Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite
[Spaltenumbruch] nen Wächter mit einen glüenden Spieß im Hindern 358
Ehe/ bey deren Vollziehung müssen die neuen Eheleuthe Saltz essen/ zum Zeichen rechter Liebe 612
Ehebrecher ini scischer That umbgebracht werden/ 86. 179. Exempel darvon 88. wird an den Schand-Stein gestellet und auff einen Eselherumgeführt 90 verliehret dotem, donationem propter nuptias, und per Conseqvens Usumfructum 117 wird wider Willen/ durch des Weibs remission und intercession, beym Leben erhalten 102. deren Straffe bey denen testiculis auffgehengt zu werden 215. vid. Geburths-Glieder.
Ehebrecherin/ derselben hacket eine Störchin die Augen aus 122. fället dem Ehemann und Befreundten in Straffe 82. muß nackend 40. Tage des Winters in kalten Wasser/ des Sommers auf einen Ameisen Hauffen sitzen 297. darff das Jahr durch kein Hembd anziehen ibid. muß vor der Thüre schlaffen / ibid.
Ehebruch/ ist eines der abscheuligsten Laster/ ärger als Diebstahl 77. gleich dem Kirchenraub 78. verleitet zu mehrern Verbrechen ibid. ist am Weibern schändlicher als Männern 86
Wird jure divino 94. 123. ingleichen jure humano am Leben gestrafft 77. usqve 123. und zwar[Spaltenumbruch] mit Feuer/ von den Egyptiern und alten Sachsen 80. an unterschiedlichen Orten mit Schlägen und Ruthen streichen 82. 89. 90. 95. 120. Abschneidung derer Geburths-Glieder/ Nasen und Kleider 80. 83. 89. 90. 95. 120. arhitrarie in Holland- und Seeland/ Italien/ Lübeck / Freyburg/ Heilbrunnen/ Straßburg/ Franckreich/ Rom 91. seqq. in der Insul Formosa wird solcher mit Schweinen verbüsset 91. dessen unterschiedliche Bestraffung 95. ist dem beleidigten Theil zu bestraffen selbst nachgelassen/ 80. seqq. 120. 179. dessen Bestraffung ist bey denen Römern ungewiß gewesen/ 83. ist gelinder an Weibern als Männern zu bestraffen 85. seq. Wird zu Straßburg das drittemahl erst Capital 92. in Franckreich fast gar nicht gestrafft/ 93. ist in gewissen Fällen extraordinarie zu bestraffen/ 97. seqq. und nit Capital/ wo immissio seminis nicht erfolgt 105. 108. 111. von dessen praescription 105. seqq. mit vielen oder öffters begangen/ wird nur mit dem Schwerd gestrafft 111. hat jure Canonico eine gelindere Straffe als jure Civili ibid. ist schwer zu beweisen/ 112. dessen unterschiedene indicia 112. seq. wird begangen auch cum Muliere Bannita volente 114. ist zu bestraffen nach des Orths Recht / rod er geschehen ibid. scheidet die Ehe 115. wird in Spa-
[Spaltenumbruch] nen Wächter mit einen glüenden Spieß im Hindern 358
Ehe/ bey deren Vollziehung müssen die neuen Eheleuthe Saltz essen/ zum Zeichen rechter Liebe 612
Ehebrecher ini scischer That umbgebracht werden/ 86. 179. Exempel darvon 88. wird an den Schand-Stein gestellet und auff einen Eselherumgeführt 90 verliehret dotem, donationem propter nuptias, und per Conseqvens Usumfructum 117 wird wider Willen/ durch des Weibs remission und intercession, beym Leben erhalten 102. deren Straffe bey denen testiculis auffgehengt zu werden 215. vid. Geburths-Glieder.
Ehebrecherin/ derselben hacket eine Störchin die Augen aus 122. fället dem Ehemann und Befreundten in Straffe 82. muß nackend 40. Tage des Winters in kalten Wasser/ des Sommers auf einen Ameisen Hauffen sitzen 297. darff das Jahr durch kein Hembd anziehen ibid. muß vor der Thüre schlaffen / ibid.
