Vater zum Kinde angeben/ mit der Landes Verweisung. Und was noch mehr ist/ so einer ein Weibesbild hertzet/ wieder ihren Willen / muß er sich gleichfals relegiren lassen: Geschicht aber der Kuß mit der Dirnen guten Belieben/ wird ermit drey Ißländifchen Marcken gebüsset.
XI. Sonst wird allda Stuprum commissum in liberam, sed sanguine non junctam, capitis diminutione, in liberam aber mit der Landes - Verweisung/ und die Hurerey mit einer Magd getrieben/ mit 3. Marck Isländischen Geldes verbüst.
Pet. Papp. in annot. über das Holländ. Krieges-Recht/ pag. 405.
XII. Decius Magius zu Capua ward von dem Hannibale verwiesen/ weil/ als gedachte Stadt sich an selbigen ergeben/ er dem Hannibal keinen Reverenz machte / noch bey dessen Einzug aufstund/ wie andere. Als er nun aus der Stadt fort gewiesen ward/ rief er überlaut: Habetis libertatem Capauni, quam petiistis! denn er hatte iederzeit mißrathen/ daß sich die Stadt an Hannibal ergeben solte.
Livius, lib. 23.
XIII. T. Annius Milo ist darum verwiesen worden/ weil er des Ciceronis Client in causa coedis Clodianae gewesen. Ja Cicero selbst ist wegen Clodii Feindschafft ins Elend geschickt/ welches aber das Römische Volck so mitleidend empfunden / daß bey die zwantzigtausend Bürger deswegen Trauer - Kleider angeleget. Drum er auch mit grossen Frolocken des Volcks/ und Freude des gantzen Italiae wieder zurück beruffen/ und gleichsam auf den Schultern von dem Volck in die Stadt Rom getragen worden.
Ravis. Textor. officin. lib. 3. c. 14.
XIV. Hostasius, Herr zu Ravenna, ist von seinen Bürgern weggejaget und verwiesen / weil er nichts ruhm würdiges gethan/ sondern nur sein Leben in Müßigang zubracht hatte. Paulus Diaconus Aquilejensis ist auch von Käyser Carolo Magno bloß darum weg gewiesen worden/ weil derselbe dem Longobarder König Desiderio wohl gewogen/ der aber Caroli Magni Feind wahr.
Add.
Ravisii Textoris officinam, sive Theatrum Historicum & Poeticum, a J. Jac.
Vater zum Kinde angeben/ mit der Landes Verweisung. Und was noch mehr ist/ so einer ein Weibesbild hertzet/ wieder ihren Willen / muß er sich gleichfals relegiren lassen: Geschicht aber der Kuß mit der Dirnen guten Belieben/ wird ermit drey Ißländifchen Marcken gebüsset.
XI. Sonst wird allda Stuprum commissum in liberam, sed sanguine non junctam, capitis diminutione, in liberam aber mit der Landes - Verweisung/ und die Hurerey mit einer Magd getrieben/ mit 3. Marck Isländischen Geldes verbüst.
Pet. Papp. in annot. über das Holländ. Krieges-Recht/ pag. 405.
XII. Decius Magius zu Capua ward von dem Hannibale verwiesen/ weil/ als gedachte Stadt sich an selbigen ergeben/ er dem Hannibal keinen Reverenz machte / noch bey dessen Einzug aufstund/ wie andere. Als er nun aus der Stadt fort gewiesen ward/ rief er überlaut: Habetis libertatem Capauni, quam petiistis! denn er hatte iederzeit mißrathen/ daß sich die Stadt an Hannibal ergeben solte.
Livius, lib. 23.
XIII. T. Annius Milo ist darum verwiesen worden/ weil er des Ciceronis Client in causa coedis Clodianae gewesen. Ja Cicero selbst ist wegen Clodii Feindschafft ins Elend geschickt/ welches aber das Römische Volck so mitleidend empfunden / daß bey die zwantzigtausend Bürger deswegen Trauer - Kleider angeleget. Drum er auch mit grossen Frolocken des Volcks/ und Freude des gantzen Italiae wieder zurück beruffen/ und gleichsam auf den Schultern von dem Volck in die Stadt Rom getragen worden.
Ravis. Textor. officin. lib. 3. c. 14.
XIV. Hostasius, Herr zu Ravenna, ist von seinen Bürgern weggejaget und verwiesen / weil er nichts ruhm würdiges gethan/ sondern nur sein Leben in Müßigang zubracht hatte. Paulus Diaconus Aquilejensis ist auch von Käyser Carolo Magno bloß darum weg gewiesen worden/ weil derselbe dem Longobarder König Desiderio wohl gewogen/ der aber Caroli Magni Feind wahr.
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Ravisii Textoris officinam, sive Theatrum Historicum & Poeticum, à J. Jac.
