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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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IX. Als Königs Jacobi I. in Engeland Eidam/ Pfaltz-Graff Friederich Chur-Fürst zu Heidelberg die Bömische Chron annahm/ aber dieselbe zugleich mit der Schlacht vor Prage verlohr/ und Anno 1621. vom Käyser in die Acht erkläret wurde/ liesse sich ein Advocat in Londen gelüsten/ in Beyseyn etlicher Parlaments-Herren allerhand Gespött und schimfliche Reden wieder beberührten Chur-Fürsten und seine Gemahlin/ unter andern aber diese/ daß sie beyde ietzt wohl des Bierschencken in Engelland sich behelffen möchten/ auszustossen. Aber es bekahm ihm sehr übel/ denn er wurde von West-Münster aus/ mit blossen Haupt / auf einen Pferd hinter sich sitzend/ und an stat des Haums den Schwantz in der Hand haltend/ auf den Marckt geführet/ allda in die Pillerey oder Pranger gestellet/ und von dannen wieder nach West-Münster gebracht/ allda ihm die Ohren abgeschnitten/ die Nase geschlitzt/ und einmahl an die Stirn gebrennet. Hat also mit seinem Schaden und Schmach erfahren/ daß mit grosser Herrn Unglück kein Gespött zu treiben.

Autor des Neugeharnschten Groß-Britannien pag. 522.

X. Vor etlichen Jahren trug sichs zu Constantinopel zu/ daß eine Türckische junge Witfrau Lust zu eines Griechen Sohn bekahm/ welchen sie durch heimliche Anstellung zu sich fodern ließ/ und ihr Gemüth entdeckte. Der Jüngling schlug auch nicht schlim bey/ und trieben sie Unzucht mit einander etliche mahl. Nun waren zu beyden Theilen die Eltern noch an Leben/ welchen das böse Geschrey übel gefiel/ sonderlich der Türckin Vater/ der ein reicher vornehmer Mann war. Die Wittibe begehrte den Griechen zur Ehe/ so wieder ihr Gesetz/ und keinesweges geschehen konte/ der Grieche würde den zuvor ein Türck/ welches er nicht gedachte zu thun. Ward demnach wegen der Frauen Vater die Schwängerung in eine Geldbuße bey der Obrigkeit gemittelt/ und ihr/ wie auch den Geselle/ bey höchster Straffe auferleget/ hinführo einander müßig zu gehen. Den Weibe aber war es nicht möglich/ wurden also über verhoffen beysammen in unkeuscher Brunst gefunden/ und gefänglich eingezogen. Der Witwen Vater wolte sich seiner Tochter nicht mehr annehmen/ so war der Grieche wegen Armuth seiner Eltern auch Hülfloß / u. weil er sich zum Mahometischen Glauben nicht bekennen wolte/ sie zu nehmen / muste die Obrigkeit ihr Ambt thun/ welches der Wittiben Vater selber begehrte Wurden also diefe beyde aus dem Kercker geführet/ das Weib fürwerts/ der Grieche rücklings auf

IX. Als Königs Jacobi I. in Engeland Eidam/ Pfaltz-Graff Friederich Chur-Fürst zu Heidelberg die Bömische Chron annahm/ aber dieselbe zugleich mit der Schlacht vor Prage verlohr/ und Anno 1621. vom Käyser in die Acht erkläret wurde/ liesse sich ein Advocat in Londen gelüsten/ in Beyseyn etlicher Parlaments-Herren allerhand Gespött und schimfliche Reden wieder beberührten Chur-Fürsten und seine Gemahlin/ unter andern aber diese/ daß sie beyde ietzt wohl des Bierschencken in Engelland sich behelffen möchten/ auszustossen. Aber es bekahm ihm sehr übel/ denn er wurde von West-Münster aus/ mit blossen Haupt / auf einen Pferd hinter sich sitzend/ und an stat des Haums den Schwantz in der Hand haltend/ auf den Marckt geführet/ allda in die Pillerey oder Pranger gestellet/ und von dannen wieder nach West-Münster gebracht/ allda ihm die Ohren abgeschnitten/ die Nase geschlitzt/ und einmahl an die Stirn gebrennet. Hat also mit seinem Schaden und Schmach erfahren/ daß mit grosser Herrn Unglück kein Gespött zu treiben.

Autor des Neugeharnschten Groß-Britannien pag. 522.

