CCLXII. Folgende aber sind nach der Criminalisten Meinung zuläßig:
[1] Daß man solche verhärtete Leuthe durch die Prediger des Worts GOttes fleißig besuchen/ ihnen ihre Sünden vorstellen/ von dem mit dem Teufel gemachten Bund ab/ und in ihren vorigen Tauff-Bund wieder zu treten/ aufs neue dem Teufel und allen seinen Wercken und Wesen abzusagen/ und zum Bekäntnis der Warheit ermahnen/ auch fleißig mit ihnen bethen lassen solle.
Del-Rio, disq. Magic. lib. 5. Sect. 9. & 10.Nicolai, de Magic. Action. c. 11. exers. 10. th. 7. n. 15.
Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey q. 316. n. 2.
[2] Soll man/ wenn es ein Weibes-Bild ist/ durch andere unverdächtige Weiber an einen besondern Orth sie nackend ausziehen/ und den gantzen Leib mit warmen Wasser abwaschen lassen/ damit wann sie etwan mit der obgedachten Salbe oder Oel beschmieret wäre/ solches abgehe. Ist es ein Mann/ geschicht es durch Manns-Personen.
Del-Rio, d. lib. 5. Sect. 9.
[3] Werden ihnen ihre ausgezogene Kleider nicht wieder/ sondern andere angethan / damit ihnen das jenige/ was sie etwam an Teufels-Künsten drinn vernehet und verborgen haben/ nicht zu statten komme.
Brunnemann d. c. 8. n. 70.
Goehausen, in Process. Jurid. contra Sagas, tit. 3. lit. t. pag. 134. schreibet / daß an Theils Orthen man ihnen Säcke anlege/ und sie drin voltern lasse.
[4] Man schneidet ihnen auch wohl die Haare vom Kopff/ Bart/ Augenbraunen / unter dem Armen/ an den heimlichen Orthen/ und vom gantzen Leibe weg. Bey Männern geschicht solches abermahl durch Männer/ bey den Weibern aber durch Weibes-Bilder: Worzu sonderlich der Nachrichter und dero Knechte Weiber zugebrauchen.
Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey/ q. 316. n. 5. p. 605.
Maßen denn kein rechtschaffener/ auch Zucht- und Ehrliebender Judex zugeben sol / daß die Scharffrichter/ oder ihre Knechte schändlich mit dem Weibes-Volck umgehen/ mit angesteckten Strohwischen/ wie sie gemeiniglich zuthun pflegen / ihnen die Haare schändlich absengen/ und darbey offt so sehr verbrennen/ daß sie vor Schmertzen nicht zubleiben wissen. Nicht aber geschiehet es der Meinung / daß durch solche Hinwegnehmung der Haare/ die Stärcke ihres Leibes und Gemüths geschwächet werde/ nach dem Exem-
CCLXII. Folgende aber sind nach der Criminalisten Meinung zuläßig:
[1] Daß man solche verhärtete Leuthe durch die Prediger des Worts GOttes fleißig besuchen/ ihnen ihre Sünden vorstellen/ von dem mit dem Teufel gemachten Bund ab/ und in ihren vorigen Tauff-Bund wieder zu treten/ aufs neue dem Teufel und allen seinen Wercken und Wesen abzusagen/ und zum Bekäntnis der Warheit ermahnen/ auch fleißig mit ihnen bethen lassen solle.
Del-Rio, disq. Magic. lib. 5. Sect. 9. & 10.Nicolai, de Magic. Action. c. 11. exers. 10. th. 7. n. 15.
Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey q. 316. n. 2.
[2] Soll man/ wenn es ein Weibes-Bild ist/ durch andere unverdächtige Weiber an einen besondern Orth sie nackend ausziehen/ und den gantzen Leib mit warmen Wasser abwaschen lassen/ damit wann sie etwan mit der obgedachten Salbe oder Oel beschmieret wäre/ solches abgehe. Ist es ein Mann/ geschicht es durch Manns-Personen.
Del-Rio, d. lib. 5. Sect. 9.
[3] Werden ihnen ihre ausgezogene Kleider nicht wieder/ sondern andere angethan / damit ihnen das jenige/ was sie etwam an Teufels-Künsten drinn vernehet und verborgen haben/ nicht zu statten komme.
