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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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nen Abgesandten/ welcher in seiner Gegenwart das Haupt bedeckte/ den Hut auf den Kopf nageln.

Ex Sigism. Bar. Hist. Moscovit. Dither. in addit. ad Besold. thes. practic. pag. 400.

CAPUT XXXIII.

Vom Schimpflicher Reithung auf einen lebendigen Esel/ das Angesichte nach dem Schwantz zugekehret.

I.

MAn findet in den Historien/ daß/ wenn vor Alters jemand auf das allerärgste beschimpffet werden sollen/ man se bigen wiedersinnisch [oder rücklings] auf einen lebendigen Efelgesetzet/ und zu Männliches Verspottung durch die Stadt / ja endlich wohl gar zur Richt- und Fehmstat führen/ und das Leben nehmen lassen. Also ließ Käyser Otto der III, einen Römischen Consul, Crescentius genant/ welchen Pabst Gregorium aus der Stadt Rom de facto treiben/ und einem andern/ mit Nahmen Johannes auf den Päbstlichen Stuhl erhoben/ Ohren und Nasen abschneiden/ die Hände abhauen/ und wiedersinnisch auf einen Esel setzen/ zur Richtstat führen und aufhencken:

Münster, lib. 3. Cosmog. p. 421. Gotefrid. Hist. Chron. pag. 496.

II. Der Griechische Käyser Andronicus Commenus tyrannisirte grausamlich / deßwegen etliche wider ihm aufftunden/ und Isacium Angelum zum Käyser machten / Andronicum aber hinterwarts auf einen Esel setzten/ und mit vielen Streichen durch die Stadt führeten. Erstlich stach man ihm die Augen aus/ darnach hieb man ihn die rechte. Hand ab/ letzlich ergrimmtte daß gemeine Volck dermassen über ihn/ daß sie ihn mit eisernen Zacken zu stücken zerrissen.

Idem Gotefrid. pag. 550.

nen Abgesandten/ welcher in seiner Gegenwart das Haupt bedeckte/ den Hut auf den Kopf nageln.

Ex Sigism. Bar. Hist. Moscovit. Dither. in addit. ad Besold. thes. practic. pag. 400.

CAPUT XXXIII.

Vom Schimpflicher Reithung auf einen lebendigen Esel/ das Angesichte nach dem Schwantz zugekehret.

I.

MAn findet in den Historien/ daß/ wenn vor Alters jemand auf das allerärgste beschimpffet werden sollen/ man se bigen wiedersinnisch [oder rücklings] auf einen lebendigen Efelgesetzet/ und zu Männliches Verspottung durch die Stadt / ja endlich wohl gar zur Richt- und Fehmstat führen/ und das Leben nehmen lassen. Also ließ Käyser Otto der III, einen Römischen Consul, Crescentius genant/ welchen Pabst Gregorium aus der Stadt Rom de facto treiben/ und einem andern/ mit Nahmen Johannes auf den Päbstlichen Stuhl erhoben/ Ohren und Nasen abschneiden/ die Hände abhauen/ und wiedersinnisch auf einen Esel setzen/ zur Richtstat führen und aufhencken:

Münster, lib. 3. Cosmog. p. 421. Gotefrid. Hist. Chron. pag. 496.

II. Der Griechische Käyser Andronicus Commenus tyrannisirte grausamlich / deßwegen etliche wider ihm aufftunden/ und Isacium Angelum zum Käyser machten / Andronicum aber hinterwarts auf einen Esel setzten/ und mit vielen Streichen durch die Stadt führeten. Erstlich stach man ihm die Augen aus/ darnach hieb man ihn die rechte. Hand ab/ letzlich ergrimmtte daß gemeine Volck dermassen über ihn/ daß sie ihn mit eisernen Zacken zu stücken zerrissen.

Idem Gotefrid. pag. 550.

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[817/0825] nen Abgesandten/ welcher in seiner Gegenwart das Haupt bedeckte/ den Hut auf den Kopf nageln. Ex Sigism. Bar. Hist. Moscovit. Dither. in addit. ad Besold. thes. practic. pag. 400. CAPUT XXXIII. Vom Schimpflicher Reithung auf einen lebendigen Esel/ das Angesichte nach dem Schwantz zugekehret. I. MAn findet in den Historien/ daß/ wenn vor Alters jemand auf das allerärgste beschimpffet werden sollen/ man se bigen wiedersinnisch [oder rücklings] auf einen lebendigen Efelgesetzet/ und zu Männliches Verspottung durch die Stadt / ja endlich wohl gar zur Richt- und Fehmstat führen/ und das Leben nehmen lassen. Also ließ Käyser Otto der III, einen Römischen Consul, Crescentius genant/ welchen Pabst Gregorium aus der Stadt Rom de facto treiben/ und einem andern/ mit Nahmen Johannes auf den Päbstlichen Stuhl erhoben/ Ohren und Nasen abschneiden/ die Hände abhauen/ und wiedersinnisch auf einen Esel setzen/ zur Richtstat führen und aufhencken: Münster, lib. 3. Cosmog. p. 421. Gotefrid. Hist. Chron. pag. 496. II. Der Griechische Käyser Andronicus Commenus tyrannisirte grausamlich / deßwegen etliche wider ihm aufftunden/ und Isacium Angelum zum Käyser machten / Andronicum aber hinterwarts auf einen Esel setzten/ und mit vielen Streichen durch die Stadt führeten. Erstlich stach man ihm die Augen aus/ darnach hieb man ihn die rechte. Hand ab/ letzlich ergrimmtte daß gemeine Volck dermassen über ihn/ daß sie ihn mit eisernen Zacken zu stücken zerrissen. Idem Gotefrid. pag. 550.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 817. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/825>, abgerufen am 22.11.2024.