X. Vor etlichen Jahren trug sichs zu Constantinopel zu/ daß eine Türckische junge Witfrau Lust zu eines Griechen Sohn bekahm/ welchen sie durch heimliche Anstellung zu sich fodern ließ/ und ihr Gemüth entdeckte. Der Jüngling schlug auch nicht schlim bey/ und trieben sie Unzucht mit einander etliche mahl. Nun waren zu beyden Theilen die Eltern noch an Leben/ welchen das böse Geschrey übel gefiel/ sonderlich der Türckin Vater/ der ein reicher vornehmer Mann war. Die Wittibe begehrte den Griechen zur Ehe/ so wieder ihr Gesetz/ und keinesweges geschehen konte/ der Grieche würde den zuvor ein Türck/ welches er nicht gedachte zu thun. Ward demnach wegen der Frauen Vater die Schwängerung in eine Geldbuße bey der Obrigkeit gemittelt/ und ihr/ wie auch den Geselle/ bey höchster Straffe auferleget/ hinführo einander müßig zu gehen. Den Weibe aber war es nicht möglich/ wurden also über verhoffen beysammen in unkeuscher Brunst gefunden/ und gefänglich eingezogen. Der Witwen Vater wolte sich seiner Tochter nicht mehr annehmen/ so war der Grieche wegen Armuth seiner Eltern auch Hülfloß / u. weil er sich zum Mahometischen Glauben nicht bekennen wolte/ sie zu nehmen / muste die Obrigkeit ihr Ambt thun/ welches der Wittiben Vater selber begehrte Wurden also diefe beyde aus dem Kercker geführet/ das Weib fürwerts/ der Grieche rücklings auf

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[820/0828] IX. Als Königs Jacobi I. in Engeland Eidam/ Pfaltz-Graff Friederich Chur-Fürst zu Heidelberg die Bömische Chron annahm/ aber dieselbe zugleich mit der Schlacht vor Prage verlohr/ und Anno 1621. vom Käyser in die Acht erkläret wurde/ liesse sich ein Advocat in Londen gelüsten/ in Beyseyn etlicher Parlaments-Herren allerhand Gespött und schimfliche Reden wieder beberührten Chur-Fürsten und seine Gemahlin/ unter andern aber diese/ daß sie beyde ietzt wohl des Bierschencken in Engelland sich behelffen möchten/ auszustossen. Aber es bekahm ihm sehr übel/ denn er wurde von West-Münster aus/ mit blossen Haupt / auf einen Pferd hinter sich sitzend/ und an stat des Haums den Schwantz in der Hand haltend/ auf den Marckt geführet/ allda in die Pillerey oder Pranger gestellet/ und von dannen wieder nach West-Münster gebracht/ allda ihm die Ohren abgeschnitten/ die Nase geschlitzt/ und einmahl an die Stirn gebrennet. Hat also mit seinem Schaden und Schmach erfahren/ daß mit grosser Herrn Unglück kein Gespött zu treiben. Autor des Neugeharnschten Groß-Britannien pag. 522. X. Vor etlichen Jahren trug sichs zu Constantinopel zu/ daß eine Türckische junge Witfrau Lust zu eines Griechen Sohn bekahm/ welchen sie durch heimliche Anstellung zu sich fodern ließ/ und ihr Gemüth entdeckte. Der Jüngling schlug auch nicht schlim bey/ und trieben sie Unzucht mit einander etliche mahl. Nun waren zu beyden Theilen die Eltern noch an Leben/ welchen das böse Geschrey übel gefiel/ sonderlich der Türckin Vater/ der ein reicher vornehmer Mann war. Die Wittibe begehrte den Griechen zur Ehe/ so wieder ihr Gesetz/ und keinesweges geschehen konte/ der Grieche würde den zuvor ein Türck/ welches er nicht gedachte zu thun. Ward demnach wegen der Frauen Vater die Schwängerung in eine Geldbuße bey der Obrigkeit gemittelt/ und ihr/ wie auch den Geselle/ bey höchster Straffe auferleget/ hinführo einander müßig zu gehen. Den Weibe aber war es nicht möglich/ wurden also über verhoffen beysammen in unkeuscher Brunst gefunden/ und gefänglich eingezogen. Der Witwen Vater wolte sich seiner Tochter nicht mehr annehmen/ so war der Grieche wegen Armuth seiner Eltern auch Hülfloß / u. weil er sich zum Mahometischen Glauben nicht bekennen wolte/ sie zu nehmen / muste die Obrigkeit ihr Ambt thun/ welches der Wittiben Vater selber begehrte Wurden also diefe beyde aus dem Kercker geführet/ das Weib fürwerts/ der Grieche rücklings auf

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 820. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/828>, abgerufen am 22.11.2024.