Brunnemann d. c. 8. n. 70.
Goehausen, in Process. Jurid. contra Sagas, tit. 3. lit. t. pag. 134. schreibet / daß an Theils Orthen man ihnen Säcke anlege/ und sie drin voltern lasse.
[4] Man schneidet ihnen auch wohl die Haare vom Kopff/ Bart/ Augenbraunen / unter dem Armen/ an den heimlichen Orthen/ und vom gantzen Leibe weg. Bey Männern geschicht solches abermahl durch Männer/ bey den Weibern aber durch Weibes-Bilder: Worzu sonderlich der Nachrichter und dero Knechte Weiber zugebrauchen.
Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey/ q. 316. n. 5. p. 605.
Maßen denn kein rechtschaffener/ auch Zucht- und Ehrliebender Judex zugeben sol / daß die Scharffrichter/ oder ihre Knechte schändlich mit dem Weibes-Volck umgehen/ mit angesteckten Strohwischen/ wie sie gemeiniglich zuthun pflegen / ihnen die Haare schändlich absengen/ und darbey offt so sehr verbrennen/ daß sie vor Schmertzen nicht zubleiben wissen. Nicht aber geschiehet es der Meinung / daß durch solche Hinwegnehmung der Haare/ die Stärcke ihres Leibes und Gemüths geschwächet werde/ nach dem Exem-
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CCLXII. Folgende aber sind nach der Criminalisten Meinung zuläßig:
[1] Daß man solche verhärtete Leuthe durch die Prediger des Worts GOttes fleißig besuchen/ ihnen ihre Sünden vorstellen/ von dem mit dem Teufel gemachten Bund ab/ und in ihren vorigen Tauff-Bund wieder zu treten/ aufs neue dem Teufel und allen seinen Wercken und Wesen abzusagen/ und zum Bekäntnis der Warheit ermahnen/ auch fleißig mit ihnen bethen lassen solle.
Del-Rio, disq. Magic. lib. 5. Sect. 9. & 10. Nicolai, de Magic. Action. c. 11. exers. 10. th. 7. n. 15. Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey q. 316. n. 2.
[2] Soll man/ wenn es ein Weibes-Bild ist/ durch andere unverdächtige Weiber an einen besondern Orth sie nackend ausziehen/ und den gantzen Leib mit warmen Wasser abwaschen lassen/ damit wann sie etwan mit der obgedachten Salbe oder Oel beschmieret wäre/ solches abgehe. Ist es ein Mann/ geschicht es durch Manns-Personen.
Del-Rio, d. lib. 5. Sect. 9.
[3] Werden ihnen ihre ausgezogene Kleider nicht wieder/ sondern andere angethan / damit ihnen das jenige/ was sie etwam an Teufels-Künsten drinn vernehet und verborgen haben/ nicht zu statten komme.
Brunnemann d. c. 8. n. 70.
Goehausen, in Process. Jurid. contra Sagas, tit. 3. lit. t. pag. 134. schreibet / daß an Theils Orthen man ihnen Säcke anlege/ und sie drin voltern lasse.
[4] Man schneidet ihnen auch wohl die Haare vom Kopff/ Bart/ Augenbraunen / unter dem Armen/ an den heimlichen Orthen/ und vom gantzen Leibe weg. Bey Männern geschicht solches abermahl durch Männer/ bey den Weibern aber durch Weibes-Bilder: Worzu sonderlich der Nachrichter und dero Knechte Weiber zugebrauchen.
Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey/ q. 316. n. 5. p. 605.
Maßen denn kein rechtschaffener/ auch Zucht- und Ehrliebender Judex zugeben sol / daß die Scharffrichter/ oder ihre Knechte schändlich mit dem Weibes-Volck umgehen/ mit angesteckten Strohwischen/ wie sie gemeiniglich zuthun pflegen / ihnen die Haare schändlich absengen/ und darbey offt so sehr verbrennen/ daß sie vor Schmertzen nicht zubleiben wissen. Nicht aber geschiehet es der Meinung / daß durch solche Hinwegnehmung der Haare/ die Stärcke ihres Leibes und Gemüths geschwächet werde/ nach dem Exem-
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/380>, abgerufen am 24.11.2024.
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