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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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glüenden Zangen gerissen/ und nachmahls lebendig begraben. Der Sohn aber starb im Gefängniß und wurde tod auf einen Sessel enthauptet.

Idem pag. 239.

XXII. Anno 1656. streuete ein Todten-Gräber zu Guhra Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten zu der Richtstat geschleiffet und endlich mit Feuer zu Pulver verbrannt: Der Todten-Gräber zu Prausnitz hat auch mit diesem ihme zugetheilten Mörderischen Pulver daselbsten uber 700. Menschen hingerichtet. Dergleichen höse Menschen wahren dazumahl mehr im Lande.

Idem pag. 312.

XXIII. Den 11. Junii 1660. sind zwey böse Menschen als Schramhans und Wampe George in die 10. Jahre begangenen Diebstahls/ Ehebruchs/ Nothzucht / Sodomiterey/ Raubens/ Mordens und Feuer-Anlegens halber/ zu Wohlau auf öffentlichen Platz geführet/ ihnen die vorder Glieder an allen Fingern/ und zwar iedes absonderlich mit glüenden Zangen abgezwickt; hernach ein ieder von vier Ecken mit glüenden Zaugen angegriffen/ an ihren Leibern gerissen und auf einer Schleiffen bis zur Richtstat hinaus geschleiffet/ daselbsten an Armen und Beinen mit den Rade zerstossen/ letztlich auf ein Creutz gesetzt auf das längste geschmeucht und also durch das Feuer von Leben zum Tode gebracht worden.

Schrammhansens Weib aber ist mit 2. glüenden Zangen gerissen/ nachmahls durch das Schwerd gerichtet/ ihr Cörper auf das Rad gebunden und der Kopf aufgestecket worden.

Idem pag. 316.

XXIV. Anno 1671. den 26. Nov. trugs sich zu daß einer des Abends zu einer Brandtewein Brennerin einer Wittben auf den Sande zu Breslau kam/ und anklopffte. Als ihm nun ein Knabe von 13. Jahren aufgemacht/ hat er ihn erschlagen. Hierauf läuft er die Treppen hinauf/ und ermordet die Wirthin betend vor dem Bette/ er bringt auch die Köchin um die Tochter/ die er auch ermorden wollen/ hat er so übel tractiret, daß man sich ihres Lebens verziehe / welche aber wieder curiret wurde. Nach diesen verübten Mordthaten kömmt eine Frau in dasselbe Haus/ Brantewein zu kauffen/ welche er auch Willens gewesen umbzubringen/ die ihm aber entsprungen und umb Hülffe geschrien. Er ist aber bald ergriffen und Anno 1672. nach Urthel und Recht auf einer Kühhaut hinaus geschleifft/ mit glüenden Zangen in

glüenden Zangen gerissen/ und nachmahls lebendig begraben. Der Sohn aber starb im Gefängniß und wurde tod auf einen Sessel enthauptet.

Idem pag. 239.

XXII. Anno 1656. streuete ein Todten-Gräber zu Guhra Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten zu der Richtstat geschleiffet und endlich mit Feuer zu Pulver verbrannt: Der Todten-Gräber zu Prausnitz hat auch mit diesem ihme zugetheilten Mörderischen Pulver daselbsten uber 700. Menschen hingerichtet. Dergleichen höse Menschen wahren dazumahl mehr im Lande.

Idem pag. 312.

XXIII. Den 11. Junii 1660. sind zwey böse Menschen als Schramhans und Wampe George in die 10. Jahre begangenen Diebstahls/ Ehebruchs/ Nothzucht / Sodomiterey/ Raubens/ Mordens und Feuer-Anlegens halber/ zu Wohlau auf öffentlichen Platz geführet/ ihnen die vorder Glieder an allen Fingern/ und zwar iedes absonderlich mit glüenden Zangen abgezwickt; hernach ein ieder von vier Ecken mit glüenden Zaugen angegriffen/ an ihren Leibern gerissen und auf einer Schleiffen bis zur Richtstat hinaus geschleiffet/ daselbsten an Armen und Beinen mit den Rade zerstossen/ letztlich auf ein Creutz gesetzt auf das längste geschmeucht und also durch das Feuer von Leben zum Tode gebracht worden.

