Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.CCCXCIV. Dafern aber der Thäter nicht zu erforschen/ werden sie alle extraordinarie entweder mit einer Geldbusse/ Gefängniß/ Landes-Verweisung / Abstattung des Wergeldes/ der Gerichtskosten und dergleichen bestrafft. P. H. O. d. art. 148., Constit. Elect. Sax. 7. p. 4. Struv. dissert. Crim. 6. th. 17. 15. tamen contraqvem sufficientia indicia pugnant, de lethali vulnere inflicto diligenter inqvirendus & torturae subjiciendus est d. Const. 7. Dan. AEgid. Henrici de poena decollationis th. 25. CCCXCV. Ferner ist bey dem Todschlag und Entleibung eines Menschen wohl acht zu geben auf das Gewehr oder Instrument womit die That geschehen ist/ und ob dasselbe so beschaffen daß man einen damit umbs Leben bringen kan/ als nemlich ein Degen/ eine geladene Büchse/ Flinte/ Puffer oder Axt/ Beile/ Messer / Spieß/ Prügel/ grosser Stein/ Dröschflegel/ Kraut Hacke und dergleichen / von welchen Carpzov p. 1. pract. Crim. q. 3. unterschiedliche praejudicia anführet/ daß die so damit andere entleibet decolliret worden. CCCXCVI. Hercules hat seinen Praeceptorem den Linum einen Thebanischen Poeten mit der Tafel oder Bret/ worauf die Buchstaben gemahlet wahren/ im Zorn tod geworffen/ weil derselbe ihn mit Worten hart gestrafft hatte. Er hat ihm aber zu Ehren einen Altar gesetzet/ welcher von Joch der Ochsen [Greek words] ist genenuet worden. Darumb daß zwey zusammen gefügte Ochsen mit Fluchen und Schweren sind drauf geopffert worden: Denn er hatte einen Ackermann zwey Ochsen genommen/ als er Hunger litte/ und mit Bitte und vor Bezahlung nichts erlangen konte/ welche als der Bauere mit vielen Schelten wieder forderte/ hat Hercules nur gelachet und gesaget: Er hätte niemahls besser zu Gast gessen als unter diesem Fluchen. CCCXCVII. Ja wenn auch gleich keine Waffen wären darzu gebraucht worden/ sondern jemand den andern mit Füssen getreten/ daß er davon gestorben/ L. necare ff. de lib. agnosc. L. eum qvi C. ad Leg. Cornel. de Sicar. Oder ins Wasser geworffen und ersäufft/ Petr. Theodor. Colleg. Crim. disp. 7. th. 1. lit. F. Carpzov. d. q. 3. n. 30. usqve 33. ibiqve praejudicia. Oder auch grausam hin und wieder gezerret/ die Kähle zugedrücket/ mit Fäusten als mit Keulen einen unmenschlich geschlagen/ gestaucht/ und dergestalt zugerichtet hätte/ daß derselbe seinen Geist drüber aufgeben müssen/ ein solcher wird so wohl als wenn er mit obgedachten Instrumenten einen CCCXCIV. Dafern aber der Thäter nicht zu erforschen/ werden sie alle extraordinarie entweder mit einer Geldbusse/ Gefängniß/ Landes-Verweisung / Abstattung des Wergeldes/ der Gerichtskosten und dergleichen bestrafft. P. H. O. d. art. 148., Constit. Elect. Sax. 7. p. 4. Struv. dissert. Crim. 6. th. 17. 15. tamen contraqvem sufficientia indicia pugnant, de lethali vulnere inflicto diligenter inqvirendus & torturae subjiciendus est d. Const. 7. Dan. AEgid. Henrici de poena decollationis th. 25. CCCXCV. Ferner ist bey dem Todschlag und Entleibung eines Menschen wohl acht zu geben auf das Gewehr oder Instrument womit die That geschehen ist/ und ob dasselbe so beschaffen daß man einen damit umbs Leben bringen kan/ als nemlich ein Degen/ eine geladene Büchse/ Flinte/ Puffer oder Axt/ Beile/ Messer / Spieß/ Prügel/ grosser Stein/ Dröschflegel/ Kraut Hacke und dergleichen / von welchen Carpzov p. 1. pract. Crim. q. 3. unterschiedliche praejudicia anführet/ daß die so damit andere entleibet decolliret worden. CCCXCVI. Hercules hat seinen Praeceptorem den Linum einen Thebanischen Poeten mit der Tafel oder Bret/ worauf die Buchstaben gemahlet wahren/ im Zorn tod geworffen/ weil derselbe ihn mit Worten hart gestrafft hatte. Er hat ihm aber zu Ehren einen Altar gesetzet/ welcher von Joch der Ochsen [Greek words] ist genenuet worden. Darumb daß zwey zusammen gefügte Ochsen mit Fluchen und Schweren sind drauf geopffert worden: Denn er hatte einen Ackermann zwey Ochsen genommen/ als er Hunger litte/ und mit Bitte und vor Bezahlung nichts erlangen konte/ welche als der Bauere mit vielen Schelten wieder forderte/ hat Hercules nur gelachet und gesaget: Er hätte niemahls besser zu Gast gessen als unter diesem Fluchen. CCCXCVII. Ja wenn auch gleich keine Waffen wären darzu gebraucht worden/ sondern jemand den andern mit Füssen getreten/ daß er davon gestorben/ L. necare ff. de lib. agnosc. L. eum qvi C. ad Leg. Cornel. de Sicar. Oder ins Wasser geworffen und ersäufft/ Petr. Theodor. Colleg. Crim. disp. 7. th. 1. lit. F. Carpzov. d. q. 3. n. 30. usqve 33. ibiqve praejudicia. Oder auch grausam hin und wieder gezerret/ die Kähle zugedrücket/ mit Fäusten als mit Keulen einen unmenschlich geschlagen/ gestaucht/ und dergestalt zugerichtet hätte/ daß derselbe seinen Geist drüber aufgeben müssen/ ein solcher wird so wohl als wenn er mit obgedachten Instrumenten einen <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0184" n="174"/> <p>CCCXCIV. Dafern aber der Thäter nicht zu erforschen/ werden sie alle extraordinarie entweder mit einer Geldbusse/ Gefängniß/ Landes-Verweisung / Abstattung des Wergeldes/ der Gerichtskosten und dergleichen bestrafft. P. H. O. d. art. 148., Constit. Elect. Sax. 7. p. 4. Struv. dissert. Crim. 6. th. 17. 