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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Reichs Acht und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent. Raph. Saileri & Barthii An. 1499. 28. Jun. & Anno 1540. 5. April. Anno 1549. 5. Junii.

XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden / nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet.

Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70.

XXXIV. Sonsten gezeuget Johannes Parladorus lib. 1. rerum gvotidian. c. 21. n. 1. & 5. daß noch auf den heutigen Tag der Perduellium Häuser abgerissen und Saltz auf die Stätten gestreuet werde.

XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht.

XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie dieselbe überwunden/ gestrafft.

Petr. Faber. d. lib. 1. Semstr. c. 8. p. 51. & 52.

XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch darzu pfiffen und ausspieleten.

Xenophon lib. 1. Histor.

XXXVIII. Titus Didius ein Römer hat der Vaccaeorum grossen Stadt Termisi Mauren aus den Grund abbrechen/ und noch darzu zwantzig tausend Bürger nieder hauen lassen/ weil sie dem Römischen Staat lederzeit zu wieder gewesen waren/ was lebendig blieben/ hat ohne Mauren da wohnen mögen.

Reichs Acht und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent. Raph. Saileri & Barthii An. 1499. 28. Jun. & Anno 1540. 5. April. Anno 1549. 5. Junii.

XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden / nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet.

Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70.

XXXIV. Sonsten gezeuget Johannes Parladorus lib. 1. rerum gvotidian. c. 21. n. 1. & 5. daß noch auf den heutigen Tag der Perduellium Häuser abgerissen und Saltz auf die Stätten gestreuet werde.

XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht.

XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie dieselbe überwunden/ gestrafft.

Petr. Faber. d. lib. 1. Semstr. c. 8. p. 51. & 52.

XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch darzu pfiffen und ausspieleten.

Xenophon lib. 1. Histor.

XXXVIII. Titus Didius ein Römer hat der Vaccaeorum grossen Stadt Termisi Mauren aus den Grund abbrechen/ und noch darzu zwantzig tausend Bürger nieder hauen lassen/ weil sie dem Römischen Staat lederzeit zu wieder gewesen waren/ was lebendig blieben/ hat ohne Mauren da wohnen mögen.

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Reichs Acht                      und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller                      und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent.                      Raph. Saileri &amp; Barthii An. 1499. 28. Jun. &amp; Anno 1540. 5. April. Anno                      1549. 5. Junii.</p>
        <p>XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth                      etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch                      Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der                      Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden /                      nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet.</p>
        <p>Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70.</p>
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        <p>XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und                      Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur                      demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere                      Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen                      und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und                      ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht.</p>
        <p>XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die                      Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie                      dieselbe überwunden/ gestrafft.</p>
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        <p>XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert                      wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die                      Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch                      geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch                      darzu pfiffen und ausspieleten.</p>
        <p>Xenophon lib. 1. Histor.</p>
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[604/0614] Reichs Acht und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent. Raph. Saileri & Barthii An. 1499. 28. Jun. & Anno 1540. 5. April. Anno 1549. 5. Junii. XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden / nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet. Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70. XXXIV. Sonsten gezeuget Johannes Parladorus lib. 1. rerum gvotidian. c. 21. n. 1. & 5. daß noch auf den heutigen Tag der Perduellium Häuser abgerissen und Saltz auf die Stätten gestreuet werde. XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht. XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie dieselbe überwunden/ gestrafft. Petr. Faber. d. lib. 1. Semstr. c. 8. p. 51. & 52. XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch darzu pfiffen und ausspieleten. Xenophon lib. 1. Histor. XXXVIII. Titus Didius ein Römer hat der Vaccaeorum grossen Stadt Termisi Mauren aus den Grund abbrechen/ und noch darzu zwantzig tausend Bürger nieder hauen lassen/ weil sie dem Römischen Staat lederzeit zu wieder gewesen waren/ was lebendig blieben/ hat ohne Mauren da wohnen mögen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 604. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/614>, abgerufen am 22.11.2024.