Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.nannt/ aus der Schweitz bürtig/ an welcher bey dem König in Persien Schach Sefi fünf Jahr aufgewartet/ und wieder nach Teutschland gewolt / der König aber ihn nicht gerne missen wolte/ sondern sich erbothen/ wenn er noch 2. Jahr bliebe/ 400. Thlr. zu verehren/ dessen ungeachtet hat er doch umb seinen Abschied sollicitiret. Dieser Uhrmacher ertapte bald drauf einen Dieb / so ihm eingebrochen/ in Meynung/ er hätte schon die 400. Thlr. bekommen/ mit demselben überwirfft der Uhrmacher sich eine gute Weile und zeichnet ihn mit etlichen Wunden/ stöst ihn auch zum Hause hinaus. In dem er aber noch voll Eifers/ vermeinete er hätte den Dieb noch zu wenig gelohnet/ läufft demnach ihm auf der Gassen nach und scheust ihn mit einen Pistol vollend darnieder. Des entleibten Freunde lauffen alsbald zum geistlichen Richter und klagen den Rudolph als einen Beymahn oder Ungläubigen an daß er einen Rechtgläubigen ermordet/ begehren auch daß der Thäter zum Tode verurtheilet werden möchte. Dieser wird captiviret, und obwohl die Fürstl. Holsteinische Abgesandten/ so eben damahls alda zu gegen/ vor ihn bathen mochte es doch nicht helffen / sondern man begehrete er solte abfallen und sich beschneiden lassen alsdann solte ihm das Leben geschencket seyn. Wie er aber sich dessen weigerte/ ward er / dem Landesbrauch nach/ des entleibten Freunden übergeben/ welche ihn mit vier Säbel-Hieben/ und zwar den ersten in Nacken/ den andern in die Stirn / und 2. mitten durchs Angesichte hinrichteten. Er ist freudig und getrost zum Tode gangen/ und in Niederknien gesagt: Hauet nur getrost in Christi Nahmen! II. Noch grausamere Exempel findet man bey dem Johanne Lexio Burgundo in historia Rer. Americ. part. 3. pag. 201. alwo er also schreibet: Amurathes Türckischer Kayser/ der unmenschliche Tyrann wahr damit nicht zu frieden daß er alles erwürgte und umbrachte mit dem Schwerd was er antraf/ wie in der Stadt Leontario geschehen/ da auch nicht einer ist überblieben/ und 6000. todte Cörper der Menschen/ ohne die unzehlige Menge der Pferde und des Viehes ist gezehlet worden/ sondern er brachte auf eine unerhörte Weise zu richten/ ließ die Leute einen nach den andern in der Mitten umb die Hertzgruben/ überzwerg mit einen Türckischen Säbel in einen Streich in zwey Stücke zerhauen/ welche Kunst auch in der ärgsten Wildniß unerhört ist/ muste also ein ieder doppelt gemartert werden/ beyde Stücke wältzeten sich eine zimliche Weile hin und her vor grossen Schmertzen/ und gaben erbärmliche Geberden von sich. nannt/ aus der Schweitz bürtig/ an welcher bey dem König in Persien Schach Sefi fünf Jahr aufgewartet/ und wieder nach Teutschland gewolt / der König aber ihn nicht gerne missen wolte/ sondern sich erbothen/ wenn er noch 2. Jahr bliebe/ 400. Thlr. zu verehren/ dessen ungeachtet hat er doch umb seinen Abschied sollicitiret. Dieser Uhrmacher ertapte bald drauf einen Dieb / so ihm eingebrochen/ in Meynung/ er hätte schon die 400. Thlr. bekommen/ mit demselben überwirfft der Uhrmacher sich eine gute Weile und zeichnet ihn mit etlichen Wunden/ stöst ihn auch zum Hause hinaus. In dem er aber noch voll Eifers/ vermeinete er hätte den Dieb noch zu wenig gelohnet/ läufft demnach ihm auf der Gassen nach und scheust ihn mit einen Pistol vollend darnieder. Des entleibten Freunde lauffen alsbald zum geistlichen Richter und klagen den Rudolph als einen Beymahn oder Ungläubigen an daß er einen Rechtgläubigen ermordet/ begehren auch daß der Thäter zum Tode verurtheilet werden möchte. Dieser wird captiviret, und obwohl die Fürstl. Holsteinische Abgesandten/ so eben damahls alda zu gegen/ vor ihn bathen mochte es doch nicht helffen / sondern man begehrete er solte abfallen und sich beschneiden lassen alsdann solte ihm das Leben geschencket seyn. Wie er aber sich dessen weigerte/ ward er / dem Landesbrauch nach/ des entleibten Freunden übergeben/ welche ihn mit vier Säbel-Hieben/ und zwar den ersten in Nacken/ den andern in die Stirn / und 2. mitten durchs Angesichte hinrichteten. Er ist freudig und getrost zum Tode gangen/ und in Niederknien gesagt: Hauet nur getrost in Christi Nahmen! II. Noch grausamere Exempel findet man bey dem Johanne Lexio Burgundo in historia Rer. Americ. part. 3. pag. 201. alwo er also schreibet: Amurathes Türckischer Kayser/ der unmenschliche Tyrann wahr damit nicht zu frieden daß er alles erwürgte und umbrachte mit dem Schwerd was er antraf/ wie in der Stadt Leontario geschehen/ da auch nicht einer ist überblieben/ und 6000. todte Cörper der Menschen/ ohne die unzehlige Menge der Pferde und des Viehes ist gezehlet worden/ sondern er brachte auf eine unerhörte Weise zu richten/ ließ die Leute einen nach den andern in der Mitten umb die Hertzgruben/ überzwerg mit einen Türckischen Säbel in einen Streich in zwey Stücke zerhauen/ welche Kunst auch in der ärgsten Wildniß unerhört ist/ muste also ein ieder doppelt gemartert werden/ beyde Stücke wältzeten sich eine zimliche Weile hin und her vor grossen Schmertzen/ und gaben erbärmliche Geberden von sich. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0392" n="382"/> nannt/ aus der Schweitz bürtig/ an welcher bey dem König in Persien Schach Sefi fünf Jahr aufgewartet/ und wieder nach Teutschland gewolt / der König aber ihn nicht gerne missen wolte/ sondern sich erbothen/ wenn er noch 2. Jahr bliebe/ 400. Thlr. zu verehren/ dessen ungeachtet hat er doch umb seinen Abschied sollicitiret. Dieser Uhrmacher ertapte bald drauf einen Dieb / so ihm eingebrochen/ in Meynung/ er hätte schon die 400. Thlr. bekommen/ mit demselben überwirfft der Uhrmacher sich eine gute Weile und zeichnet ihn mit etlichen Wunden/ stöst ihn auch zum Hause hinaus. In dem er aber noch voll Eifers/ vermeinete er hätte den Dieb noch zu wenig gelohnet/ läufft demnach ihm auf der Gassen nach und scheust ihn mit einen Pistol vollend darnieder. Des entleibten Freunde lauffen alsbald zum geistlichen Richter und klagen den Rudolph als einen Beymahn oder Ungläubigen an daß er einen Rechtgläubigen ermordet/ begehren auch daß der Thäter zum Tode verurtheilet werden möchte. Dieser wird captiviret, und obwohl die Fürstl. Holsteinische Abgesandten/ so eben damahls alda zu gegen/ vor ihn bathen mochte es doch nicht helffen / sondern man begehrete er solte abfallen und sich beschneiden lassen alsdann solte ihm das Leben geschencket seyn. Wie er aber sich dessen weigerte/ ward er / dem Landesbrauch nach/ des entleibten Freunden übergeben/ welche ihn mit vier Säbel-Hieben/ und zwar den ersten in Nacken/ den andern in die Stirn / und 2. mitten durchs Angesichte hinrichteten. Er ist freudig und getrost zum Tode gangen/ und in Niederknien gesagt: Hauet nur getrost in Christi Nahmen!</p> <p>II. Noch grausamere Exempel findet man bey dem Johanne Lexio Burgundo in historia Rer. Americ. part. 3. pag. 201. alwo er also schreibet: Amurathes Türckischer Kayser/ der unmenschliche Tyrann wahr damit nicht zu frieden daß er alles erwürgte und umbrachte mit dem Schwerd was er antraf/ wie in der Stadt Leontario geschehen/ da auch nicht einer ist überblieben/ und 6000. todte Cörper der Menschen/ ohne die unzehlige Menge der Pferde und des Viehes ist gezehlet worden/ sondern er brachte auf eine unerhörte Weise zu richten/ ließ die Leute einen nach den andern in der Mitten umb die Hertzgruben/ überzwerg mit einen Türckischen Säbel in einen Streich in zwey Stücke zerhauen/ welche Kunst auch in der ärgsten Wildniß unerhört ist/ muste also ein ieder doppelt gemartert werden/ beyde Stücke wältzeten sich eine zimliche Weile hin und her vor grossen Schmertzen/ und gaben erbärmliche Geberden von sich.</p> </div> </body> </text> </TEI> [382/0392]
nannt/ aus der Schweitz bürtig/ an welcher bey dem König in Persien Schach Sefi fünf Jahr aufgewartet/ und wieder nach Teutschland gewolt / der König aber ihn nicht gerne missen wolte/ sondern sich erbothen/ wenn er noch 2. Jahr bliebe/ 400. Thlr. zu verehren/ dessen ungeachtet hat er doch umb seinen Abschied sollicitiret. Dieser Uhrmacher ertapte bald drauf einen Dieb / so ihm eingebrochen/ in Meynung/ er hätte schon die 400. Thlr. bekommen/ mit demselben überwirfft der Uhrmacher sich eine gute Weile und zeichnet ihn mit etlichen Wunden/ stöst ihn auch zum Hause hinaus. In dem er aber noch voll Eifers/ vermeinete er hätte den Dieb noch zu wenig gelohnet/ läufft demnach ihm auf der Gassen nach und scheust ihn mit einen Pistol vollend darnieder. Des entleibten Freunde lauffen alsbald zum geistlichen Richter und klagen den Rudolph als einen Beymahn oder Ungläubigen an daß er einen Rechtgläubigen ermordet/ begehren auch daß der Thäter zum Tode verurtheilet werden möchte. Dieser wird captiviret, und obwohl die Fürstl. Holsteinische Abgesandten/ so eben damahls alda zu gegen/ vor ihn bathen mochte es doch nicht helffen / sondern man begehrete er solte abfallen und sich beschneiden lassen alsdann solte ihm das Leben geschencket seyn. Wie er aber sich dessen weigerte/ ward er / dem Landesbrauch nach/ des entleibten Freunden übergeben/ welche ihn mit vier Säbel-Hieben/ und zwar den ersten in Nacken/ den andern in die Stirn / und 2. mitten durchs Angesichte hinrichteten. Er ist freudig und getrost zum Tode gangen/ und in Niederknien gesagt: Hauet nur getrost in Christi Nahmen!
II. Noch grausamere Exempel findet man bey dem Johanne Lexio Burgundo in historia Rer. Americ. part. 3. pag. 201. alwo er also schreibet: Amurathes Türckischer Kayser/ der unmenschliche Tyrann wahr damit nicht zu frieden daß er alles erwürgte und umbrachte mit dem Schwerd was er antraf/ wie in der Stadt Leontario geschehen/ da auch nicht einer ist überblieben/ und 6000. todte Cörper der Menschen/ ohne die unzehlige Menge der Pferde und des Viehes ist gezehlet worden/ sondern er brachte auf eine unerhörte Weise zu richten/ ließ die Leute einen nach den andern in der Mitten umb die Hertzgruben/ überzwerg mit einen Türckischen Säbel in einen Streich in zwey Stücke zerhauen/ welche Kunst auch in der ärgsten Wildniß unerhört ist/ muste also ein ieder doppelt gemartert werden/ beyde Stücke wältzeten sich eine zimliche Weile hin und her vor grossen Schmertzen/ und gaben erbärmliche Geberden von sich.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/392 |
Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/392>, abgerufen am 27.07.2024. |