15. tamen contraqvem sufficientia indicia pugnant, de lethali vulnere inflicto diligenter inqvirendus & torturae subjiciendus est d. Const. 7. Dan. AEgid. Henrici de poena decollationis th. 25.</p> <p>CCCXCV. Ferner ist bey dem Todschlag und Entleibung eines Menschen wohl acht zu geben auf das Gewehr oder Instrument womit die That geschehen ist/ und ob dasselbe so beschaffen daß man einen damit umbs Leben bringen kan/ als nemlich ein Degen/ eine geladene Büchse/ Flinte/ Puffer oder Axt/ Beile/ Messer / Spieß/ Prügel/ grosser Stein/ Dröschflegel/ Kraut Hacke und dergleichen / von welchen Carpzov p. 1. pract. Crim. q. 3. unterschiedliche praejudicia anführet/ daß die so damit andere entleibet decolliret worden.</p> <p>CCCXCVI. Hercules hat seinen Praeceptorem den Linum einen Thebanischen Poeten mit der Tafel oder Bret/ worauf die Buchstaben gemahlet wahren/ im Zorn tod geworffen/ weil derselbe ihn mit Worten hart gestrafft hatte. Er hat ihm aber zu Ehren einen Altar gesetzet/ welcher von Joch der Ochsen <foreign xml:lang="el">[Greek words]</foreign> ist genenuet worden. 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Oder auch grausam hin und wieder gezerret/ die Kähle zugedrücket/ mit Fäusten als mit Keulen einen unmenschlich geschlagen/ gestaucht/ und dergestalt zugerichtet hätte/ daß derselbe seinen Geist drüber aufgeben müssen/ ein solcher wird so wohl als wenn er mit obgedachten Instrumenten einen </p> </div> </body> </text> </TEI> [174/0184]
CCCXCIV. Dafern aber der Thäter nicht zu erforschen/ werden sie alle extraordinarie entweder mit einer Geldbusse/ Gefängniß/ Landes-Verweisung / Abstattung des Wergeldes/ der Gerichtskosten und dergleichen bestrafft. P. H. O. d. art. 148., Constit. Elect. Sax. 7. p. 4. Struv. dissert. Crim. 6. th. 17. 15. tamen contraqvem sufficientia indicia pugnant, de lethali vulnere inflicto diligenter inqvirendus & torturae subjiciendus est d. Const. 7. Dan. AEgid. Henrici de poena decollationis th. 25.
CCCXCV. Ferner ist bey dem Todschlag und Entleibung eines Menschen wohl acht zu geben auf das Gewehr oder Instrument womit die That geschehen ist/ und ob dasselbe so beschaffen daß man einen damit umbs Leben bringen kan/ als nemlich ein Degen/ eine geladene Büchse/ Flinte/ Puffer oder Axt/ Beile/ Messer / Spieß/ Prügel/ grosser Stein/ Dröschflegel/ Kraut Hacke und dergleichen / von welchen Carpzov p. 1. pract. Crim. q. 3. unterschiedliche praejudicia anführet/ daß die so damit andere entleibet decolliret worden.
CCCXCVI. Hercules hat seinen Praeceptorem den Linum einen Thebanischen Poeten mit der Tafel oder Bret/ worauf die Buchstaben gemahlet wahren/ im Zorn tod geworffen/ weil derselbe ihn mit Worten hart gestrafft hatte. Er hat ihm aber zu Ehren einen Altar gesetzet/ welcher von Joch der Ochsen [Greek words] ist genenuet worden. Darumb daß zwey zusammen gefügte Ochsen mit Fluchen und Schweren sind drauf geopffert worden: Denn er hatte einen Ackermann zwey Ochsen genommen/ als er Hunger litte/ und mit Bitte und vor Bezahlung nichts erlangen konte/ welche als der Bauere mit vielen Schelten wieder forderte/ hat Hercules nur gelachet und gesaget: Er hätte niemahls besser zu Gast gessen als unter diesem Fluchen.
CCCXCVII. Ja wenn auch gleich keine Waffen wären darzu gebraucht worden/ sondern jemand den andern mit Füssen getreten/ daß er davon gestorben/ L. necare ff. de lib. agnosc. L. eum qvi C. ad Leg. Cornel. de Sicar.
Oder ins Wasser geworffen und ersäufft/ Petr. Theodor. Colleg. Crim. disp. 7. th. 1. lit. F. Carpzov. d. q. 3. n. 30. usqve 33. ibiqve praejudicia. Oder auch grausam hin und wieder gezerret/ die Kähle zugedrücket/ mit Fäusten als mit Keulen einen unmenschlich geschlagen/ gestaucht/ und dergestalt zugerichtet hätte/ daß derselbe seinen Geist drüber aufgeben müssen/ ein solcher wird so wohl als wenn er mit obgedachten Instrumenten einen
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