Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.derlich die Söhne/ von denen sie am meisten hielten/ desto besser mit Gütern möchten versorget werden: massen denn denen Knäblein solches nicht wiederfuhr. Welches Bischoff Otto von Bamberg/ als er die Pommern zum Christlichen Glauben Anno 1124. bekehret/ und daher der Pommern Apostel genennet wird / abgeschaffet. Zeiler. Epist. 382. pag. 436. CCCCXLV. Die Weibesbilder/ welche ihre junge Kinder an einsame Oerther hinlegen / da keine/ oder doch selten Leuthe hinkommen/ und die Kinder sterben Hungers / oder verderben sonst in andere Wege/ werden auch mit den Schwerd gestrafft. L. necare ff. de agnosc. & alend. liber. P. H. O. Caroli V. art. 132. in fin. Wesenb. in parat. ff. ad leg. Cornel. de Sicar. n. 14. AEgid. Bossius de homicidio. n. 7. Carpzov. p. 1. pract. crim. q. 10. num. 5. 6. & 7. ibi[unleserliches Material] praejud.His voluntas misericordiae inimica, & omni inhumanitate & crudelitate referta est, ajente text. Authent. 153. capit. 1. in princip. L. 2. C. de infant. exposit. Ja wohl gar in einen Sack gesteckt und ersäufft. Carpzov. d. p. 1. q. 10. n. 8. & 9. CCCCXLVI. Würde aber ein solch Kind auff die Gasse da viel gehens ist/ oder vor jemands Hauß hingeleget/ nicht der Intention daß es ümkommen/ sondern gefunden und aufferzogen/ die Mutter und Vater aber nicht ausgemacht sondern bey Ehren und ungestrafft bleiben möchten/ und es geschehe daß keiner solches Kind gewahr würde und es stürbe/ wird die Mutter wenn sie kundbahr wird/ nicht am Leben / sondern mit Staupenschlägen des Lan des ewig verwiesen. Matth. Berlich. part. 4. concl. 7. n. 34. Carpzov. d. q. 10. num. 11. & seqq. us[unleserliches Material] 14.derlich die Söhne/ von denen sie am meisten hielten/ desto besser mit Gütern möchten versorget werden: massen denn denen Knäblein solches nicht wiederfuhr. Welches Bischoff Otto von Bamberg/ als er die Pommern zum Christlichen Glauben Anno 1124. bekehret/ und daher der Pommern Apostel genennet wird / abgeschaffet. Zeiler. Epist. 382. pag. 436. CCCCXLV. Die Weibesbilder/ welche ihre junge Kinder an einsame Oerther hinlegen / da keine/ oder doch selten Leuthe hinkommen/ und die Kinder sterben Hungers / oder verderben sonst in andere Wege/ werden auch mit den Schwerd gestrafft. L. necare ff. de agnosc. & alend. liber. P. H. O. Caroli V. art. 132. in fin. Wesenb. in parat. ff. ad leg. Cornel. de Sicar. n. 14. AEgid. Bossius de homicidio. n. 7. Carpzov. p. 1. pract. crim. q. 10. num. 5. 6. & 7. ibi[unleserliches Material] praejud.His voluntas misericordiae inimica, & omni inhumanitate & crudelitate referta est, ajente text. Authent. 153. capit. 1. in princip. L. 2. C. de infant. exposit. Ja wohl gar in einen Sack gesteckt und ersäufft. Carpzov. d. p. 1. q. 10. n. 8. & 9. CCCCXLVI. Würde aber ein solch Kind auff die Gasse da viel gehens ist/ oder vor jemands Hauß hingeleget/ nicht der Intention daß es ümkommen/ sondern gefunden und aufferzogen/ die Mutter und Vater aber nicht ausgemacht sondern bey Ehren und ungestrafft bleiben möchten/ und es geschehe daß keiner solches Kind gewahr würde und es stürbe/ wird die Mutter wenn sie kundbahr wird/ nicht am Leben / sondern mit Staupenschlägen des Lan des ewig verwiesen. Matth. Berlich. part. 4. concl. 7. n. 34. Carpzov. d. q. 10. num. 11. & seqq. us[unleserliches Material] 14.<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0198" n="188"/> derlich die Söhne/ von denen sie am meisten hielten/ desto besser mit Gütern möchten versorget werden: massen denn denen Knäblein solches nicht wiederfuhr.</p> <l>D. Daniel Crahmer in der Pommerischen Kirchen Historie/ lib. 1. c. 9.