Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.glüenden Zangen gerissen/ und nachmahls lebendig begraben. Der Sohn aber starb im Gefängniß und wurde tod auf einen Sessel enthauptet. Idem pag. 239. XXII. Anno 1656. streuete ein Todten-Gräber zu Guhra Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten zu der Richtstat geschleiffet und endlich mit Feuer zu Pulver verbrannt: Der Todten-Gräber zu Prausnitz hat auch mit diesem ihme zugetheilten Mörderischen Pulver daselbsten uber 700. Menschen hingerichtet. Dergleichen höse Menschen wahren dazumahl mehr im Lande. Idem pag. 312. XXIII. Den 11. Junii 1660. sind zwey böse Menschen als Schramhans und Wampe George in die 10. Jahre begangenen Diebstahls/ Ehebruchs/ Nothzucht / Sodomiterey/ Raubens/ Mordens und Feuer-Anlegens halber/ zu Wohlau auf öffentlichen Platz geführet/ ihnen die vorder Glieder an allen Fingern/ und zwar iedes absonderlich mit glüenden Zangen abgezwickt; hernach ein ieder von vier Ecken mit glüenden Zaugen angegriffen/ an ihren Leibern gerissen und auf einer Schleiffen bis zur Richtstat hinaus geschleiffet/ daselbsten an Armen und Beinen mit den Rade zerstossen/ letztlich auf ein Creutz gesetzt auf das längste geschmeucht und also durch das Feuer von Leben zum Tode gebracht worden. Schrammhansens Weib aber ist mit 2. glüenden Zangen gerissen/ nachmahls durch das Schwerd gerichtet/ ihr Cörper auf das Rad gebunden und der Kopf aufgestecket worden. Idem pag. 316. XXIV. Anno 1671. den 26. Nov. trugs sich zu daß einer des Abends zu einer Brandtewein Brennerin einer Wittben auf den Sande zu Breslau kam/ und anklopffte. Als ihm nun ein Knabe von 13. Jahren aufgemacht/ hat er ihn erschlagen. Hierauf läuft er die Treppen hinauf/ und ermordet die Wirthin betend vor dem Bette/ er bringt auch die Köchin um die Tochter/ die er auch ermorden wollen/ hat er so übel tractiret, daß man sich ihres Lebens verziehe / welche aber wieder curiret wurde. Nach diesen verübten Mordthaten kömmt eine Frau in dasselbe Haus/ Brantewein zu kauffen/ welche er auch Willens gewesen umbzubringen/ die ihm aber entsprungen und umb Hülffe geschrien. Er ist aber bald ergriffen und Anno 1672. nach Urthel und Recht auf einer Kühhaut hinaus geschleifft/ mit glüenden Zangen in glüenden Zangen gerissen/ und nachmahls lebendig begraben. Der Sohn aber starb im Gefängniß und wurde tod auf einen Sessel enthauptet. Idem pag. 239. XXII. Anno 1656. streuete ein Todten-Gräber zu Guhra Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten zu der Richtstat geschleiffet und endlich mit Feuer zu Pulver verbrannt: Der Todten-Gräber zu Prausnitz hat auch mit diesem ihme zugetheilten Mörderischen Pulver daselbsten uber 700. Menschen hingerichtet. Dergleichen höse Menschen wahren dazumahl mehr im Lande. Idem pag. 312. XXIII. Den 11. Junii 1660. sind zwey böse Menschen als Schramhans und Wampe George in die 10. Jahre begangenen Diebstahls/ Ehebruchs/ Nothzucht / Sodomiterey/ Raubens/ Mordens und Feuer-Anlegens halber/ zu Wohlau auf öffentlichen Platz geführet/ ihnen die vorder Glieder an allen Fingern/ und zwar iedes absonderlich mit glüenden Zangen abgezwickt; hernach ein ieder von vier Ecken mit glüenden Zaugen angegriffen/ an ihren Leibern gerissen und auf einer Schleiffen bis zur Richtstat hinaus geschleiffet/ daselbsten an Armen und Beinen mit den Rade zerstossen/ letztlich auf ein Creutz gesetzt auf das längste geschmeucht und also durch das Feuer von Leben zum Tode gebracht worden. Schrammhansens Weib aber ist mit 2. glüenden Zangen gerissen/ nachmahls durch das Schwerd gerichtet/ ihr Cörper auf das Rad gebunden und der Kopf aufgestecket worden. Idem pag. 316. XXIV. Anno 1671. den 26. Nov. trugs sich zu daß einer des Abends zu einer Brandtewein Brennerin einer Wittben auf den Sande zu Breslau kam/ und anklopffte. Als ihm nun ein Knabe von 13. Jahren aufgemacht/ hat er ihn erschlagen. Hierauf läuft er die Treppen hinauf/ und ermordet die Wirthin betend vor dem Bette/ er bringt auch die Köchin um die Tochter/ die er auch ermorden wollen/ hat er so übel tractiret, daß man sich ihres Lebens verziehe / welche aber wieder curiret wurde. Nach diesen verübten Mordthaten kömmt eine Frau in dasselbe Haus/ Brantewein zu kauffen/ welche er auch Willens gewesen umbzubringen/ die ihm aber entsprungen und umb Hülffe geschrien. Er ist aber bald ergriffen und Anno 1672. nach Urthel und Recht auf einer Kühhaut hinaus geschleifft/ mit glüenden Zangen in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0340" n="330"/> glüenden Zangen gerissen/ und nachmahls lebendig begraben. Der Sohn aber starb im Gefängniß und wurde tod auf einen Sessel enthauptet.