Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.und demselben solches umb den Hals that und auf beyden Seiten so lange dran zog/ biß er erstickte und tod darnieder fiel. XLVI. Welches die Strafe der Männer und Weiber war/ so in Ehebruch bey einander ertappt wurden. Item derer/ so ihre Eltern geschlagen/ der Menschen-Diebe / Verräther und andern. XLVII. Von der Creutzigung aber fünde man weder im Gesetze noch auch an Exempeln ichtwas/ sondern es wäre solche eine Römische Strafart/ wie auch die Oefnung der Seiten/ und Theilung der Kleider/ wie bey der Creutzigung Christi geschehen. De capitalibus istis Judaeorum suppliciis consulatur Drusius ad Levit. loca diffic. c. 69. Selden. L. II. de Synedriis c. 13. p. 536. Leusdenius Philos. Mixf. dis. 47. p. 322. de hodiernis autem Buxtorf. Synag. Judaic. c. 47. p. 674 Edit. novis. XLVIII. Die Scheingrüde/ welche Eingangs genannte vorbrächten/ wären leicht zu wiederlegen: denn (1.) der locus Num. c. 25. v. 4. daß die Juden in der Wüsten hätten die Fürsten der Moabiter vor den Herrn aufhencken müssen/ wäre nicht von der Creutzigung zu verstehen/ sondern es war bey den Hebräern üblich/ daß wenn sie einen Missethäter/ wie oben gedacht/ stranguliret, und mit den Tuch oder Binde auf der Erden ersticket/ wie heut zu Tage die Türcken/ Tartarn und Moren thun/ sie dessen todten Leichnam nicht an den Hals/ sondern an den Armen aufhiengen/ nicht als eine Straffe/ sondern als ein conseqvens supplicii solches achtende/ damit die jenige/ so etwan nicht bey der Execution gewesen / den Cörper noch sehen/ und ein Exempel dran nehmen könten. Deut. 21. v. 22. Josuae. c. 10. v. 26. XLIX. Und solches Zeigen wehrete nur wenig Stunden/ hernach wurden sie wieder abgenommeu. Wenn die Juden einen gesteiniget hatten/ hiengen sie desselben todten Cörper eben also zum Spectacul auf/ wie Rabbi Salomon Jarchi bezeuget / und der Hebräer gemeine Regul/ nemlich Omnes qvi lapidantur, suspenduntur, zugleich anführet. L. Eben die Beschaffenheit hätte (2.) auch mit dem loco Josuae c. 8. v. 29. & c. 10. v. 26. Item 2. Samuelis 21. v. 9. da die Kinder des König Sauls aufgehenckt worden/ nicht daß es so ein Aufhencken gewesen/ wie heut zu Tage / sondern daß nach dem sie stranguliret, zur Schau an den Aermen aufgehenckt worden/ daß daselbst Patibuli suspendium angedeutet worden/ ist allerdinges nicht zu zweifeln/ sintemahl denn auch die LXX. es beym Josua und demselben solches umb den Hals that und auf beyden Seiten so lange dran zog/ biß er erstickte und tod darnieder fiel. XLVI. Welches die Strafe der Männer und Weiber war/ so in Ehebruch bey einander ertappt wurden. Item derer/ so ihre Eltern geschlagen/ der Menschen-Diebe / Verräther und andern. XLVII. Von der Creutzigung aber fünde man weder im Gesetze noch auch an Exempeln ichtwas/ sondern es wäre solche eine Römische Strafart/ wie auch die Oefnung der Seiten/ und Theilung der Kleider/ wie bey der Creutzigung Christi geschehen. De capitalibus istis Judaeorum suppliciis consulatur Drusius ad Levit. loca diffic. c. 69. Selden. L. II. de Synedriis c. 13. p. 536. Leusdenius Philos. Mixf. dis. 47. p. 322. de hodiernis autem Buxtorf. Synag. Judaic. c. 47. p. 674 Edit. novis. XLVIII. Die Scheingrüde/ welche Eingangs genannte vorbrächten/ wären leicht zu wiederlegen: denn (1.) der locus Num. c. 25. v. 4. daß die Juden in der Wüsten hätten die Fürsten der Moabiter vor den Herrn aufhencken müssen/ wäre nicht von der Creutzigung zu verstehen/ sondern es war bey den Hebräern üblich/ daß wenn sie einen Missethäter/ wie oben gedacht/ stranguliret, und mit den Tuch oder Binde auf der Erden ersticket/ wie heut zu Tage die Türcken/ Tartarn und Moren thun/ sie dessen todten Leichnam nicht an den Hals/ sondern an den Armen aufhiengen/ nicht als eine Straffe/ sondern als ein conseqvens supplicii solches achtende/ damit die jenige/ so etwan nicht bey der Execution gewesen / den Cörper noch sehen/ und ein Exempel dran nehmen könten. Deut. 21. v. 22. Josuae. c. 10. v. 26. XLIX. Und solches Zeigen wehrete nur wenig Stunden/ hernach wurden sie wieder abgenommeu. Wenn die Juden einen gesteiniget hatten/ hiengen sie desselben todten Cörper eben also zum Spectacul auf/ wie Rabbi Salomon Jarchi bezeuget / und der Hebräer gemeine Regul/ nemlich Omnes qvi lapidantur, suspenduntur, zugleich anführet. L. Eben die Beschaffenheit hätte (2.) auch mit dem loco Josuae c. 8. v. 29. & c. 10. v. 26. Item 2. Samuelis 21. v. 9. da die Kinder des König Sauls aufgehenckt worden/ nicht daß es so ein Aufhencken gewesen/ wie heut zu Tage / sondern daß nach dem sie stranguliret, zur Schau an den Aermen aufgehenckt worden/ daß daselbst Patibuli suspendium angedeutet worden/ ist allerdinges nicht zu zweifeln/ sintemahl denn auch die LXX. es beym Josua <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0517" n="507"/> und demselben solches umb den Hals that und auf beyden Seiten so lange dran zog/ biß er erstickte und tod darnieder fiel.</p> <p>XLVI. Welches die Strafe der Männer und Weiber war/ so in Ehebruch bey einander ertappt wurden. 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Die Scheingrüde/ welche Eingangs genannte vorbrächten/ wären leicht zu wiederlegen: denn (1.) der locus Num. c. 25. v. 4. daß die Juden in der Wüsten hätten die Fürsten der Moabiter vor den Herrn aufhencken müssen/ wäre nicht von der Creutzigung zu verstehen/ sondern es war bey den Hebräern üblich/ daß wenn sie einen Missethäter/ wie oben gedacht/ stranguliret, und mit den Tuch oder Binde auf der Erden ersticket/ wie heut zu Tage die Türcken/ Tartarn und Moren thun/ sie dessen todten Leichnam nicht an den Hals/ sondern an den Armen aufhiengen/ nicht als eine Straffe/ sondern als ein conseqvens supplicii solches achtende/ damit die jenige/ so etwan nicht bey der Execution gewesen / den Cörper noch sehen/ und ein Exempel dran nehmen könten.</p> <p>Deut. 21. v. 22. Josuae. c. 10. v. 26.</p> <p>XLIX. Und solches Zeigen wehrete nur wenig Stunden/ hernach wurden sie wieder abgenommeu. 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und demselben solches umb den Hals that und auf beyden Seiten so lange dran zog/ biß er erstickte und tod darnieder fiel.
XLVI. Welches die Strafe der Männer und Weiber war/ so in Ehebruch bey einander ertappt wurden. Item derer/ so ihre Eltern geschlagen/ der Menschen-Diebe / Verräther und andern.
XLVII. Von der Creutzigung aber fünde man weder im Gesetze noch auch an Exempeln ichtwas/ sondern es wäre solche eine Römische Strafart/ wie auch die Oefnung der Seiten/ und Theilung der Kleider/ wie bey der Creutzigung Christi geschehen. De capitalibus istis Judaeorum suppliciis consulatur Drusius ad Levit. loca diffic. c. 69. Selden. L. II. de Synedriis c. 13. p. 536. Leusdenius Philos. Mixf. dis. 47. p. 322. de hodiernis autem Buxtorf. Synag. Judaic. c. 47. p. 674 Edit. novis.
XLVIII. Die Scheingrüde/ welche Eingangs genannte vorbrächten/ wären leicht zu wiederlegen: denn (1.) der locus Num. c. 25. v. 4. daß die Juden in der Wüsten hätten die Fürsten der Moabiter vor den Herrn aufhencken müssen/ wäre nicht von der Creutzigung zu verstehen/ sondern es war bey den Hebräern üblich/ daß wenn sie einen Missethäter/ wie oben gedacht/ stranguliret, und mit den Tuch oder Binde auf der Erden ersticket/ wie heut zu Tage die Türcken/ Tartarn und Moren thun/ sie dessen todten Leichnam nicht an den Hals/ sondern an den Armen aufhiengen/ nicht als eine Straffe/ sondern als ein conseqvens supplicii solches achtende/ damit die jenige/ so etwan nicht bey der Execution gewesen / den Cörper noch sehen/ und ein Exempel dran nehmen könten.
Deut. 21. v. 22. Josuae. c. 10. v. 26.
XLIX. Und solches Zeigen wehrete nur wenig Stunden/ hernach wurden sie wieder abgenommeu. Wenn die Juden einen gesteiniget hatten/ hiengen sie desselben todten Cörper eben also zum Spectacul auf/ wie
Rabbi Salomon Jarchi bezeuget /
und der Hebräer gemeine Regul/ nemlich
Omnes qvi lapidantur, suspenduntur,
zugleich anführet.
L. Eben die Beschaffenheit hätte (2.) auch mit dem loco Josuae c. 8. v. 29. & c. 10. v. 26. Item 2. Samuelis 21. v. 9. da die Kinder des König Sauls aufgehenckt worden/ nicht daß es so ein Aufhencken gewesen/ wie heut zu Tage / sondern daß nach dem sie stranguliret, zur Schau an den Aermen aufgehenckt worden/ daß daselbst Patibuli suspendium angedeutet worden/ ist allerdinges nicht zu zweifeln/ sintemahl denn auch die LXX. es beym Josua
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