. 3. Bodin. d. lib. 2. c. 4. pag. 292. & lib. 4. c. 4. pag. 369. Gödelmann, lib. 3. c. 3. n. 26.

Mauritius, in Consil. Chilonens. pag. 299.

referirt von einen Hexen-Zeichẽ/ darinen zwar kein Character, es aber doch anzusehen gewesen/ als ob es mit einer Pfriemen gestochen/ und zugeheilet wäre. Bey etlichen sind es nur schwartze Strichlein oder runde Zirckel oder Flecken/ wie ein Dreyer oder Groschen. Theils Hexen bekennen/ daß der Satan ihnen solche mit seinen Klauen eingedrückt/ andere aber/ er hätte ihnen dieselbe gebissen. Wenn sie zum Erkäntnis kommen/ bitten sie wohl selber/ man möchte ihnen solch Zeichen weg- und ausschneiden/ in Hoffnung/ sie könten dadurch üm so viel eher wieder von ihn loßkommen.

Ostermann, d. tr. Sect. 8. pag. 29. Vide Freudium, d. q. 26. pag. 46.

Welches aber gefährlich ist/ indem man Exempel hat/ daß wenn es geschehen / sich etliche zu Tode geblutet/ und also bey ihrem Leben dem Feuer entgangen.

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        <p>Damit wenn er solch Stigma oder Merckmahl ansehe/ er sich stets des gemachten                      Bundes erinnern/ und desto standhaffter verbleiben möchte/ demselben beredende                     / daß wenn er schon eingezogen würde/ und in Verhafft käme/ dennoch keine                      Obrigkeit ihm was anhaben/ noch er auch die Marter/ so man ihn anzuthun                      vermeinete/ fühlen solte/ wegen des Zeichens/ so er an sich trüge.</p>
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[359/0375] Und das thut er darum/ wenn er besorget/ es möchte der Mensch wieder abwendig werden / Walburger, de Lamiis. c. 3. q. 2. §. 5. Damit wenn er solch Stigma oder Merckmahl ansehe/ er sich stets des gemachten Bundes erinnern/ und desto standhaffter verbleiben möchte/ demselben beredende / daß wenn er schon eingezogen würde/ und in Verhafft käme/ dennoch keine Obrigkeit ihm was anhaben/ noch er auch die Marter/ so man ihn anzuthun vermeinete/ fühlen solte/ wegen des Zeichens/ so er an sich trüge. Idem Freudius, d. loc, Joh. Georg. Gödelmann, de Magis, Veneficis & Lamiis, lib. 3. c. 3. n. 26. & 27. CCXLIX. Solche Zeichen aber sind nicht einerley/ sondern etliche sehen aus wie ein Hasen-Fuß/ andere wie eine Kröten-Kralle/ theils als ein kleiner schwartzer Hund/ Ratte/ Maus/ Spinne/ Fliege/ und dergleichen. Torreblanc. lib. 2. de Magia, cap. 23. n. 21. Paul. Grilland, de Sortileg. lib. 2. c. 3. Bodin. d. lib. 2. c. 4. pag. 292. & lib. 4. c. 4. pag. 369. Gödelmann, lib. 3. c. 3. n. 26. Mauritius, in Consil. Chilonens. pag. 299. referirt von einen Hexen-Zeichẽ/ darinen zwar kein Character, es aber doch anzusehen gewesen/ als ob es mit einer Pfriemen gestochen/ und zugeheilet wäre. Bey etlichen sind es nur schwartze Strichlein oder runde Zirckel oder Flecken/ wie ein Dreyer oder Groschen. Theils Hexen bekennen/ daß der Satan ihnen solche mit seinen Klauen eingedrückt/ andere aber/ er hätte ihnen dieselbe gebissen. Wenn sie zum Erkäntnis kommen/ bitten sie wohl selber/ man möchte ihnen solch Zeichen weg- und ausschneiden/ in Hoffnung/ sie könten dadurch üm so viel eher wieder von ihn loßkommen. Ostermann, d. tr. Sect. 8. pag. 29. Vide Freudium, d. q. 26. pag. 46. Welches aber gefährlich ist/ indem man Exempel hat/ daß wenn es geschehen / sich etliche zu Tode geblutet/ und also bey ihrem Leben dem Feuer entgangen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/375>, abgerufen am 24.11.2024.