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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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in den Tour zurück führen/ von dannen auf eine Schleiffen (oder Hurden) mitten durch die Stadt/ an den Galgen schleppen/ daselbst aufhencken: jedoch halb tod wieder herab nehmen/ ausweiden / den Hals abschneiden und endlich viertheilen soll. Hernach geschehe mit dem Haupt und Trümmern des Cörpers was und wie es der Königin belieben wird. GOtt wolle sich eurer Seelen erbarmen.

Author des Neugeharnischten Groß-Brit annien pag 151.

XX. Huguenoti in Urbe Mancina capto Sacerdote admodum grandaevo amputarunt pundenda, atqve igne tosta in os ingesserunt; & ut viderent qvomodo ea digereret, viventi ventriculum diffiderunt atqve ita interemerunt.

Ex Surio & Theatro Crudelitatum Gallon. de Cruciat. Martyr. pag. 476.

XXI. Ubi paulo post pag 478. addit alium etiam Presbyterum Colinum nominatum absectis pudendis cistae perforatae inclusisse.

Ferner findet man daß grausame Mörder und Straffenräuber sehr fleißig aufgepasset wenn sie schwangere Weiber bekommen können/ solche aufzuschneiden/ die ungebohrne und ungetauffte Kinder gleichfals zu öffnen ihre Hertzlein zu pulverisiren und zu fressen/ daß wenn sie etwan gefangen würden/ dennoch auf der Volter nichts bekennen möchten/ oder aber aus deren Fingern Diebes-Lichter zu machen/ wovon die Leute in den Häusern drin sie stehlen in einen tiefen Schlaff fallen und nicht eher auswachen bis solche in Milch ausgeleschet worden: allermassen aus/ folgenden Exempeln erhellet:

XXII. In Schlesien ist An. 1623. ein Ertz-Mörder gewesen G. B. als der Principal unter der Schelmen-Zunfft/ sonst die grüne Farbe genannt/ welcher nicht allein an Fremden/ sondern auch an den Seinigen grausame Mordthaten begangen: Denn es hatte ihn lange Zeit nach ungetauffter Kinder-Blut gedürstet/ und da sein Weib gleich auf schweren Fuß gegangen/ so hat er ihr ein Fenster-Bret auf den Leib geworffen/ worauf zwey Leibes-Früchte von ihr gegangen/ dadurch die Mutter so erschrocken/ daß sie bald gestorben. Hierauf hat der lose Vater beyde Kinder erwürget/ dieselbe an den Rücken aufgeschnitten/ ihre Hertzlein aus dem Leibe gerissen/ auf Stücken zerschnitten in Backofen gedörret/ gepulvert/ in eine Suppen gestreuet/ und dieser seinen andern Cammeraden davon zugetruncken.

Ein ander Weib dieser Mörder/ so man die Teichfrau geheissen/ hat nach der Geburth ihrem Kinde selbst den Leib aufgeschnitten/ das Hertze heraus

in den Tour zurück führen/ von dannen auf eine Schleiffen (oder Hurden) mitten durch die Stadt/ an den Galgen schleppen/ daselbst aufhencken: jedoch halb tod wieder herab nehmen/ ausweiden / den Hals abschneiden und endlich viertheilen soll. Hernach geschehe mit dem Haupt und Trümmern des Cörpers was und wie es der Königin belieben wird. GOtt wolle sich eurer Seelen erbarmen.

Author des Neugeharnischten Groß-Brit annien pag 151.

XX. Huguenoti in Urbe Mancinâ capto Sacerdote admodum grandaevo amputarunt pundenda, atqve igne tosta in os ingesserunt; & ut viderent qvomodo ea digereret, viventi ventriculum diffiderunt atqve ita interemerunt.

Ex Surio & Theatro Crudelitatum Gallon. de Cruciat. Martyr. pag. 476.

XXI. Ubi paulò post pag 478. addit alium etiam Presbyterum Colinum nominatum absectis pudendis cistae perforatae inclusisse.

Ferner findet man daß grausame Mörder und Straffenräuber sehr fleißig aufgepasset wenn sie schwangere Weiber bekommen können/ solche aufzuschneiden/ die ungebohrne und ungetauffte Kinder gleichfals zu öffnen ihre Hertzlein zu pulverisiren und zu fressen/ daß wenn sie etwan gefangen würden/ dennoch auf der Volter nichts bekennen möchten/ oder aber aus deren Fingern Diebes-Lichter zu machen/ wovon die Leute in den Häusern drin sie stehlen in einen tiefen Schlaff fallen und nicht eher auswachen bis solche in Milch ausgeleschet worden: allermassen aus/ folgenden Exempeln erhellet:

XXII. In Schlesien ist An. 1623. ein Ertz-Mörder gewesen G. B. als der Principal unter der Schelmen-Zunfft/ sonst die grüne Farbe genannt/ welcher nicht allein an Fremden/ sondern auch an den Seinigen grausame Mordthaten begangen: Denn es hatte ihn lange Zeit nach ungetauffter Kinder-Blut gedürstet/ und da sein Weib gleich auf schweren Fuß gegangen/ so hat er ihr ein Fenster-Bret auf den Leib geworffen/ worauf zwey Leibes-Früchte von ihr gegangen/ dadurch die Mutter so erschrocken/ daß sie bald gestorben. Hierauf hat der lose Vater beyde Kinder erwürget/ dieselbe an den Rücken aufgeschnitten/ ihre Hertzlein aus dem Leibe gerissen/ auf Stücken zerschnitten in Backofen gedörret/ gepulvert/ in eine Suppen gestreuet/ und dieser seinen andern Cammeraden davon zugetruncken.

