Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Eff eck juwe Knecht Düssen Stoel sette möge / Up den König-Stoel met Oorleve? Darauf antwortete der Ober-Richter oder der Gräffe also: Alldewiele die Sünne mit Rechte Beschienet Herrn und Knechte / Unde alle use Wercke / So sprecke eck dad Recht so stercke / Den Stoel tosetten even / Unde rechte matht thogeven / Den Kläger recht tho hören / Dem Beklagenden tho antworen. Hierauf wird alsobald von den Frohnen der Stuel mitten in den Platz des König-Stuhls gesetzt/ und spricht der Frohne zum andernmahl. Herr Gräffe leve Herre / Eck vermahne jöck juwer Ehre / Eck sy juwe Knecht / Darüm segget my vorrecht / Eff düsse Mathe sie gelicke / Dem Armen alse dem Ricken / Thomethen Land und Stand / Bey juwer Seelen-Pand. Und indem legt der Frohne die Stangen vor den König-Stuhl an die Erden/ dann tritt der Ober-Richter mit seinen rechten Fuß an das Ende derselben Stangen / und darnach auch die andern 15. Frey-Richter/ nach graden und Ordnung/ als sie nach einander zum Ammt kommen sind/ also das die Stange 16. Schuh lang seyn muß. Dann hebet der Frohne zum drittenmahl an/ und spricht: Herr Gräffe Eck frage met Orlöve / Eff eck möge meten / Met juwen Medde weten / Openbar und unverhohlen / Diesen freyen König-Stoelen. Darauf antwortet der Ober-Richter und spricht also: Eck erlove recht / Eff eck juwe Knecht Düssen Stoel sette möge / Up den König-Stoel met Oorleve? Darauf antwortete der Ober-Richter oder der Gräffe also: Alldewiele die Sünne mit Rechte Beschienet Herrn und Knechte / Unde alle use Wercke / So sprecke eck dad Recht so stercke / Den Stoel tosetten even / Unde rechte matht thogeven / Den Kläger recht tho hören / Dem Beklagenden tho antworen. Hierauf wird alsobald von den Frohnen der Stuel mitten in den Platz des König-Stuhls gesetzt/ und spricht der Frohne zum andernmahl. Herr Gräffe leve Herre / Eck vermahne jöck juwer Ehre / Eck sy juwe Knecht / Darüm segget my vorrecht / Eff düsse Mathe sie gelicke / Dem Armen alse dem Ricken / Thomethen Land und Stand / Bey juwer Seelen-Pand. Und indem legt der Frohne die Stangen vor den König-Stuhl an die Erden/ dann tritt der Ober-Richter mit seinen rechten Fuß an das Ende derselben Stangen / und darnach auch die andern 15. Frey-Richter/ nach graden und Ordnung/ als sie nach einander zum Am̃t kommen sind/ also das die Stange 16. Schuh lang seyn muß. Dann hebet der Frohne zum drittenmahl an/ und spricht: Herr Gräffe Eck frage met Orlöve / Eff eck möge meten / Met juwen Medde weten / Openbar und unverhohlen / Diesen freyen König-Stoelen. Darauf antwortet der Ober-Richter und spricht also: Eck erlove recht / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0082" n="66"/> <p>Eff eck juwe Knecht</p> <p>Düssen Stoel sette möge /</p> <p>Up den König-Stoel met Oorleve?</p> <p>Darauf antwortete der Ober-Richter oder der Gräffe also:</p> <p>Alldewiele die Sünne mit Rechte</p> <p>Beschienet Herrn und Knechte /</p> <p>Unde alle use Wercke /</p> <p>So sprecke eck dad Recht so stercke /</p> <p>Den Stoel tosetten even /</p> <p>Unde rechte matht thogeven /</p> <p>Den Kläger recht tho hören /</p> <p>Dem Beklagenden tho antworen.</p> <p>Hierauf wird alsobald von den Frohnen der Stuel mitten in den Platz des König-Stuhls gesetzt/ und spricht der Frohne zum andernmahl.</p> <p>Herr Gräffe leve Herre /</p> <p>Eck vermahne jöck juwer Ehre /</p> <p>Eck sy juwe Knecht /</p> <p>Darüm segget my vorrecht /</p> <p>Eff düsse Mathe sie gelicke /</p> <p>Dem Armen alse dem Ricken /</p> <p>Thomethen Land und Stand /</p> <p>Bey juwer Seelen-Pand.</p> <p>Und indem legt der Frohne die Stangen vor den König-Stuhl an die Erden/ dann tritt der Ober-Richter mit seinen rechten Fuß an das Ende derselben Stangen / und darnach auch die andern 15. Frey-Richter/ nach graden und Ordnung/ als sie nach einander zum Am̃t kommen sind/ also das die Stange 16. Schuh lang seyn muß. Dann hebet der Frohne zum drittenmahl an/ und spricht:</p> <p>Herr Gräffe</p> <p>Eck frage met Orlöve /</p> <p>Eff eck möge meten /</p> <p>Met juwen Medde weten /</p> <p>Openbar und unverhohlen /</p> <p>Diesen freyen König-Stoelen.</p> <p>Darauf antwortet der Ober-Richter und spricht also:</p> <p>Eck erlove recht /</p> </div> </body> </text> </TEI> [66/0082]
Eff eck juwe Knecht
Düssen Stoel sette möge /
Up den König-Stoel met Oorleve?
Darauf antwortete der Ober-Richter oder der Gräffe also:
Alldewiele die Sünne mit Rechte
Beschienet Herrn und Knechte /
Unde alle use Wercke /
So sprecke eck dad Recht so stercke /
Den Stoel tosetten even /
Unde rechte matht thogeven /
Den Kläger recht tho hören /
Dem Beklagenden tho antworen.
Hierauf wird alsobald von den Frohnen der Stuel mitten in den Platz des König-Stuhls gesetzt/ und spricht der Frohne zum andernmahl.
Herr Gräffe leve Herre /
Eck vermahne jöck juwer Ehre /
Eck sy juwe Knecht /
Darüm segget my vorrecht /
Eff düsse Mathe sie gelicke /
Dem Armen alse dem Ricken /
Thomethen Land und Stand /
Bey juwer Seelen-Pand.
Und indem legt der Frohne die Stangen vor den König-Stuhl an die Erden/ dann tritt der Ober-Richter mit seinen rechten Fuß an das Ende derselben Stangen / und darnach auch die andern 15. Frey-Richter/ nach graden und Ordnung/ als sie nach einander zum Am̃t kommen sind/ also das die Stange 16. Schuh lang seyn muß. Dann hebet der Frohne zum drittenmahl an/ und spricht:
Herr Gräffe
Eck frage met Orlöve /
Eff eck möge meten /
Met juwen Medde weten /
Openbar und unverhohlen /
Diesen freyen König-Stoelen.
Darauf antwortet der Ober-Richter und spricht also:
Eck erlove recht /
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