Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Joh. Volckm. Bechman, in comment. ad Pandect. tom. 2. part. 2. exerc. 40. observ. pract. 21. n. 82. pag. 275. Ist sie doch in den auswärdischen Königreichen/ sonderlich in Hispanien-Sicilien / Franckreich/ Portugal/ Engeland/ Italien: Item bey den Venetianern / bevorab wieder die Banditen/ Spitzbuben/ See- und andere Räuber/ auch Todschläger und dergleichen Ubelthäter/ nebst Confiscation ihrer Güther/ noch steten Gebrauch. Hortens in Cavalcan de brachio Regio, part. 4. n. 28. Vincentius de Franchis, decis. 116. n. 9. lib. 1. Josias Nolden, de Statu nobilium c. 15. n. 102. & seqq. Andr. Knich. d. c. 5. n. 250. & 251. III. Und geschiehet entweder auf gewisse Zeit/ so doch nicht leicht geringer / als zehen Jahr pflegt zu seyn. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 5. pag. 57. & dicitur poena triremium corporalis; Guazzin. defens. 33. n. 10. Oder so lange sie leben. Besold. in Thes. pr. v. auf die Saleen schmeiden. Gothofred. ad L. 17. ff. de poenis. Quae nominatur capitalis Bursat. Cons. 141. n. 10. Guazzin. d. loc. Bey welchen letztern Fall wohl zu zweiffeln/ ob sie unter die Lebendige oder Todten zurechenen/ wegen der grossen Arbeit/ Mühe und armseligen Zustandes / den sie so Tages als Nachtes ausstehen müssen/ indem sie an schwere Ketten und Banden angeschlossen und geschmiedet sind/ und dennoch rudern müssen / darbey grausam geprügelt werden/ wenig Speise kriegen/ und wie die Hunde/ auf den Orth/ wo sie angeschmiedet/ liegen müssen. Daß es also wohl von ihnen heissen möchte: Vita ipsis supplicium, mors est solatium. arg. L. quisquis 5. §. 1. C. de L. Jul. Majest. Zeiler, Epist. 98. fol. 108. Maßen denn eben dieses die Ursache ist/ daß man die Verbrecher zur Strafffe auf die Galeen schicket/ weil das Rudern ein blutsaure Arbeit ist/ sie auch der Gefahr des Todes näher/ als andere im Schiffe/ und wenn sie unvorsichtig im rudern sind/ so wohl als die andern ümkommen/ und im Wasser ersauffen müssen. D. Joh. Philip. Pfeiffer/ antiq. Graec. gentil. lib. 3. c. 35. Joh. Volckm. Bechman, in comment. ad Pandect. tom. 2. part. 2. exerc. 40. observ. pract. 21. n. 82. pag. 275. Ist sie doch in den auswärdischen Königreichen/ sonderlich in Hispanien-Sicilien / Franckreich/ Portugal/ Engeland/ Italien: Item bey den Venetianern / bevorab wieder die Banditen/ Spitzbuben/ See- und andere Räuber/ auch Todschläger und dergleichen Ubelthäter/ nebst Confiscation ihrer Güther/ noch steten Gebrauch. Hortens in Cavalcan de brachio Regio, part. 4. n. 28. Vincentius de Franchis, decis. 116. n. 9. lib. 1. Josias Nolden, de Statu nobilium c. 15. n. 102. & seqq. Andr. Knich. d. c. 5. n. 250. & 251. III. Und geschiehet entweder auf gewisse Zeit/ so doch nicht leicht geringer / als zehen Jahr pflegt zu seyn. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 5. pag. 57. & dicitur poena triremium corporalis; Guazzin. defens. 33. n. 10. Oder so lange sie leben. Besold. in Thes. pr. v. auf die Saleen schmeiden. Gothofred. ad L. 17. ff. de poenis. Quae nominatur capitalis Bursat. Cons. 141. n. 10. Guazzin. d. loc. Bey welchen letztern Fall wohl zu zweiffeln/ ob sie unter die Lebendige oder Todten zurechenen/ wegen der grossen Arbeit/ Mühe und armseligen Zustandes / den sie so Tages als Nachtes ausstehen müssen/ indem sie an schwere Ketten und Banden angeschlossen und geschmiedet sind/ und deñoch rudern müssen / darbey grausam geprügelt werden/ wenig Speise kriegen/ und wie die Hunde/ auf den Orth/ wo sie angeschmiedet/ liegen müssen. Daß es also wohl von ihnen heissen möchte: Vita ipsis supplicium, mors est solatium. arg. L. quisquis 5. §. 1. C. de L. Jul. Majest. Zeiler, Epist. 98. fol. 108. Maßen denn eben dieses die Ursache ist/ daß man die Verbrecher zur Strafffe auf die Galeen schicket/ weil das Rudern ein blutsaure Arbeit ist/ sie auch der Gefahr des Todes näher/ als andere im Schiffe/ und wenn sie unvorsichtig im rudern sind/ so wohl als die andern ümkommen/ und im Wasser ersauffen müssen. D. Joh. Philip. Pfeiffer/ antiq. Graec. gentil. lib. 3. c. 35. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0798" n="792"/> <p>Joh. Volckm. Bechman, in comment. ad Pandect. tom. 2. part. 2. exerc. 