Ein ander Weib dieser Mörder/ so man die Teichfrau geheissen/ hat nach der Geburth ihrem Kinde selbst den Leib aufgeschnitten/ das Hertze heraus

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        <p>XXII. In Schlesien ist An. 1623. ein Ertz-Mörder gewesen G. B. als der Principal                      unter der Schelmen-Zunfft/ sonst die grüne Farbe genannt/ welcher nicht allein                      an Fremden/ sondern auch an den Seinigen grausame Mordthaten begangen: Denn es                      hatte ihn lange Zeit nach ungetauffter Kinder-Blut gedürstet/ und da sein Weib                      gleich auf schweren Fuß gegangen/ so hat er ihr ein Fenster-Bret auf den Leib                      geworffen/ worauf zwey Leibes-Früchte von ihr gegangen/ dadurch die Mutter so                      erschrocken/ daß sie bald gestorben. Hierauf hat der lose Vater beyde Kinder                      erwürget/ dieselbe an den Rücken aufgeschnitten/ ihre Hertzlein aus dem Leibe                      gerissen/ auf Stücken zerschnitten in Backofen gedörret/ gepulvert/ in eine                      Suppen gestreuet/ und dieser seinen andern Cammeraden davon zugetruncken.</p>
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[311/0321] in den Tour zurück führen/ von dannen auf eine Schleiffen (oder Hurden) mitten durch die Stadt/ an den Galgen schleppen/ daselbst aufhencken: jedoch halb tod wieder herab nehmen/ ausweiden / den Hals abschneiden und endlich viertheilen soll. Hernach geschehe mit dem Haupt und Trümmern des Cörpers was und wie es der Königin belieben wird. GOtt wolle sich eurer Seelen erbarmen. Author des Neugeharnischten Groß-Brit annien pag 151. XX. Huguenoti in Urbe Mancinâ capto Sacerdote admodum grandaevo amputarunt pundenda, atqve igne tosta in os ingesserunt; & ut viderent qvomodo ea digereret, viventi ventriculum diffiderunt atqve ita interemerunt. Ex Surio & Theatro Crudelitatum Gallon. de Cruciat. Martyr. pag. 476. XXI. Ubi paulò post pag 478. addit alium etiam Presbyterum Colinum nominatum absectis pudendis cistae perforatae inclusisse. Ferner findet man daß grausame Mörder und Straffenräuber sehr fleißig aufgepasset wenn sie schwangere Weiber bekommen können/ solche aufzuschneiden/ die ungebohrne und ungetauffte Kinder gleichfals zu öffnen ihre Hertzlein zu pulverisiren und zu fressen/ daß wenn sie etwan gefangen würden/ dennoch auf der Volter nichts bekennen möchten/ oder aber aus deren Fingern Diebes-Lichter zu machen/ wovon die Leute in den Häusern drin sie stehlen in einen tiefen Schlaff fallen und nicht eher auswachen bis solche in Milch ausgeleschet worden: allermassen aus/ folgenden Exempeln erhellet: XXII. In Schlesien ist An. 1623. ein Ertz-Mörder gewesen G. B. als der Principal unter der Schelmen-Zunfft/ sonst die grüne Farbe genannt/ welcher nicht allein an Fremden/ sondern auch an den Seinigen grausame Mordthaten begangen: Denn es hatte ihn lange Zeit nach ungetauffter Kinder-Blut gedürstet/ und da sein Weib gleich auf schweren Fuß gegangen/ so hat er ihr ein Fenster-Bret auf den Leib geworffen/ worauf zwey Leibes-Früchte von ihr gegangen/ dadurch die Mutter so erschrocken/ daß sie bald gestorben. Hierauf hat der lose Vater beyde Kinder erwürget/ dieselbe an den Rücken aufgeschnitten/ ihre Hertzlein aus dem Leibe gerissen/ auf Stücken zerschnitten in Backofen gedörret/ gepulvert/ in eine Suppen gestreuet/ und dieser seinen andern Cammeraden davon zugetruncken. Ein ander Weib dieser Mörder/ so man die Teichfrau geheissen/ hat nach der Geburth ihrem Kinde selbst den Leib aufgeschnitten/ das Hertze heraus

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/321>, abgerufen am 24.11.2024.