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Vater zum Kinde angeben/ mit der Landes Verweisung. Und was noch mehr ist/ so einer ein Weibesbild hertzet/ wieder ihren Willen / muß er sich gleichfals relegiren lassen: Geschicht aber der Kuß mit der Dirnen guten Belieben/ wird ermit drey Ißländifchen Marcken gebüsset.</p><p>Eberhard Hoyer, tit. 10. art. 52. Jur. militar. Aengrinus Jonas, in descript. Reip. Island. pag. 460. & seqq.</p><p>XI. Sonst wird allda Stuprum commissum in liberam, sed sanguine non junctam, capitis diminutione, in liberam aber mit der Landes - Verweisung/ und die Hurerey mit einer Magd getrieben/ mit 3. Marck Isländischen Geldes verbüst.</p><p>Pet. Papp. in annot. über das Holländ. Krieges-Recht/ pag. 405.</p><p>XII. Decius Magius zu Capua ward von dem Hannibale verwiesen/ weil/ als gedachte Stadt sich an selbigen ergeben/ er dem Hannibal keinen Reverenz machte / noch bey dessen Einzug aufstund/ wie andere. Als er nun aus der Stadt fort gewiesen ward/ rief er überlaut: Habetis libertatem Capauni, quam petiistis! denn er hatte iederzeit mißrathen/ daß sich die Stadt an Hannibal ergeben solte.</p><p>Livius, lib. 23.</p><p>XIII. T. Annius Milo ist darum verwiesen worden/ weil er des Ciceronis Client in causa coedis Clodianae gewesen. Ja Cicero selbst ist wegen Clodii Feindschafft ins Elend geschickt/ welches aber das Römische Volck so mitleidend empfunden / daß bey die zwantzigtausend Bürger deswegen Trauer - Kleider angeleget. Drum er auch mit grossen Frolocken des Volcks/ und Freude des gantzen Italiae wieder zurück beruffen/ und gleichsam auf den Schultern von dem Volck in die Stadt Rom getragen worden.</p><p>Ravis. Textor. officin. lib. 3. c. 14.</p><p>XIV. Hostasius, Herr zu Ravenna, ist von seinen Bürgern weggejaget und verwiesen / weil er nichts ruhm würdiges gethan/ sondern nur sein Leben in Müßigang zubracht hatte. Paulus Diaconus Aquilejensis ist auch von Käyser Carolo Magno bloß darum weg gewiesen worden/ weil derselbe dem Longobarder König Desiderio wohl gewogen/ der aber Caroli Magni Feind wahr.</p><p>Add.</p><p>Ravisii Textoris officinam, sive Theatrum Historicum & Poeticum, à J. Jac.
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Vater zum Kinde angeben/ mit der Landes Verweisung. Und was noch mehr ist/ so einer ein Weibesbild hertzet/ wieder ihren Willen / muß er sich gleichfals relegiren lassen: Geschicht aber der Kuß mit der Dirnen guten Belieben/ wird ermit drey Ißländifchen Marcken gebüsset.
Eberhard Hoyer, tit. 10. art. 52. Jur. militar. Aengrinus Jonas, in descript. Reip. Island. pag. 460. & seqq.
XI. Sonst wird allda Stuprum commissum in liberam, sed sanguine non junctam, capitis diminutione, in liberam aber mit der Landes - Verweisung/ und die Hurerey mit einer Magd getrieben/ mit 3. Marck Isländischen Geldes verbüst.
Pet. Papp. in annot. über das Holländ. Krieges-Recht/ pag. 405.
XII. Decius Magius zu Capua ward von dem Hannibale verwiesen/ weil/ als gedachte Stadt sich an selbigen ergeben/ er dem Hannibal keinen Reverenz machte / noch bey dessen Einzug aufstund/ wie andere. Als er nun aus der Stadt fort gewiesen ward/ rief er überlaut: Habetis libertatem Capauni, quam petiistis! denn er hatte iederzeit mißrathen/ daß sich die Stadt an Hannibal ergeben solte.
Livius, lib. 23.
XIII. T. Annius Milo ist darum verwiesen worden/ weil er des Ciceronis Client in causa coedis Clodianae gewesen. Ja Cicero selbst ist wegen Clodii Feindschafft ins Elend geschickt/ welches aber das Römische Volck so mitleidend empfunden / daß bey die zwantzigtausend Bürger deswegen Trauer - Kleider angeleget. Drum er auch mit grossen Frolocken des Volcks/ und Freude des gantzen Italiae wieder zurück beruffen/ und gleichsam auf den Schultern von dem Volck in die Stadt Rom getragen worden.
Ravis. Textor. officin. lib. 3. c. 14.
XIV. Hostasius, Herr zu Ravenna, ist von seinen Bürgern weggejaget und verwiesen / weil er nichts ruhm würdiges gethan/ sondern nur sein Leben in Müßigang zubracht hatte. Paulus Diaconus Aquilejensis ist auch von Käyser Carolo Magno bloß darum weg gewiesen worden/ weil derselbe dem Longobarder König Desiderio wohl gewogen/ der aber Caroli Magni Feind wahr.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 848. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/858>, abgerufen am 22.11.2024.
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