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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Die Wund-Aertzte kennet man an ihren vielfältigen Wurzeln und andern Sachen/ die sie um den Hals hängen haben/ wie auch dergleichen Weiber. Sie leben sonst sehr lange auf 80. 90. 100. 110. 120. ja mehr Jahre.

Eberhard. Guerner Happel. tom. 3 part. 1. Relat. Curios. pag. 98.

CAPUT XLIX.

Verhauung der Daumen und Zehen.

I.

VOr Alten Zeiten hatten die Uberwinder den Gebrauch/ daß sie denen überwundenen Feinden die Daumen und Zehen abhaueten/ um sie dadurch zu Tractir- und Führung der Waffen/ wie auch zum gehen untüchtig zu machen/ damit sie sich ihrenthalben weiter nichts zubesorgen haben möchten.

Andr. Tiraquellus, in addit ad cap. 26. lib. 4. Genial. dier. Alexandr. ab Alexand pag. 607.

II. Gestalt man denn auch ein Exempel in der Heil. Schrifft/ und zwar im Buch der Richter am ersten Capitel findet allwo der Stamm Juda/ nachdem er wider die Cananiter gestritten/ und dem König Adoni Beseck von Beseck in der Flucht ergriffen/ die Daumen an seinen Händen und Füssen verhauen. Da gemeldeter Adoni Beseck angehoben: siebenzig Könige [i. e. Fürsten] lasen auf [die Brosamen] unter meinen Tisch/ wie ich nun gethan habe/ so hat mir GOtt wieder vergolten. D. Amman nennet denselben/ in Irenic. Num. Pompil. p. 252. König Pfotenhauer.

III. Käyser Justinianus hat etlichen Meutmachern zu Constantinopel die Daumen ebenfals darum abhauen lassen/ daß sie untüchtig wurden/ ferner die Waffen zu führen.

Die Wund-Aertzte kennet man an ihren vielfältigen Wurzeln und andern Sachen/ die sie um den Hals hängen haben/ wie auch dergleichen Weiber. Sie leben sonst sehr lange auf 80. 90. 100. 110. 120. ja mehr Jahre.

Eberhard. Guerner Happel. tom. 3 part. 1. Relat. Curios. pag. 98.

CAPUT XLIX.

Verhauung der Daumen und Zehen.

I.

VOr Alten Zeiten hatten die Uberwinder den Gebrauch/ daß sie denen überwundenen Feinden die Daumen und Zehen abhaueten/ um sie dadurch zu Tractir- und Führung der Waffen/ wie auch zum gehen untüchtig zu machen/ damit sie sich ihrenthalben weiter nichts zubesorgen haben möchten.

Andr. Tiraquellus, in addit ad cap. 26. lib. 4. Genial. dier. Alexandr. ab Alexand pag. 607.

II. Gestalt man denn auch ein Exempel in der Heil. Schrifft/ und zwar im Buch der Richter am ersten Capitel findet allwo der Stamm Juda/ nachdem er wider die Cananiter gestritten/ und dem König Adoni Beseck von Beseck in der Flucht ergriffen/ die Daumen an seinen Händen und Füssen verhauen. Da gemeldeter Adoni Beseck angehoben: siebenzig Könige [i. e. Fürsten] lasen auf [die Brosamen] unter meinen Tisch/ wie ich nun gethan habe/ so hat mir GOtt wieder vergolten. D. Amman nennet denselben/ in Irenic. Num. Pompil. p. 252. König Pfotenhauer.

III. Käyser Justinianus hat etlichen Meutmachern zu Constantinopel die Daumen ebenfals darum abhauen lassen/ daß sie untüchtig wurden/ ferner die Waffen zu führen.

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[980/0986] Die Wund-Aertzte kennet man an ihren vielfältigen Wurzeln und andern Sachen/ die sie um den Hals hängen haben/ wie auch dergleichen Weiber. Sie leben sonst sehr lange auf 80. 90. 100. 110. 120. ja mehr Jahre. Eberhard. Guerner Happel. tom. 3 part. 1. Relat. Curios. pag. 98. CAPUT XLIX. Verhauung der Daumen und Zehen. I. VOr Alten Zeiten hatten die Uberwinder den Gebrauch/ daß sie denen überwundenen Feinden die Daumen und Zehen abhaueten/ um sie dadurch zu Tractir- und Führung der Waffen/ wie auch zum gehen untüchtig zu machen/ damit sie sich ihrenthalben weiter nichts zubesorgen haben möchten. Andr. Tiraquellus, in addit ad cap. 26. lib. 4. Genial. dier. Alexandr. ab Alexand pag. 607. II. Gestalt man denn auch ein Exempel in der Heil. Schrifft/ und zwar im Buch der Richter am ersten Capitel findet allwo der Stamm Juda/ nachdem er wider die Cananiter gestritten/ und dem König Adoni Beseck von Beseck in der Flucht ergriffen/ die Daumen an seinen Händen und Füssen verhauen. Da gemeldeter Adoni Beseck angehoben: siebenzig Könige [i. e. Fürsten] lasen auf [die Brosamen] unter meinen Tisch/ wie ich nun gethan habe/ so hat mir GOtt wieder vergolten. D. Amman nennet denselben/ in Irenic. Num. Pompil. p. 252. König Pfotenhauer. III. Käyser Justinianus hat etlichen Meutmachern zu Constantinopel die Daumen ebenfals darum abhauen lassen/ daß sie untüchtig wurden/ ferner die Waffen zu führen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 980. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/986>, abgerufen am 24.11.2024.