Schrammhansens Weib aber ist mit 2. glüenden Zangen gerissen/ nachmahls durch das Schwerd gerichtet/ ihr Cörper auf das Rad gebunden und der Kopf aufgestecket worden.

Idem pag. 316.

XXIV. Anno 1671. den 26. Nov. trugs sich zu daß einer des Abends zu einer Brandtewein Brennerin einer Wittben auf den Sande zu Breslau kam/ und anklopffte. Als ihm nun ein Knabe von 13. Jahren aufgemacht/ hat er ihn erschlagen. Hierauf läuft er die Treppen hinauf/ und ermordet die Wirthin betend vor dem Bette/ er bringt auch die Köchin um die Tochter/ die er auch ermorden wollen/ hat er so übel tractiret, daß man sich ihres Lebens verziehe / welche aber wieder curiret wurde. Nach diesen verübten Mordthaten kömmt eine Frau in dasselbe Haus/ Brantewein zu kauffen/ welche er auch Willens gewesen umbzubringen/ die ihm aber entsprungen und umb Hülffe geschrien. Er ist aber bald ergriffen und Anno 1672. nach Urthel und Recht auf einer Kühhaut hinaus geschleifft/ mit glüenden Zangen in

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[330/0340] glüenden Zangen gerissen/ und nachmahls lebendig begraben. Der Sohn aber starb im Gefängniß und wurde tod auf einen Sessel enthauptet. Idem pag. 239. XXII. Anno 1656. streuete ein Todten-Gräber zu Guhra Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten zu der Richtstat geschleiffet und endlich mit Feuer zu Pulver verbrannt: Der Todten-Gräber zu Prausnitz hat auch mit diesem ihme zugetheilten Mörderischen Pulver daselbsten uber 700. Menschen hingerichtet. Dergleichen höse Menschen wahren dazumahl mehr im Lande. Idem pag. 312. XXIII. Den 11. Junii 1660. sind zwey böse Menschen als Schramhans und Wampe George in die 10. Jahre begangenen Diebstahls/ Ehebruchs/ Nothzucht / Sodomiterey/ Raubens/ Mordens und Feuer-Anlegens halber/ zu Wohlau auf öffentlichen Platz geführet/ ihnen die vorder Glieder an allen Fingern/ und zwar iedes absonderlich mit glüenden Zangen abgezwickt; hernach ein ieder von vier Ecken mit glüenden Zaugen angegriffen/ an ihren Leibern gerissen und auf einer Schleiffen bis zur Richtstat hinaus geschleiffet/ daselbsten an Armen und Beinen mit den Rade zerstossen/ letztlich auf ein Creutz gesetzt auf das längste geschmeucht und also durch das Feuer von Leben zum Tode gebracht worden. Schrammhansens Weib aber ist mit 2. glüenden Zangen gerissen/ nachmahls durch das Schwerd gerichtet/ ihr Cörper auf das Rad gebunden und der Kopf aufgestecket worden. Idem pag. 316. XXIV. Anno 1671. den 26. Nov. trugs sich zu daß einer des Abends zu einer Brandtewein Brennerin einer Wittben auf den Sande zu Breslau kam/ und anklopffte. Als ihm nun ein Knabe von 13. Jahren aufgemacht/ hat er ihn erschlagen. Hierauf läuft er die Treppen hinauf/ und ermordet die Wirthin betend vor dem Bette/ er bringt auch die Köchin um die Tochter/ die er auch ermorden wollen/ hat er so übel tractiret, daß man sich ihres Lebens verziehe / welche aber wieder curiret wurde. Nach diesen verübten Mordthaten kömmt eine Frau in dasselbe Haus/ Brantewein zu kauffen/ welche er auch Willens gewesen umbzubringen/ die ihm aber entsprungen und umb Hülffe geschrien. Er ist aber bald ergriffen und Anno 1672. nach Urthel und Recht auf einer Kühhaut hinaus geschleifft/ mit glüenden Zangen in

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/340>, abgerufen am 24.11.2024.