</p> <p>Idem pag. 239.</p> <p>XXII. Anno 1656. streuete ein Todten-Gräber zu Guhra Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten zu der Richtstat geschleiffet und endlich mit Feuer zu Pulver verbrannt: Der Todten-Gräber zu Prausnitz hat auch mit diesem ihme zugetheilten Mörderischen Pulver daselbsten uber 700. Menschen hingerichtet. Dergleichen höse Menschen wahren dazumahl mehr im Lande.</p> <p>Idem pag. 312.</p> <p>XXIII. Den 11. Junii 1660. sind zwey böse Menschen als Schramhans und Wampe George in die 10. Jahre begangenen Diebstahls/ Ehebruchs/ Nothzucht / Sodomiterey/ Raubens/ Mordens und Feuer-Anlegens halber/ zu Wohlau auf öffentlichen Platz geführet/ ihnen die vorder Glieder an allen Fingern/ und zwar iedes absonderlich mit glüenden Zangen abgezwickt; hernach ein ieder von vier Ecken mit glüenden Zaugen angegriffen/ an ihren Leibern gerissen und auf einer Schleiffen bis zur Richtstat hinaus geschleiffet/ daselbsten an Armen und Beinen mit den Rade zerstossen/ letztlich auf ein Creutz gesetzt auf das längste geschmeucht und also durch das Feuer von Leben zum Tode gebracht worden.</p> <p>Schrammhansens Weib aber ist mit 2. glüenden Zangen gerissen/ nachmahls durch das Schwerd gerichtet/ ihr Cörper auf das Rad gebunden und der Kopf aufgestecket worden.</p> <p>Idem pag. 316.</p> <p>XXIV. Anno 1671. den 26. Nov. trugs sich zu daß einer des Abends zu einer Brandtewein Brennerin einer Wittben auf den Sande zu Breslau kam/ und anklopffte. Als ihm nun ein Knabe von 13. Jahren aufgemacht/ hat er ihn erschlagen. Hierauf läuft er die Treppen hinauf/ und ermordet die Wirthin betend vor dem Bette/ er bringt auch die Köchin um die Tochter/ die er auch ermorden wollen/ hat er so übel tractiret, daß man sich ihres Lebens verziehe / welche aber wieder curiret wurde. Nach diesen verübten Mordthaten kömmt eine Frau in dasselbe Haus/ Brantewein zu kauffen/ welche er auch Willens gewesen umbzubringen/ die ihm aber entsprungen und umb Hülffe geschrien. Er ist aber bald ergriffen und Anno 1672. nach Urthel und Recht auf einer Kühhaut hinaus geschleifft/ mit glüenden Zangen in </p> </div> </body> </text> </TEI> [330/0340]
glüenden Zangen gerissen/ und nachmahls lebendig begraben. Der Sohn aber starb im Gefängniß und wurde tod auf einen Sessel enthauptet.
Idem pag. 239.
XXII. Anno 1656. streuete ein Todten-Gräber zu Guhra Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten zu der Richtstat geschleiffet und endlich mit Feuer zu Pulver verbrannt: Der Todten-Gräber zu Prausnitz hat auch mit diesem ihme zugetheilten Mörderischen Pulver daselbsten uber 700. Menschen hingerichtet. Dergleichen höse Menschen wahren dazumahl mehr im Lande.
Idem pag. 312.
XXIII. Den 11. Junii 1660. sind zwey böse Menschen als Schramhans und Wampe George in die 10. Jahre begangenen Diebstahls/ Ehebruchs/ Nothzucht / Sodomiterey/ Raubens/ Mordens und Feuer-Anlegens halber/ zu Wohlau auf öffentlichen Platz geführet/ ihnen die vorder Glieder an allen Fingern/ und zwar iedes absonderlich mit glüenden Zangen abgezwickt; hernach ein ieder von vier Ecken mit glüenden Zaugen angegriffen/ an ihren Leibern gerissen und auf einer Schleiffen bis zur Richtstat hinaus geschleiffet/ daselbsten an Armen und Beinen mit den Rade zerstossen/ letztlich auf ein Creutz gesetzt auf das längste geschmeucht und also durch das Feuer von Leben zum Tode gebracht worden.
Schrammhansens Weib aber ist mit 2. glüenden Zangen gerissen/ nachmahls durch das Schwerd gerichtet/ ihr Cörper auf das Rad gebunden und der Kopf aufgestecket worden.
Idem pag. 316.
XXIV. Anno 1671. den 26. Nov. trugs sich zu daß einer des Abends zu einer Brandtewein Brennerin einer Wittben auf den Sande zu Breslau kam/ und anklopffte. Als ihm nun ein Knabe von 13. Jahren aufgemacht/ hat er ihn erschlagen. Hierauf läuft er die Treppen hinauf/ und ermordet die Wirthin betend vor dem Bette/ er bringt auch die Köchin um die Tochter/ die er auch ermorden wollen/ hat er so übel tractiret, daß man sich ihres Lebens verziehe / welche aber wieder curiret wurde. Nach diesen verübten Mordthaten kömmt eine Frau in dasselbe Haus/ Brantewein zu kauffen/ welche er auch Willens gewesen umbzubringen/ die ihm aber entsprungen und umb Hülffe geschrien. Er ist aber bald ergriffen und Anno 1672. nach Urthel und Recht auf einer Kühhaut hinaus geschleifft/ mit glüenden Zangen in
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |