Käyser Carolus Calvus, gedachten Königs Bruder/ dessen Söhnen ein Stück Landes am Rheinstrom entziehen/ und mit Krieges-Gewalt zu sich reissen. König Ludwig der Jüngere ist/ solches zu verwehren/ mit seinen Krieges-Volck von Franckreich aufgebrochen/ und hat sich andersseits des Rheins gegen seinen Vetter den Käyser/ gelägert: Jedoch zuforderst die Güte versuchet / Gesandten zu ihn hinüber geschickt/ und die Unbilligkeit solches Fürhabens demselben zu Gemüthe führen lassen/ mit Bitte/ sich feindseliger Handlung zu enthalten. Weil aber dieses bittliche Ersuchen nichts gefruchtet/ hat er dreyssig andere Personen zum Käyser abgefertiget/ deren Zehen durch siedend heisses/ Zehen durch kaltes Wasser/ und Zehen mit glüenden Eisen dargethan / erwiesen und bestätiget/ daß ihme/ König Ludwigen/ das strittige Land/ von seinen Vater her/ Erb- und rechtmäßig gehöre/ gegenseits der Käyser kein Theil / Fug noch Anspruch dran habe. Wiewohl nun die Sache durch solche gebräuchliche Mittel ausfündig gemacht/ und der dreyßigen keiner verletzet worden: Hat dennoch der Käyser sein Fürnehmen nicht geändert/ sondern den Krieg fortgesetzet; aber darbey schlechten Stern und Glück gehabt: Ist im Treffen unten gelegen/ und mit seinen Heer geschlagen worden
Lehmann. in Chron. Spirens. lib. 2. c. 30.Crus. Annal. Suevic. lib. 2. part. 2. in fin. allwo er mit diesen Worten schleust. Calvus profligatur Castris & bonis omnibus amissis. Vxor etiam, quae aelibi erat, fugit postridie, clade cognita, nocte infantem peperit, eum humeru suis portans, fugere non prius destitit, qvam Attiniacum pervenerit. En fructus injustitiae & avaritiae!
CCXIIX. Käyser Caroli des Dritten Gemahlin Richarda, wurd Ehebruchs beschuldiget / hat aber ihre Unschuld mit solchen glüenden Eisen tragen bewehret.
Annal. Bojor. lib. 4.Delrio d. lib. 4. c. 4. q. 4. Sect. 3. pag. 686.
CCXIX. Deßgleichen Kunigunda Käyser Henrici II. Gemahlin/ wiewohl die Historici nicht allerdings übereinstimmen/ indem etliche sagen sie wäre mit blossen Füssen 15. Schritt über die glüende Eisen gangen/ andere aber wollen/ sie hätte sechs glüende Pflugschare getragen: Doch kans seyn/ daß eins nach dem andern geschehen.
Fulgos. lib. 8. c. 1.Cranz. lib. 4. Saxon. c. 52. & lib. 4. Metrop. c. 4. junct. cap. 32.
Käyser Carolus Calvus, gedachten Königs Bruder/ dessen Söhnen ein Stück Landes am Rheinstrom entziehen/ und mit Krieges-Gewalt zu sich reissen. König Ludwig der Jüngere ist/ solches zu verwehren/ mit seinen Krieges-Volck von Franckreich aufgebrochen/ und hat sich andersseits des Rheins gegen seinen Vetter den Käyser/ gelägert: Jedoch zuforderst die Güte versuchet / Gesandten zu ihn hinüber geschickt/ und die Unbilligkeit solches Fürhabens demselben zu Gemüthe führen lassen/ mit Bitte/ sich feindseliger Handlung zu enthalten. Weil aber dieses bittliche Ersuchen nichts gefruchtet/ hat er dreyssig andere Personen zum Käyser abgefertiget/ deren Zehen durch siedend heisses/ Zehen durch kaltes Wasser/ und Zehen mit glüenden Eisen dargethan / erwiesen und bestätiget/ daß ihme/ König Ludwigen/ das strittige Land/ von seinen Vater her/ Erb- und rechtmäßig gehöre/ gegenseits der Käyser kein Theil / Fug noch Anspruch dran habe. Wiewohl nun die Sache durch solche gebräuchliche Mittel ausfündig gemacht/ und der dreyßigen keiner verletzet worden: Hat dennoch der Käyser sein Fürnehmen nicht geändert/ sondern den Krieg fortgesetzet; aber darbey schlechten Stern und Glück gehabt: Ist im Treffen unten gelegen/ und mit seinen Heer geschlagen worden
Lehmann. in Chron. Spirens. lib. 2. c. 30.Crus. Annal. Suevic. lib. 2. part. 2. in fin. allwo er mit diesen Worten schleust. Calvus profligatur Castris & bonis omnibus amissis. Vxor etiam, quae aelibi erat, fugit postridie, clade cognita, nocte infantem peperit, eum humeru suis portans, fugere non prius destitit, qvàm Attiniacum pervenerit. En fructus injustitiae & avaritiae!
