Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.vocentur. (& post) Qvive milites sollicitaverit, concitaveritve, qvo Seditio tumultusve adversus Remp. fiat. XXIII. Dergleichen Exempel haben wir ebenfals in Dennemarck an Graf Corvitz von Ulefeld/ welcher nicht allein ein Crimen laesae Majestatis, sondern auch Rebellionis wieder den König begangen/ und viele schädliches Dinges/ contra des Königs Person/ Familie und das Reich vorgenommen/ und dannenhero Anno 1663. den 21. Julii zu Coppenhagen zur Todes-Straffe verurtheilet worden/ weil er aber nicht gegenwärtig/ auch nicht zuerlangen gewesen/ ist die Execution an seinem Bildniß vollstrecket worden. XXIV. Der Innhalt des Blut-Urthels war dieser: 1. Daß er aller seiner Dignität/ Ehr und Würden beraubt/ auch sein und seiner Descendenten Wappen (doch denen andern dieses Stamms und Nahmens ohne Praejudiz und Vorwurff) durch den Scharffrichter zerbrochen / 2. Der Kopff und rechte Hand ihm abgeschlagen/ und öffentlich aufgehenckt. 3. Sein Leib in vier Theile zerschnitten/ und auf die vier Ecken des Schlosses gesteckt. 4. Sein und seiner Kinder Güter/ was dran nach Abzug der richtigen und geständigen Schulden übrig bleiben würde/ confisciret und eingezogen werden. 5. Seine Kinder im Königreich Dennemarck oder allen zugehörigen Landen nicht gelitten/ sondern ausserhalb derselben sich auffhalten. 6. Eins von seinen Häusern und Schlössern/ welches der König benennen würde / rasiret und abgebrochen/ auch nimmermehr wieder aufgebauet/ sondern eine Seule gegen über aufgerichtet/ und dran die Ursache dessen verzeichnet werden / mit 7. den Zusatz/ daß derselbe eine gewisse Summa Geldes bekommen solte/ der den Ulefeld lebendig oder tod bringen würde. XXV. Anno 1572. im November ist dergleichen dem berühmten Admiral und See-Held Caspar Coligni in Franckreich/ wie wohl unschuldiger Weise/ begegnet/ wie bey dem Thuano lib. 53. Hist. fol. 845. zu lesen: Verba ipsius Historici huc afferre lubet: vocentur. (& post) Qvive milites sollicitaverit, concitaveritve, qvo Seditio tumultusve adversus Remp. fiat. XXIII. Dergleichen Exempel haben wir ebenfals in Dennemarck an Graf Corvitz von Ulefeld/ welcher nicht allein ein Crimen laesae Majestatis, sondern auch Rebellionis wieder den König begangen/ und viele schädliches Dinges/ contra des Königs Person/ Familie und das Reich vorgenommen/ und dannenhero Anno 1663. den 21. Julii zu Coppenhagen zur Todes-Straffe verurtheilet worden/ weil er aber nicht gegenwärtig/ auch nicht zuerlangen gewesen/ ist die Execution an seinem Bildniß vollstrecket worden. XXIV. Der Innhalt des Blut-Urthels war dieser: 1. Daß er aller seiner Dignität/ Ehr und Würden beraubt/ auch sein und seiner Descendenten Wappen (doch denen andern dieses Stamms und Nahmens ohne Praejudiz und Vorwurff) durch den Scharffrichter zerbrochen / 2. Der Kopff und rechte Hand ihm abgeschlagen/ und öffentlich aufgehenckt. 3. Sein Leib in vier Theile zerschnitten/ und auf die vier Ecken des Schlosses gesteckt. 4. Sein und seiner Kinder Güter/ was dran nach Abzug der richtigen und geständigen Schulden übrig bleiben würde/ confisciret und eingezogen werden. 5. Seine Kinder im Königreich Dennemarck oder allen zugehörigen Landen nicht gelitten/ sondern ausserhalb derselben sich auffhalten. 6. Eins von seinen Häusern und Schlössern/ welches der König benennen würde / rasiret und abgebrochen/ auch nimmermehr wieder aufgebauet/ sondern eine Seule gegen über aufgerichtet/ und dran die Ursache dessen verzeichnet werden / mit 7. den Zusatz/ daß derselbe eine gewisse Summa Geldes bekommen solte/ der den Ulefeld lebendig oder tod bringen würde. XXV. Anno 1572. im November ist dergleichen dem berühmten Admiral und See-Held Caspar Coligni in Franckreich/ wie wohl unschuldiger Weise/ begegnet/ wie bey dem Thuano lib. 53. Hist. fol. 845. zu lesen: Verba ipsius Historici huc afferre lubet: <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0642" n="632"/> vocentur. 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vocentur. (& post) Qvive milites sollicitaverit, concitaveritve, qvo Seditio tumultusve adversus Remp. fiat.
XXIII. Dergleichen Exempel haben wir ebenfals in Dennemarck an Graf Corvitz von Ulefeld/ welcher nicht allein ein Crimen laesae Majestatis, sondern auch Rebellionis wieder den König begangen/ und viele schädliches Dinges/ contra des Königs Person/ Familie und das Reich vorgenommen/ und dannenhero Anno 1663. den 21. Julii zu Coppenhagen zur Todes-Straffe verurtheilet worden/ weil er aber nicht gegenwärtig/ auch nicht zuerlangen gewesen/ ist die Execution an seinem Bildniß vollstrecket worden.
XXIV. Der Innhalt des Blut-Urthels war dieser:
1. Daß er aller seiner Dignität/ Ehr und Würden beraubt/ auch sein und seiner Descendenten Wappen (doch denen andern dieses Stamms und Nahmens ohne Praejudiz und Vorwurff) durch den Scharffrichter zerbrochen /
2. Der Kopff und rechte Hand ihm abgeschlagen/ und öffentlich aufgehenckt.
3. Sein Leib in vier Theile zerschnitten/ und auf die vier Ecken des Schlosses gesteckt.
4. Sein und seiner Kinder Güter/ was dran nach Abzug der richtigen und geständigen Schulden übrig bleiben würde/ confisciret und eingezogen werden.
5. Seine Kinder im Königreich Dennemarck oder allen zugehörigen Landen nicht gelitten/ sondern ausserhalb derselben sich auffhalten.
6. Eins von seinen Häusern und Schlössern/ welches der König benennen würde / rasiret und abgebrochen/ auch nimmermehr wieder aufgebauet/ sondern eine Seule gegen über aufgerichtet/ und dran die Ursache dessen verzeichnet werden / mit
7. den Zusatz/ daß derselbe eine gewisse Summa Geldes bekommen solte/ der den Ulefeld lebendig oder tod bringen würde.
XXV. Anno 1572. im November ist dergleichen dem berühmten Admiral und See-Held Caspar Coligni in Franckreich/ wie wohl unschuldiger Weise/ begegnet/ wie bey dem Thuano lib. 53. Hist. fol. 845. zu lesen: Verba ipsius Historici huc afferre lubet:
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