Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

Mörderinnen/ wo die Gelegenheit des Wassers ist/ in einen Sack gestecket und ersäufft/ oder wo kein Wasser verhanden/ gerädert.

Matth. Stephani ad art. 131. Ordin. Crim. Caroli. V. pag. 161. in medio.

XXI. Oder wenn sie es gar zu arg mit der Ertödtung gemacht/ ehe sie ersäufft werden/ ein/ zwey/ drey und mehr mahl mit glüenden Zaugen gezwackt.

d. Ordin. 131.

Carpzov part. 3. qvaest. 128. n. 28 & 29.

XXII. Die Americanische Volcker/ sonderlich in Hispaniola haben durch grausame Bestraffung des Diebstahls/ so viele zu wege gebracht/ daß man schier unter ihnen gar keine Diebe findet. Gonzaga Oviedus schreibet lib. 2. Hist. Ind. Cap. 3. es sey bey ihnen keine grössere Sünde noch Laster/ davon sie mehr Abscheu tragen/ weder der Diebstahl/ daher sie auch denselben am allerhärtesten und greulichsten straffen. Denn so jemand dem andern das geringste heimlich entwendet/ und ergriffen wird/ schlagen sie ihm lebendig einen Pfahl durch den Leib (wie auch bey den Türcken gebräuchlich (und lassen ihn so lange in der Marter und Qual stecken/ biß er jämmerlich/ und mit grossen Wehklagen endlich den Geist aufgiebt.

CAPUT XXIX.

Von Zerreissung der Ubelthäter mit niedergebogenen Bäumen.

I.

DIeses war eine grausame und erschreckliche Straffe/ und wurde folgender Weise vollbracht: Nemlich/ man beugete zweyer hohen schwancken Bäume Gipffel herab zur Erden/ und band an jeden ein Bein des jenigen/ welcher also hingerichtet werden solte/ und ließ hernach die Gipffel in einem Hui wieder zurück in die Hohe schnellen/ daß der arme Mensch mitten von einander gerissen wurde.

Alexand. ab Alexandr. Genial. dier. lib. 3. cap. 5. pag. 377. pag. 295.

Crusius de Indiciis delictor. part. 4. cap. 53.

II. Die Griechen nenneten diese Straffe disphendomena oder diasphendomenem.

Andr. Tiraq. in Annot. ad supra alleg. cap. 5. Gen. Dier.

Mörderinnen/ wo die Gelegenheit des Wassers ist/ in einen Sack gestecket und ersäufft/ oder wo kein Wasser verhanden/ gerädert.

Matth. Stephani ad art. 131. Ordin. Crim. Caroli. V. pag. 161. in medio.

XXI. Oder wenn sie es gar zu arg mit der Ertödtung gemacht/ ehe sie ersäufft werden/ ein/ zwey/ drey und mehr mahl mit glüenden Zaugen gezwackt.

d. Ordin. 131.

Carpzov part. 3. qvaest. 128. n. 28 & 29.

XXII. Die Americanische Volcker/ sonderlich in Hispaniola haben durch grausame Bestraffung des Diebstahls/ so viele zu wege gebracht/ daß man schier unter ihnen gar keine Diebe findet. Gonzaga Oviedus schreibet lib. 2. Hist. Ind. Cap. 3. es sey bey ihnen keine grössere Sünde noch Laster/ davon sie mehr Abscheu tragen/ weder der Diebstahl/ daher sie auch denselben am allerhärtesten und greulichsten straffen. Denn so jemand dem andern das geringste heimlich entwendet/ und ergriffen wird/ schlagen sie ihm lebendig einen Pfahl durch den Leib (wie auch bey den Türcken gebräuchlich (und lassen ihn so lange in der Marter und Qual stecken/ biß er jämmerlich/ und mit grossen Wehklagen endlich den Geist aufgiebt.

CAPUT XXIX.

Von Zerreissung der Ubelthäter mit niedergebogenen Bäumen.

I.

DIeses war eine grausame und erschreckliche Straffe/ und wurde folgender Weise vollbracht: Nemlich/ man beugete zweyer hohen schwancken Bäume Gipffel herab zur Erden/ und band an jeden ein Bein des jenigen/ welcher also hingerichtet werden solte/ und ließ hernach die Gipffel in einem Hui wieder zurück in die Hohe schnellen/ daß der arme Mensch mitten von einander gerissen wurde.

Alexand. ab Alexandr. Genial. dier. lib. 3. cap. 5. pag. 377. pag. 295.

Crusius de Indiciis delictor. part. 4. cap. 53.