</l> <l>M. Christoph. Hartknoch in Preusn. Hist. part. 1. cap. 11. pag. 178.</l> <l>Zeiler. Epist. 604. pag. 719.</l> <p>Welches Bischoff Otto von Bamberg/ als er die Pommern zum Christlichen Glauben Anno 1124. bekehret/ und daher der Pommern Apostel genennet wird / abgeschaffet.</p> <p>Zeiler. Epist. 382. pag. 436.</p> <p>CCCCXLV. Die Weibesbilder/ welche ihre junge Kinder an einsame Oerther hinlegen / da keine/ oder doch selten Leuthe hinkommen/ und die Kinder sterben Hungers / oder verderben sonst in andere Wege/ werden auch mit den Schwerd gestrafft.</p> <l>L. necare ff. de agnosc. & alend. liber.</l> <l>P. H. O. Caroli V. art. 132. in fin.</l> <l>Wesenb. in parat. ff. ad leg. Cornel. de Sicar. n. 14.</l> <l>AEgid. Bossius de homicidio. n. 7.</l> <l>Carpzov. p. 1. pract. crim. q. 10. num. 5. 6. & 7. ibi<gap reason="illegible"/> praejud.</l> <p>His voluntas misericordiae inimica, & omni inhumanitate & crudelitate referta est, ajente text. Authent. 153. capit. 1. in princip. L. 2. C. de infant. exposit.</p> <p>Ja wohl gar in einen Sack gesteckt und ersäufft.</p> <p>Carpzov. d. p. 1. q. 10. n. 8. & 9.</p> <p>CCCCXLVI. Würde aber ein solch Kind auff die Gasse da viel gehens ist/ oder vor jemands Hauß hingeleget/ nicht der Intention daß es ümkommen/ sondern gefunden und aufferzogen/ die Mutter und Vater aber nicht ausgemacht sondern bey Ehren und ungestrafft bleiben möchten/ und es geschehe daß keiner solches Kind gewahr würde und es stürbe/ wird die Mutter wenn sie kundbahr wird/ nicht am Leben / sondern mit Staupenschlägen des Lan des ewig verwiesen.</p> <l>Matth. Berlich. part. 4. concl. 7. n. 34.</l> <l>Carpzov. d. q. 10. num. 11. & seqq. us<gap reason="illegible"/> 14.</l> </div> </body> </text> </TEI> [188/0198]
derlich die Söhne/ von denen sie am meisten hielten/ desto besser mit Gütern möchten versorget werden: massen denn denen Knäblein solches nicht wiederfuhr.
D. Daniel Crahmer in der Pommerischen Kirchen Historie/ lib. 1. c. 9. M. Christoph. Hartknoch in Preusn. Hist. part. 1. cap. 11. pag. 178. Zeiler. Epist. 604. pag. 719. Welches Bischoff Otto von Bamberg/ als er die Pommern zum Christlichen Glauben Anno 1124. bekehret/ und daher der Pommern Apostel genennet wird / abgeschaffet.
Zeiler. Epist. 382. pag. 436.
CCCCXLV. Die Weibesbilder/ welche ihre junge Kinder an einsame Oerther hinlegen / da keine/ oder doch selten Leuthe hinkommen/ und die Kinder sterben Hungers / oder verderben sonst in andere Wege/ werden auch mit den Schwerd gestrafft.
L. necare ff. de agnosc. & alend. liber. P. H. O. Caroli V. art. 132. in fin. Wesenb. in parat. ff. ad leg. Cornel. de Sicar. n. 14. AEgid. Bossius de homicidio. n. 7. Carpzov. p. 1. pract. crim. q. 10. num. 5. 6. & 7. ibi_ praejud. His voluntas misericordiae inimica, & omni inhumanitate & crudelitate referta est, ajente text. Authent. 153. capit. 1. in princip. L. 2. C. de infant. exposit.
Ja wohl gar in einen Sack gesteckt und ersäufft.
Carpzov. d. p. 1. q. 10. n. 8. & 9.
CCCCXLVI. Würde aber ein solch Kind auff die Gasse da viel gehens ist/ oder vor jemands Hauß hingeleget/ nicht der Intention daß es ümkommen/ sondern gefunden und aufferzogen/ die Mutter und Vater aber nicht ausgemacht sondern bey Ehren und ungestrafft bleiben möchten/ und es geschehe daß keiner solches Kind gewahr würde und es stürbe/ wird die Mutter wenn sie kundbahr wird/ nicht am Leben / sondern mit Staupenschlägen des Lan des ewig verwiesen.
Matth. Berlich. part. 4. concl. 7. n. 34. Carpzov. d. q. 10. num. 11. & seqq. us_ 14.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |