Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

ber/ als Haare auf den Kopf/ welche man in den Neugeharnischten Groß-Britannien/ und seine Antwort drauf/ Item was er vor seiner Hinrichtung vor eine Rede gehalten/ und wie er sich darbey bezeiget/ von pag. 199. bis 216. Item in Englischen Memorial. fol. 34. 35. & seqq. weitläufftig aufgezeichnet finden kan.

Wie er seinen Hals auf den Block legte/ rückte er den Schleyer/ welchen man den Grossen in solcher Gelegenheit pfleget unterzulegen/ hinweg/ und sprach seine letzte Wort/ HErr empfahe meinen Geist! In dem verrichtete der Scharffrichter sein Ambt/ und scheidete ihm mit einem Schlag das Haupt vom Leichnam.

XL. König Carolus Stuart I. in Engeland/ Schott- und Irland selbst konte wegen vieler Beschuldigungen/ sich des Beil-Schlages nich erwehren/ son dern/ nach dem die Schotten ihn den Engeländern gefangen überlieferten/ und nach Windsor führeten/ muste den 27. oder wie etliche wollen 30. Januarii Anno 1649. auf einen Block seinen Kopf zu Londen gleichfals durch vermasqvirte Scharffrichter abhacken lassen/ wie in den Englischen Memorial von fol. 35. bis 88. Item in den Neugeharnischten Groß-Britannien vom 523. bis 576. zu sehen.

Sein Urthel war dieses Inhalts/ daß das Parlament ihn erkläte/ daß er aller semer Aemter und Würdigkeiten verfallen/ und an den hohen Verrath schuldig wäre / und deswegen ihme das Haupt mit einem Beil/ als einem Verräther/ Tyrannen / Mörder und Feind des [unleserliches Material]emeinen bestens/ solle abgeschlagen werden.

Nach geschchener höchst schrecklichen/ und unerhörten Execution, hat man den Königlichen Corper in seiner Majestät gewöhnlichen Schlos-Cammer zu Withal beygesetzet/ den die dazu verordnete Wacht/ allen/ so solchen sehen wollen / umb eine gewisse Verehrung etliche Tage gezeiget. Darauf ist selbiger balsamiret, und nach Windsor in St. Georgii Capellen, in Begleitung etlicher Gutwilligen/ gebracht/ und daselbst bis auf fernere Verordnung beygesetzt worden.

XLI. Der Graf von Darby/ als die Königliche Armee geschlagen/ und die Stadt Worcester an die Parlementische übergangen/ ist zu Boulton gefangen eingebracht / und den 25. Octobr. 1649. daselbst auf einen Schavot, oder Gerüste/ mit den Beil gerichtet worden.

Neugeharnischtes Groß-Britannien pag. 588. & 589.

XLII. In eben diesen Jahr/ und zwar nicht lange nach König Caroli I. Hinrichtung / muste der Marggraf von Hamilton, Graf von Arran und Cambrids,

ber/ als Haare auf den Kopf/ welche man in den Neugeharnischten Groß-Britannien/ und seine Antwort drauf/ Item was er vor seiner Hinrichtung vor eine Rede gehalten/ und wie er sich darbey bezeiget/ von pag. 199. bis 216. Item in Englischen Memorial. fol. 34. 35. & seqq. weitläufftig aufgezeichnet finden kan.

Wie er seinen Hals auf den Block legte/ rückte er den Schleyer/ welchen man den Grossen in solcher Gelegenheit pfleget unterzulegen/ hinweg/ und sprach seine letzte Wort/ HErr empfahe meinen Geist! In dem verrichtete der Scharffrichter sein Ambt/ und scheidete ihm mit einem Schlag das Haupt vom Leichnam.