II. Die Griechen nenneten diese Straffe disphendomena oder diasphendomenem.

Andr. Tiraq. in Annot. ad suprà alleg. cap. 5. Gen. Dier.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0384" n="374"/>
Mörderinnen/ wo die Gelegenheit des                      Wassers ist/ in einen Sack gestecket und ersäufft/ oder wo kein Wasser                      verhanden/ gerädert.</p>
        <p>Matth. Stephani ad art. 131. Ordin. Crim. Caroli. V. pag. 161. in medio.</p>
        <p>XXI. Oder wenn sie es gar zu arg mit der Ertödtung gemacht/ ehe sie ersäufft                      werden/ ein/ zwey/ drey und mehr mahl mit glüenden Zaugen gezwackt.</p>
        <p>d. Ordin. 131.</p>
        <p>Carpzov part. 3. qvaest. 128. n. 28 &amp; 29.</p>
        <p>XXII. Die Americanische Volcker/ sonderlich in Hispaniola haben durch grausame                      Bestraffung des Diebstahls/ so viele zu wege gebracht/ daß man schier unter                      ihnen gar keine Diebe findet. Gonzaga Oviedus schreibet lib. 2. Hist. Ind. Cap.                      3. es sey bey ihnen keine grössere Sünde noch Laster/ davon sie mehr Abscheu                      tragen/ weder der Diebstahl/ daher sie auch denselben am allerhärtesten und                      greulichsten straffen. Denn so jemand dem andern das geringste heimlich                      entwendet/ und ergriffen wird/ schlagen sie ihm lebendig einen Pfahl durch den                      Leib (wie auch bey den Türcken gebräuchlich (und lassen ihn so lange in der                      Marter und Qual stecken/ biß er jämmerlich/ und mit grossen Wehklagen endlich                      den Geist aufgiebt.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CAPUT XXIX.</head>
        <argument>
          <p>Von Zerreissung der Ubelthäter mit niedergebogenen Bäumen.</p>
        </argument>
        <p>I.</p>
        <p>DIeses war eine grausame und erschreckliche Straffe/ und wurde folgender Weise                      vollbracht: Nemlich/ man beugete zweyer hohen schwancken Bäume Gipffel herab                      zur Erden/ und band an jeden ein Bein des jenigen/ welcher also hingerichtet                      werden solte/ und ließ hernach die Gipffel in einem Hui wieder zurück in die                      Hohe schnellen/ daß der arme Mensch mitten von einander gerissen wurde.</p>
        <p>Alexand. ab Alexandr. Genial. dier. lib. 3. cap. 5. pag. 377. pag. 295.</p>
        <p>Crusius de Indiciis delictor. part. 4. cap. 53.</p>
        <p>II. Die Griechen nenneten diese Straffe disphendomena oder diasphendomenem.</p>
        <p>Andr. Tiraq. in Annot. ad suprà alleg. cap. 5. Gen. Dier.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[374/0384] Mörderinnen/ wo die Gelegenheit des Wassers ist/ in einen Sack gestecket und ersäufft/ oder wo kein Wasser verhanden/ gerädert. Matth. Stephani ad art. 131. Ordin. Crim. Caroli. V. pag. 161. in medio. XXI. Oder wenn sie es gar zu arg mit der Ertödtung gemacht/ ehe sie ersäufft werden/ ein/ zwey/ drey und mehr mahl mit glüenden Zaugen gezwackt. d. Ordin. 131. Carpzov part. 3. qvaest. 128. n. 28 & 29. XXII. Die Americanische Volcker/ sonderlich in Hispaniola haben durch grausame Bestraffung des Diebstahls/ so viele zu wege gebracht/ daß man schier unter ihnen gar keine Diebe findet. Gonzaga Oviedus schreibet lib. 2. Hist. Ind. Cap. 3. es sey bey ihnen keine grössere Sünde noch Laster/ davon sie mehr Abscheu tragen/ weder der Diebstahl/ daher sie auch denselben am allerhärtesten und greulichsten straffen. Denn so jemand dem andern das geringste heimlich entwendet/ und ergriffen wird/ schlagen sie ihm lebendig einen Pfahl durch den Leib (wie auch bey den Türcken gebräuchlich (und lassen ihn so lange in der Marter und Qual stecken/ biß er jämmerlich/ und mit grossen Wehklagen endlich den Geist aufgiebt. CAPUT XXIX. Von Zerreissung der Ubelthäter mit niedergebogenen Bäumen. I. DIeses war eine grausame und erschreckliche Straffe/ und wurde folgender Weise vollbracht: Nemlich/ man beugete zweyer hohen schwancken Bäume Gipffel herab zur Erden/ und band an jeden ein Bein des jenigen/ welcher also hingerichtet werden solte/ und ließ hernach die Gipffel in einem Hui wieder zurück in die Hohe schnellen/ daß der arme Mensch mitten von einander gerissen wurde. Alexand. ab Alexandr. Genial. dier. lib. 3. cap. 5. pag. 377. pag. 295. Crusius de Indiciis delictor. part. 4. cap. 53. II. Die Griechen nenneten diese Straffe disphendomena oder diasphendomenem. Andr. Tiraq. in Annot. ad suprà alleg. cap. 5. Gen. Dier.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/384
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/384>, abgerufen am 24.11.2024.