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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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wohl in den Büchlein/ dessen Titul Detectio, die Schuld dieser Mordthat besagter Königin Mariä zugemessen/ darin er aber nach dem Urtheil der Stände in Schottland/ der Sachen zu viel gethan / wie dann es ihm endlich deßwegen leid gewesen. Und wird die Schuld der Uneinigkeit der Königin unehlichem Bruder Jacobo dem Printzen zu St. Andre gegeben; die Ursach mag unter andern mit gewesen seyn/ daß die Königin Maria einen Hoff-Musicum, so David Kizius geheissen/ von Turin aus Piemont bürtig / wegen seiner Geschickligkeit als einen Secretarium zu ihren Französischen Briefen und geheimen Rathschlägen gebrauchte. Wieder diesen wurd der König durch allerley Verleumdung angereitzet/ daß er auch mit andern in der König durch allerley Verleumdung angereitzet/ daß er auch mit andern in der Königin/ die eben schwanger wahr/ Gemach/ als sie eben zu Nacht speisete/ gieng/ und den Anfang zu des Rizii Todschlag gemacht/ hernach aber ihn aus solchen Zimmer in das Vorgemach geschleppet/ greulich daselbst getödtet/ und die Königin in ihr Zimmer beschlossen. Diese That hat nachgehends dem König gereuet/ und deswegen obgedachten Printzen zu St. Andreae (weicher auch von der Königin den Grafen Titul von Muray oder Moravia erlanget hatte) als den Urhebern aller Mißverständniß und Uneinigkeit/ auch Anstifftern des Mords angeklaget und begehret hat/ daß man ihn hinrichten solte. Drauf dieser noch übel ärger gemachet/ Jacobum Hephurnum Grafen von Bothwellan sich gezogen/ der in Abwesenheit seiner/ des Grafen von Murray den König/ wie obgemeldet ümbgebracht.

Nach diesen hat jetztgedachter Graf von Murray seine Schwefter die Königin beredet/ daß sie den Königs-Mörder Bothwellen heyrathen solte/ welehes dann / nach dem er zuvor im Parlement dieses Todschlages halber ledig gesprochen/ und von seinem Weibe/ die ihn selber Ehebruchs halber hat anklagen müssen / geschieden worden/ auch geschehen ist. Dahero der ings Tod Wissenschafft gehabt haben: sonderlich weil andere Ursachen/ und unter denenselben auch diese/ daß der König neben gemeldten Rizio begraben worden/ darzu gekommen sind. Aber diese Proceduren und Händel gefielen den Ständen nicht/ drumb sie auch die Waffen wieder den bothwellen ergriffen/ der sich aber mit der Flucht zu salviren vermeinte/ aber in Dennemarck in ein hart Gefängniß geworffen worden / allwo er fast nach zehen Jahren in grossen Elend/ und bey verwirreten Sinnen gestorben ist/ wie obgedachter Buchananus lib. 19. Rer. Scoticar. schreibet.

Hierauf haben auch theils Stände die Königin Mariam gefangen genom-

wohl in den Büchlein/ dessen Titul Detectio, die Schuld dieser Mordthat besagter Königin Mariä zugemessen/ darin er aber nach dem Urtheil der Stände in Schottland/ der Sachen zu viel gethan / wie dann es ihm endlich deßwegen leid gewesen. Und wird die Schuld der Uneinigkeit der Königin unehlichem Bruder Jacobo dem Printzen zu St. Andre gegeben; die Ursach mag unter andern mit gewesen seyn/ daß die Königin Maria einen Hoff-Musicum, so David Kizius geheissen/ von Turin aus Piemont bürtig / wegen seiner Geschickligkeit als einen Secretarium zu ihren Französischen Briefen und geheimen Rathschlägen gebrauchte. Wieder diesen wurd der König durch allerley Verleumdung angereitzet/ daß er auch mit andern in der König durch allerley Verleumdung angereitzet/ daß er auch mit andern in der Königin/ die eben schwanger wahr/ Gemach/ als sie eben zu Nacht speisete/ gieng/ und den Anfang zu des Rizii Todschlag gemacht/ hernach aber ihn aus solchen Zimmer in das Vorgemach geschleppet/ greulich daselbst getödtet/ und die Königin in ihr Zimmer beschlossen. Diese That hat nachgehends dem König gereuet/ und deswegen obgedachten Printzen zu St. Andreae (weicher auch von der Königin den Grafen Titul von Muray oder Moravia erlanget hatte) als den Urhebern aller Mißverständniß und Uneinigkeit/ auch Anstifftern des Mords angeklaget und begehret hat/ daß man ihn hinrichten solte. Drauf dieser noch übel ärger gemachet/ Jacobum Hephurnum Grafen von Bothwellan sich gezogen/ der in Abwesenheit seiner/ des Grafen von Murray den König/ wie obgemeldet ümbgebracht.