XL. König Carolus Stuart I. in Engeland/ Schott- und Irland selbst konte wegen vieler Beschuldigungen/ sich des Beil-Schlages nich erwehren/ son dern/ nach dem die Schotten ihn den Engeländern gefangen überlieferten/ und nach Windsor führeten/ muste den 27. oder wie etliche wollen 30. Januarii Anno 1649. auf einen Block seinen Kopf zu Londen gleichfals durch vermasqvirte Scharffrichter abhacken lassen/ wie in den Englischen Memorial von fol. 35. bis 88. Item in den Neugeharnischten Groß-Britannien vom 523. bis 576. zu sehen.

Sein Urthel war dieses Inhalts/ daß das Parlament ihn erkläte/ daß er aller semer Aemter und Würdigkeiten verfallen/ und an den hohen Verrath schuldig wäre / und deswegen ihme das Haupt mit einem Beil/ als einem Verräther/ Tyrannen / Mörder und Feind des [unleserliches Material]emeinen bestens/ solle abgeschlagen werden.

Nach geschchener höchst schrecklichen/ und unerhörten Execution, hat man den Königlichen Corper in seiner Majestät gewöhnlichen Schlos-Cammer zu Withal beygesetzet/ den die dazu verordnete Wacht/ allen/ so solchen sehen wollen / umb eine gewisse Verehrung etliche Tage gezeiget. Darauf ist selbiger balsamiret, und nach Windsor in St. Georgii Capellen, in Begleitung etlicher Gutwilligen/ gebracht/ und daselbst bis auf fernere Verordnung beygesetzt worden.

XLI. Der Graf von Darby/ als die Königliche Armee geschlagen/ und die Stadt Worcester an die Parlementische übergangen/ ist zu Boulton gefangen eingebracht / und den 25. Octobr. 1649. daselbst auf einen Schavot, oder Gerüste/ mit den Beil gerichtet worden.

Neugeharnischtes Groß-Britannien pag. 588. & 589.