CCXIIX. Käyser Caroli des Dritten Gemahlin Richarda, wurd Ehebruchs beschuldiget / hat aber ihre Unschuld mit solchen glüenden Eisen tragen bewehret.
Annal. Bojor. lib. 4.Delrio d. lib. 4. c. 4. q. 4. Sect. 3. pag. 686.
CCXIX. Deßgleichen Kunigunda Käyser Henrici II. Gemahlin/ wiewohl die Historici nicht allerdings übereinstimmen/ indem etliche sagen sie wäre mit blossen Füssen 15. Schritt über die glüende Eisen gangen/ andere aber wollen/ sie hätte sechs glüende Pflugschare getragen: Doch kans seyn/ daß eins nach dem andern geschehen.
Fulgos. lib. 8. c. 1.Cranz. lib. 4. Saxon. c. 52. & lib. 4. Metrop. c. 4. junct. cap. 32.
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Käyser Carolus Calvus, gedachten Königs Bruder/ dessen Söhnen ein Stück Landes am Rheinstrom entziehen/ und mit Krieges-Gewalt zu sich reissen. König Ludwig der Jüngere ist/ solches zu verwehren/ mit seinen Krieges-Volck von Franckreich aufgebrochen/ und hat sich andersseits des Rheins gegen seinen Vetter den Käyser/ gelägert: Jedoch zuforderst die Güte versuchet / Gesandten zu ihn hinüber geschickt/ und die Unbilligkeit solches Fürhabens demselben zu Gemüthe führen lassen/ mit Bitte/ sich feindseliger Handlung zu enthalten. Weil aber dieses bittliche Ersuchen nichts gefruchtet/ hat er dreyssig andere Personen zum Käyser abgefertiget/ deren Zehen durch siedend heisses/ Zehen durch kaltes Wasser/ und Zehen mit glüenden Eisen dargethan / erwiesen und bestätiget/ daß ihme/ König Ludwigen/ das strittige Land/ von seinen Vater her/ Erb- und rechtmäßig gehöre/ gegenseits der Käyser kein Theil / Fug noch Anspruch dran habe. Wiewohl nun die Sache durch solche gebräuchliche Mittel ausfündig gemacht/ und der dreyßigen keiner verletzet worden: Hat dennoch der Käyser sein Fürnehmen nicht geändert/ sondern den Krieg fortgesetzet; aber darbey schlechten Stern und Glück gehabt: Ist im Treffen unten gelegen/ und mit seinen Heer geschlagen worden</p><l>Lehmann. in Chron. Spirens. lib. 2. c. 30.</l><l>Crus. Annal. Suevic. lib. 2. part. 2. in fin. allwo er mit diesen Worten schleust. Calvus profligatur Castris & bonis omnibus amissis. Vxor etiam, quae aelibi erat, fugit postridie, clade cognita, nocte infantem peperit, eum humeru suis portans, fugere non prius destitit, qvàm Attiniacum pervenerit. En fructus injustitiae & avaritiae!</l><p>CCXIIX. Käyser Caroli des Dritten Gemahlin Richarda, wurd Ehebruchs beschuldiget / hat aber ihre Unschuld mit solchen glüenden Eisen tragen bewehret.</p><l>Annal. Bojor. lib. 4.</l><l>Delrio d. lib. 4. c. 4. q. 4. Sect. 3. pag. 686.</l><p>CCXIX. Deßgleichen Kunigunda Käyser Henrici II. Gemahlin/ wiewohl die Historici nicht allerdings übereinstimmen/ indem etliche sagen sie wäre mit blossen Füssen 15. Schritt über die glüende Eisen gangen/ andere aber wollen/ sie hätte sechs glüende Pflugschare getragen: Doch kans seyn/ daß eins nach dem andern geschehen.</p><l>Fulgos. lib. 8. c. 1.</l><l>Cranz. lib. 4. Saxon. c. 52. & lib. 4. Metrop. c. 4. junct. cap. 32.</l></div></body></text></TEI>