40. observ. pract. 21. n. 82. pag. 275.</p> <p>Ist sie doch in den auswärdischen Königreichen/ sonderlich in Hispanien-Sicilien / Franckreich/ Portugal/ Engeland/ Italien: Item bey den Venetianern / bevorab wieder die Banditen/ Spitzbuben/ See- und andere Räuber/ auch Todschläger und dergleichen Ubelthäter/ nebst Confiscation ihrer Güther/ noch steten Gebrauch.</p> <p>Hortens in Cavalcan de brachio Regio, part. 4. n. 28. Vincentius de Franchis, decis. 116. n. 9. lib. 1. Josias Nolden, de Statu nobilium c. 15. n. 102. & seqq. Andr. Knich. d. c. 5. n. 250. & 251.</p> <p>III. Und geschiehet entweder auf gewisse Zeit/ so doch nicht leicht geringer / als zehen Jahr pflegt zu seyn.</p> <p>Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 5. pag. 57.</p> <p>& dicitur poena triremium corporalis;</p> <p>Guazzin. defens. 33. n. 10.</p> <p>Oder so lange sie leben.</p> <p>Besold. in Thes. pr. v. auf die Saleen schmeiden. Gothofred. ad L. 17. ff. de poenis.</p> <p>Quae nominatur capitalis</p> <p>Bursat. Cons. 141. n. 10. Guazzin. d. loc.</p> <p>Bey welchen letztern Fall wohl zu zweiffeln/ ob sie unter die Lebendige oder Todten zurechenen/ wegen der grossen Arbeit/ Mühe und armseligen Zustandes / den sie so Tages als Nachtes ausstehen müssen/ indem sie an schwere Ketten und Banden angeschlossen und geschmiedet sind/ und deñoch rudern müssen / darbey grausam geprügelt werden/ wenig Speise kriegen/ und wie die Hunde/ auf den Orth/ wo sie angeschmiedet/ liegen müssen. Daß es also wohl von ihnen heissen möchte:</p> <p>Vita ipsis supplicium, mors est solatium.</p> <p>arg. L. quisquis 5. §. 1. C. de L. Jul. Majest. Zeiler, Epist. 98. fol. 108.</p> <p>Maßen denn eben dieses die Ursache ist/ daß man die Verbrecher zur Strafffe auf die Galeen schicket/ weil das Rudern ein blutsaure Arbeit ist/ sie auch der Gefahr des Todes näher/ als andere im Schiffe/ und wenn sie unvorsichtig im rudern sind/ so wohl als die andern ümkommen/ und im Wasser ersauffen müssen.</p> <p>D. Joh. Philip. Pfeiffer/ antiq. Graec. gentil. lib. 3. c. 35.</p> </div> </body> </text> </TEI> [792/0798]
Joh. Volckm. Bechman, in comment. ad Pandect. tom. 2. part. 2. exerc. 40. observ. pract. 21. n. 82. pag. 275.
Ist sie doch in den auswärdischen Königreichen/ sonderlich in Hispanien-Sicilien / Franckreich/ Portugal/ Engeland/ Italien: Item bey den Venetianern / bevorab wieder die Banditen/ Spitzbuben/ See- und andere Räuber/ auch Todschläger und dergleichen Ubelthäter/ nebst Confiscation ihrer Güther/ noch steten Gebrauch.
Hortens in Cavalcan de brachio Regio, part. 4. n. 28. Vincentius de Franchis, decis. 116. n. 9. lib. 1. Josias Nolden, de Statu nobilium c. 15. n. 102. & seqq. Andr. Knich. d. c. 5. n. 250. & 251.
III. Und geschiehet entweder auf gewisse Zeit/ so doch nicht leicht geringer / als zehen Jahr pflegt zu seyn.
Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 5. pag. 57.
& dicitur poena triremium corporalis;
Guazzin. defens. 33. n. 10.
Oder so lange sie leben.
Besold. in Thes. pr. v. auf die Saleen schmeiden. Gothofred. ad L. 17. ff. de poenis.
Quae nominatur capitalis
Bursat. Cons. 141. n. 10. Guazzin. d. loc.
Bey welchen letztern Fall wohl zu zweiffeln/ ob sie unter die Lebendige oder Todten zurechenen/ wegen der grossen Arbeit/ Mühe und armseligen Zustandes / den sie so Tages als Nachtes ausstehen müssen/ indem sie an schwere Ketten und Banden angeschlossen und geschmiedet sind/ und deñoch rudern müssen / darbey grausam geprügelt werden/ wenig Speise kriegen/ und wie die Hunde/ auf den Orth/ wo sie angeschmiedet/ liegen müssen. Daß es also wohl von ihnen heissen möchte:
Vita ipsis supplicium, mors est solatium.
arg. L. quisquis 5. §. 1. C. de L. Jul. Majest. Zeiler, Epist. 98. fol. 108.
Maßen denn eben dieses die Ursache ist/ daß man die Verbrecher zur Strafffe auf die Galeen schicket/ weil das Rudern ein blutsaure Arbeit ist/ sie auch der Gefahr des Todes näher/ als andere im Schiffe/ und wenn sie unvorsichtig im rudern sind/ so wohl als die andern ümkommen/ und im Wasser ersauffen müssen.
D. Joh. Philip. Pfeiffer/ antiq. Graec. gentil. lib. 3. c. 35.
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