XLII. In eben diesen Jahr/ und zwar nicht lange nach König Caroli I. Hinrichtung / muste der Marggraf von Hamilton, Graf von Arran und Cambrids,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0033" n="23"/>
ber/ als Haare auf den Kopf/ welche                      man in den Neugeharnischten Groß-Britannien/ und seine Antwort drauf/ Item was                      er vor seiner Hinrichtung vor eine Rede gehalten/ und wie er sich darbey                      bezeiget/ von pag. 199. bis 216. Item in Englischen Memorial. fol. 34. 35.                      &amp; seqq. weitläufftig aufgezeichnet finden kan.</p>
        <p>Wie er seinen Hals auf den Block legte/ rückte er den Schleyer/ welchen man den                      Grossen in solcher Gelegenheit pfleget unterzulegen/ hinweg/ und sprach seine                      letzte Wort/ HErr empfahe meinen Geist! In dem verrichtete der Scharffrichter                      sein Ambt/ und scheidete ihm mit einem Schlag das Haupt vom Leichnam.</p>
        <p>XL. König Carolus Stuart I. in Engeland/ Schott- und Irland selbst konte wegen                      vieler Beschuldigungen/ sich des Beil-Schlages nich erwehren/ son dern/ nach                      dem die Schotten ihn den Engeländern gefangen überlieferten/ und nach Windsor                      führeten/ muste den 27. oder wie etliche wollen 30. Januarii Anno 1649. auf                      einen Block seinen Kopf zu Londen gleichfals durch vermasqvirte Scharffrichter                      abhacken lassen/ wie in den Englischen Memorial von fol. 35. bis 88. Item in                      den Neugeharnischten Groß-Britannien vom 523. bis 576. zu sehen.</p>
        <p>Sein Urthel war dieses Inhalts/ daß das Parlament ihn erkläte/ daß er aller                      semer Aemter und Würdigkeiten verfallen/ und an den hohen Verrath schuldig wäre                     / und deswegen ihme das Haupt mit einem Beil/ als einem Verräther/ Tyrannen /                      Mörder und Feind des <gap reason="illegible"/>emeinen bestens/ solle abgeschlagen werden.</p>
        <p>Nach geschchener höchst schrecklichen/ und unerhörten Execution, hat man den                      Königlichen Corper in seiner Majestät gewöhnlichen Schlos-Cammer zu Withal                      beygesetzet/ den die dazu verordnete Wacht/ allen/ so solchen sehen wollen /                      umb eine gewisse Verehrung etliche Tage gezeiget. Darauf ist selbiger                      balsamiret, und nach Windsor in St. Georgii Capellen, in Begleitung etlicher                      Gutwilligen/ gebracht/ und daselbst bis auf fernere Verordnung beygesetzt                      worden.</p>
        <p>XLI. Der Graf von Darby/ als die Königliche Armee geschlagen/ und die Stadt                      Worcester an die Parlementische übergangen/ ist zu Boulton gefangen eingebracht                     / und den 25. Octobr. 1649. daselbst auf einen Schavot, oder Gerüste/ mit den                      Beil gerichtet worden.</p>
        <p>Neugeharnischtes Groß-Britannien pag. 588. &amp; 589.</p>
        <p>XLII. In eben diesen Jahr/ und zwar nicht lange nach König Caroli I. Hinrichtung                     / muste der Marggraf von Hamilton, Graf von Arran und Cambrids,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[23/0033] ber/ als Haare auf den Kopf/ welche man in den Neugeharnischten Groß-Britannien/ und seine Antwort drauf/ Item was er vor seiner Hinrichtung vor eine Rede gehalten/ und wie er sich darbey bezeiget/ von pag. 199. bis 216. Item in Englischen Memorial. fol. 34. 35. & seqq. weitläufftig aufgezeichnet finden kan. Wie er seinen Hals auf den Block legte/ rückte er den Schleyer/ welchen man den Grossen in solcher Gelegenheit pfleget unterzulegen/ hinweg/ und sprach seine letzte Wort/ HErr empfahe meinen Geist! In dem verrichtete der Scharffrichter sein Ambt/ und scheidete ihm mit einem Schlag das Haupt vom Leichnam. XL. König Carolus Stuart I. in Engeland/ Schott- und Irland selbst konte wegen vieler Beschuldigungen/ sich des Beil-Schlages nich erwehren/ son dern/ nach dem die Schotten ihn den Engeländern gefangen überlieferten/ und nach Windsor führeten/ muste den 27. oder wie etliche wollen 30. Januarii Anno 1649. auf einen Block seinen Kopf zu Londen gleichfals durch vermasqvirte Scharffrichter abhacken lassen/ wie in den Englischen Memorial von fol. 35. bis 88. Item in den Neugeharnischten Groß-Britannien vom 523. bis 576. zu sehen. Sein Urthel war dieses Inhalts/ daß das Parlament ihn erkläte/ daß er aller semer Aemter und Würdigkeiten verfallen/ und an den hohen Verrath schuldig wäre / und deswegen ihme das Haupt mit einem Beil/ als einem Verräther/ Tyrannen / Mörder und Feind des _ emeinen bestens/ solle abgeschlagen werden. Nach geschchener höchst schrecklichen/ und unerhörten Execution, hat man den Königlichen Corper in seiner Majestät gewöhnlichen Schlos-Cammer zu Withal beygesetzet/ den die dazu verordnete Wacht/ allen/ so solchen sehen wollen / umb eine gewisse Verehrung etliche Tage gezeiget. Darauf ist selbiger balsamiret, und nach Windsor in St. Georgii Capellen, in Begleitung etlicher Gutwilligen/ gebracht/ und daselbst bis auf fernere Verordnung beygesetzt worden. XLI. Der Graf von Darby/ als die Königliche Armee geschlagen/ und die Stadt Worcester an die Parlementische übergangen/ ist zu Boulton gefangen eingebracht / und den 25. Octobr. 1649. daselbst auf einen Schavot, oder Gerüste/ mit den Beil gerichtet worden. Neugeharnischtes Groß-Britannien pag. 588. & 589. XLII. In eben diesen Jahr/ und zwar nicht lange nach König Caroli I. Hinrichtung / muste der Marggraf von Hamilton, Graf von Arran und Cambrids,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/33
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/33>, abgerufen am 21.11.2024.