Nach diesen hat jetztgedachter Graf von Murray seine Schwefter die Königin beredet/ daß sie den Königs-Mörder Bothwellen heyrathen solte/ welehes dann / nach dem er zuvor im Parlement dieses Todschlages halber ledig gesprochen/ und von seinem Weibe/ die ihn selber Ehebruchs halber hat anklagen müssen / geschieden worden/ auch geschehen ist. Dahero der ings Tod Wissenschafft gehabt haben: sonderlich weil andere Ursachen/ und unter denenselben auch diese/ daß der König neben gemeldten Rizio begraben worden/ darzu gekommen sind. Aber diese Proceduren und Händel gefielen den Ständen nicht/ drumb sie auch die Waffen wieder den bothwellen ergriffen/ der sich aber mit der Flucht zu salviren vermeinte/ aber in Dennemarck in ein hart Gefängniß geworffen worden / allwo er fast nach zehen Jahren in grossen Elend/ und bey verwirreten Sinnen gestorben ist/ wie obgedachter Buchananus lib. 19. Rer. Scoticar. schreibet.

Hierauf haben auch theils Stände die Königin Mariam gefangen genom-

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[18/0028] wohl in den Büchlein/ dessen Titul Detectio, die Schuld dieser Mordthat besagter Königin Mariä zugemessen/ darin er aber nach dem Urtheil der Stände in Schottland/ der Sachen zu viel gethan / wie dann es ihm endlich deßwegen leid gewesen. Und wird die Schuld der Uneinigkeit der Königin unehlichem Bruder Jacobo dem Printzen zu St. Andre gegeben; die Ursach mag unter andern mit gewesen seyn/ daß die Königin Maria einen Hoff-Musicum, so David Kizius geheissen/ von Turin aus Piemont bürtig / wegen seiner Geschickligkeit als einen Secretarium zu ihren Französischen Briefen und geheimen Rathschlägen gebrauchte. Wieder diesen wurd der König durch allerley Verleumdung angereitzet/ daß er auch mit andern in der König durch allerley Verleumdung angereitzet/ daß er auch mit andern in der Königin/ die eben schwanger wahr/ Gemach/ als sie eben zu Nacht speisete/ gieng/ und den Anfang zu des Rizii Todschlag gemacht/ hernach aber ihn aus solchen Zimmer in das Vorgemach geschleppet/ greulich daselbst getödtet/ und die Königin in ihr Zimmer beschlossen. Diese That hat nachgehends dem König gereuet/ und deswegen obgedachten Printzen zu St. Andreae (weicher auch von der Königin den Grafen Titul von Muray oder Moravia erlanget hatte) als den Urhebern aller Mißverständniß und Uneinigkeit/ auch Anstifftern des Mords angeklaget und begehret hat/ daß man ihn hinrichten solte. Drauf dieser noch übel ärger gemachet/ Jacobum Hephurnum Grafen von Bothwellan sich gezogen/ der in Abwesenheit seiner/ des Grafen von Murray den König/ wie obgemeldet ümbgebracht. Nach diesen hat jetztgedachter Graf von Murray seine Schwefter die Königin beredet/ daß sie den Königs-Mörder Bothwellen heyrathen solte/ welehes dann / nach dem er zuvor im Parlement dieses Todschlages halber ledig gesprochen/ und von seinem Weibe/ die ihn selber Ehebruchs halber hat anklagen müssen / geschieden worden/ auch geschehen ist. Dahero der ings Tod Wissenschafft gehabt haben: sonderlich weil andere Ursachen/ und unter denenselben auch diese/ daß der König neben gemeldten Rizio begraben worden/ darzu gekommen sind. Aber diese Proceduren und Händel gefielen den Ständen nicht/ drumb sie auch die Waffen wieder den bothwellen ergriffen/ der sich aber mit der Flucht zu salviren vermeinte/ aber in Dennemarck in ein hart Gefängniß geworffen worden / allwo er fast nach zehen Jahren in grossen Elend/ und bey verwirreten Sinnen gestorben ist/ wie obgedachter Buchananus lib. 19. Rer. Scoticar. schreibet. Hierauf haben auch theils Stände die Königin Mariam gefangen genom-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/28>, abgerufen am 23.11.2024.