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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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züchtiges Hertz/ ihm gäntzlich abschluge/ und da sie sahe/ daß er mit Gewalt gegen ihr verfahren wolte/ vermeinte sie ihre weibliche Ehre mit dem Messer zu retten / lief aber übel an/ denn sie augenblicks deshalben von dem Tyrannen zum Feier verurtheilet ward/ und hat in solcher elenden Hinführung der Erb-Feind befohlen ihre Freundschaff nach der Reihe/ durch welche sie gehen muste/ zu stellen/ auf daß sie desto mehr in Anschauung derselben möchte geqvählet werden.

D. Steph. Braun. in hist. Const antinop.

XIX. Anno 1631. hatte umb die Erndte Zeit der Richter Bertzdorff bey Reichenberg des Morgens seine zween Söhne aufwecken wollen/ wie aber des einen Hosen / worinn eine Messer-Spitze heraus kehrense/ dem Vater aber umwissend/ am Bette gehangen/ hatte dieselbe ergriffen/ und aus Kurtzweil sie aufzuwecken aufs Bette damit geschlagen/ dadurch der eine erstochen/ der andere aber beschädiget worden. Dasselbe Messer aber/ welches wohl zu mercken/ soll ein gantz Jahr lang zuvor vermisset worden.

Henr. Roch in der Böhm. Chronic. pag. 82.

XX. Den 19. Januarii 1611. hat ein Pferd einen Knecht zu Goldberg in Schlesien / als er hinter demselben gestanden/ Käse und Brod essen wollen/ das Messer die Brust geschlagen/ daß er darneider gefallen und gestorben ist.

Idem in der Schles. Chronic. pag. 231.

XXI. Anno 1614. den 3. Jan. hat ein Todten-Gräber zu Lowenberg einem/ welcher ihm bey einem Schuster über dem Spiele mit einem Soldaten zugeredet/ und auch wegen einer vor acht Jahren ihm gegebenen Ohrfeige/ mit einem Messer also auf beyde Brüste gestochen/ daß er tod geblieben/ der Thäter wurde enthauptet.

Idem pag. 240.

XXII. Im Jun. 1614. hat ein Goldschlagers Junge zu Breslau seinen Meister/ der ihn geschlagen/ aus Zorn mit einem Brod-Messer erstochen/ er hat sich aber aus Schrecken und Frucht von stund an selbst auch eben mit selbigen Messer erstochen.

Idem. p. 242.

XXIII. Den 20. May 1615. hat sich einer von Reversdorff auff dem Stein-Wege in Schlesien/ als er sich mit einem andern geschlagen/ und die Stiegen herab gefallen/ mit seinem in Schiebsack habenden Messer selber erstochen.

Idem. pag. 245.

züchtiges Hertz/ ihm gäntzlich abschluge/ und da sie sahe/ daß er mit Gewalt gegen ihr verfahren wolte/ vermeinte sie ihre weibliche Ehre mit dem Messer zu retten / lief aber übel an/ deñ sie augenblicks deshalben von dem Tyrannen zum Feier verurtheilet ward/ und hat in solcher elenden Hinführung der Erb-Feind befohlen ihre Freundschaff nach der Reihe/ durch welche sie gehen muste/ zu stellen/ auf daß sie desto mehr in Anschauung derselben möchte geqvählet werden.

D. Steph. Braun. in hist. Const antinop.

XIX. Anno 1631. hatte umb die Erndte Zeit der Richter Bertzdorff bey Reichenberg des Morgens seine zween Söhne aufwecken wollen/ wie aber des einen Hosen / worinn eine Messer-Spitze heraus kehrense/ dem Vater aber umwissend/ am Bette gehangen/ hatte dieselbe ergriffen/ und aus Kurtzweil sie aufzuwecken aufs Bette damit geschlagen/ dadurch der eine erstochen/ der andere aber beschädiget worden. Dasselbe Messer aber/ welches wohl zu mercken/ soll ein gantz Jahr lang zuvor vermisset worden.

Henr. Roch in der Böhm. Chronic. pag. 82.

XX. Den 19. Januarii 1611. hat ein Pferd einen Knecht zu Goldberg in Schlesien / als er hinter demselben gestanden/ Käse und Brod essen wollen/ das Messer die Brust geschlagen/ daß er darneider gefallen und gestorben ist.

Idem in der Schles. Chronic. pag. 231.

XXI. Anno 1614. den 3. Jan. hat ein Todten-Gräber zu Lowenberg einem/ welcher ihm bey einem Schuster über dem Spiele mit einem Soldaten zugeredet/ und auch wegen einer vor acht Jahren ihm gegebenen Ohrfeige/ mit einem Messer also auf beyde Brüste gestochen/ daß er tod geblieben/ der Thäter wurde enthauptet.

Idem pag. 240.

XXII. Im Jun. 1614. hat ein Goldschlagers Junge zu Breslau seinen Meister/ der ihn geschlagen/ aus Zorn mit einem Brod-Messer erstochen/ er hat sich aber aus Schrecken und Frucht von stund an selbst auch eben mit selbigen Messer erstochen.

Idem. p. 242.

XXIII. Den 20. May 1615. hat sich einer von Reversdorff auff dem Stein-Wege in Schlesien/ als er sich mit einem andern geschlagen/ und die Stiegen herab gefallen/ mit seinem in Schiebsack habenden Messer selber erstochen.

Idem. pag. 245.

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[6/0016] züchtiges Hertz/ ihm gäntzlich abschluge/ und da sie sahe/ daß er mit Gewalt gegen ihr verfahren wolte/ vermeinte sie ihre weibliche Ehre mit dem Messer zu retten / lief aber übel an/ deñ sie augenblicks deshalben von dem Tyrannen zum Feier verurtheilet ward/ und hat in solcher elenden Hinführung der Erb-Feind befohlen ihre Freundschaff nach der Reihe/ durch welche sie gehen muste/ zu stellen/ auf daß sie desto mehr in Anschauung derselben möchte geqvählet werden. D. Steph. Braun. in hist. Const antinop. XIX. Anno 1631. hatte umb die Erndte Zeit der Richter Bertzdorff bey Reichenberg des Morgens seine zween Söhne aufwecken wollen/ wie aber des einen Hosen / worinn eine Messer-Spitze heraus kehrense/ dem Vater aber umwissend/ am Bette gehangen/ hatte dieselbe ergriffen/ und aus Kurtzweil sie aufzuwecken aufs Bette damit geschlagen/ dadurch der eine erstochen/ der andere aber beschädiget worden. Dasselbe Messer aber/ welches wohl zu mercken/ soll ein gantz Jahr lang zuvor vermisset worden. Henr. Roch in der Böhm. Chronic. pag. 82. XX. Den 19. Januarii 1611. hat ein Pferd einen Knecht zu Goldberg in Schlesien / als er hinter demselben gestanden/ Käse und Brod essen wollen/ das Messer die Brust geschlagen/ daß er darneider gefallen und gestorben ist. Idem in der Schles. Chronic. pag. 231. XXI. Anno 1614. den 3. Jan. hat ein Todten-Gräber zu Lowenberg einem/ welcher ihm bey einem Schuster über dem Spiele mit einem Soldaten zugeredet/ und auch wegen einer vor acht Jahren ihm gegebenen Ohrfeige/ mit einem Messer also auf beyde Brüste gestochen/ daß er tod geblieben/ der Thäter wurde enthauptet. Idem pag. 240. XXII. Im Jun. 1614. hat ein Goldschlagers Junge zu Breslau seinen Meister/ der ihn geschlagen/ aus Zorn mit einem Brod-Messer erstochen/ er hat sich aber aus Schrecken und Frucht von stund an selbst auch eben mit selbigen Messer erstochen. Idem. p. 242. XXIII. Den 20. May 1615. hat sich einer von Reversdorff auff dem Stein-Wege in Schlesien/ als er sich mit einem andern geschlagen/ und die Stiegen herab gefallen/ mit seinem in Schiebsack habenden Messer selber erstochen. Idem. pag. 245.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/16>, abgerufen am 23.11.2024.