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Käyser Carolus Calvus, gedachten Königs Bruder/ dessen Söhnen ein Stück Landes am Rheinstrom entziehen/ und mit Krieges-Gewalt zu sich reissen. König Ludwig der Jüngere ist/ solches zu verwehren/ mit seinen Krieges-Volck von Franckreich aufgebrochen/ und hat sich andersseits des Rheins gegen seinen Vetter den Käyser/ gelägert: Jedoch zuforderst die Güte versuchet / Gesandten zu ihn hinüber geschickt/ und die Unbilligkeit solches Fürhabens demselben zu Gemüthe führen lassen/ mit Bitte/ sich feindseliger Handlung zu enthalten. Weil aber dieses bittliche Ersuchen nichts gefruchtet/ hat er dreyssig andere Personen zum Käyser abgefertiget/ deren Zehen durch siedend heisses/ Zehen durch kaltes Wasser/ und Zehen mit glüenden Eisen dargethan / erwiesen und bestätiget/ daß ihme/ König Ludwigen/ das strittige Land/ von seinen Vater her/ Erb- und rechtmäßig gehöre/ gegenseits der Käyser kein Theil / Fug noch Anspruch dran habe. Wiewohl nun die Sache durch solche gebräuchliche Mittel ausfündig gemacht/ und der dreyßigen keiner verletzet worden: Hat dennoch der Käyser sein Fürnehmen nicht geändert/ sondern den Krieg fortgesetzet; aber darbey schlechten Stern und Glück gehabt: Ist im Treffen unten gelegen/ und mit seinen Heer geschlagen worden
Lehmann. in Chron. Spirens. lib. 2. c. 30. Crus. Annal. Suevic. lib. 2. part. 2. in fin. allwo er mit diesen Worten schleust. Calvus profligatur Castris & bonis omnibus amissis. Vxor etiam, quae aelibi erat, fugit postridie, clade cognita, nocte infantem peperit, eum humeru suis portans, fugere non prius destitit, qvàm Attiniacum pervenerit. En fructus injustitiae & avaritiae! CCXIIX. Käyser Caroli des Dritten Gemahlin Richarda, wurd Ehebruchs beschuldiget / hat aber ihre Unschuld mit solchen glüenden Eisen tragen bewehret.
Annal. Bojor. lib. 4. Delrio d. lib. 4. c. 4. q. 4. Sect. 3. pag. 686. CCXIX. Deßgleichen Kunigunda Käyser Henrici II. Gemahlin/ wiewohl die Historici nicht allerdings übereinstimmen/ indem etliche sagen sie wäre mit blossen Füssen 15. Schritt über die glüende Eisen gangen/ andere aber wollen/ sie hätte sechs glüende Pflugschare getragen: Doch kans seyn/ daß eins nach dem andern geschehen.
Fulgos. lib. 8. c. 1. Cranz. lib. 4. Saxon. c. 52. & lib. 4. Metrop. c. 4. junct. cap. 32.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/92>, abgerufen am 24.11.2024.
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