Ehebruch/ ist eines der abscheuligsten Laster/ ärger als Diebstahl 77. gleich dem Kirchenraub 78. verleitet zu mehrern Verbrechen ibid. ist am Weibern schändlicher als Männern 86
Wird jure divino 94. 123. ingleichen jure humano am Leben gestrafft 77. usqve 123. und zwar[Spaltenumbruch] mit Feuer/ von den Egyptiern und alten Sachsen 80. an unterschiedlichen Orten mit Schlägen und Ruthen streichen 82. 89. 90. 95. 120. Abschneidung derer Geburths-Glieder/ Nasen und Kleider 80. 83. 89. 90. 95. 120. arhitrariè in Holland- und Seeland/ Italien/ Lübeck / Freyburg/ Heilbrunnen/ Straßburg/ Franckreich/ Rom 91. seqq. in der Insul Formosa wird solcher mit Schweinen verbüsset 91. dessen unterschiedliche Bestraffung 95. ist dem beleidigten Theil zu bestraffen selbst nachgelassen/ 80. seqq. 120. 179. dessen Bestraffung ist bey denen Römern ungewiß gewesen/ 83. ist gelinder an Weibern als Männern zu bestraffen 85. seq. Wird zu Straßburg das drittemahl erst Capital 92. in Franckreich fast gar nicht gestrafft/ 93. ist in gewissen Fällen extraordinariè zu bestraffen/ 97. seqq. und nit Capital/ wo immissio seminis nicht erfolgt 105. 108. 111. von dessen praescription 105. seqq. mit vielen oder öffters begangen/ wird nur mit dem Schwerd gestrafft 111. hat jure Canonico eine gelindere Straffe als jure Civili ibid. ist schwer zu beweisen/ 112. dessen unterschiedene indicia 112. seq. wird begangen auch cum Muliere Bannita volente 114. ist zu bestraffen nach des Orths Recht / rod er geschehen ibid. scheidet die Ehe 115. wird in Spa-
<TEI>
  <text>
    <back>
      <div>
        <list>
          <item><pb facs="#f0679"/><cb n="1"/>
nen Wächter mit einen glüenden Spieß im Hindern 358</item>
          <item>Ehe/ bey deren Vollziehung müssen die neuen Eheleuthe Saltz essen/ zum                          Zeichen rechter Liebe 612</item>
          <item>Ehebrecher ini scischer That umbgebracht werden/ 86. 179. Exempel darvon                          88. wird an den Schand-Stein gestellet und auff einen Eselherumgeführt 90                          verliehret dotem, donationem propter nuptias, und per Conseqvens Usumfructum                          117 wird wider Willen/ durch des Weibs remission und intercession, beym                          Leben erhalten 102. deren Straffe bey denen testiculis auffgehengt zu werden                          215. vid. Geburths-Glieder.</item>
          <item>Ehebrecherin/ derselben hacket eine Störchin die Augen aus 122. fället                          dem Ehemann und Befreundten in Straffe 82. muß nackend 40. Tage des Winters                          in kalten Wasser/ des Sommers auf einen Ameisen Hauffen sitzen 297. darff                          das Jahr durch kein Hembd anziehen ibid. muß vor der Thüre schlaffen /                          ibid.</item>
          <item>Ehebruch/ ist eines der abscheuligsten Laster/ ärger als Diebstahl 77.                          gleich dem Kirchenraub 78. verleitet zu mehrern Verbrechen ibid. ist am                          Weibern schändlicher als Männern 86</item>
          <item>Wird jure divino 94. 123. ingleichen jure humano am Leben gestrafft 77.                          usqve 123. und zwar<cb n="2"/>
mit Feuer/ von den Egyptiern und alten                          Sachsen 80. an unterschiedlichen Orten mit Schlägen und Ruthen streichen 82.                          89. 90. 95. 120. Abschneidung derer Geburths-Glieder/ Nasen und Kleider 80.                          83. 89. 90. 95. 120. arhitrariè in Holland- und Seeland/ Italien/ Lübeck /                          Freyburg/ Heilbrunnen/ Straßburg/ Franckreich/ Rom 91. seqq. in der                          Insul Formosa wird solcher mit Schweinen verbüsset 91. dessen                          unterschiedliche Bestraffung 95. ist dem beleidigten Theil zu bestraffen                          selbst nachgelassen/ 80. seqq. 120. 179. dessen Bestraffung ist bey denen                          Römern ungewiß gewesen/ 83. ist gelinder an Weibern als Männern zu                          bestraffen 85. seq. Wird zu Straßburg das drittemahl erst Capital 92. in                          Franckreich fast gar nicht gestrafft/ 93. ist in gewissen Fällen                          extraordinariè zu bestraffen/ 97. seqq. und nit Capital/ wo immissio                          seminis nicht erfolgt 105. 108. 111. von dessen praescription 105. seqq. mit                          vielen oder öffters begangen/ wird nur mit dem Schwerd gestrafft 111. hat                          jure Canonico eine gelindere Straffe als jure Civili ibid. ist schwer zu                          beweisen/ 112. dessen unterschiedene indicia 112. seq. wird begangen auch                          cum Muliere Bannita volente 114. ist zu bestraffen nach des Orths Recht /                          rod er geschehen ibid. scheidet die Ehe 115. wird in Spa-
</item>
        </list>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[0679] nen Wächter mit einen glüenden Spieß im Hindern 358 Ehe/ bey deren Vollziehung müssen die neuen Eheleuthe Saltz essen/ zum Zeichen rechter Liebe 612 Ehebrecher ini scischer That umbgebracht werden/ 86. 179. Exempel darvon 88. wird an den Schand-Stein gestellet und auff einen Eselherumgeführt 90 verliehret dotem, donationem propter nuptias, und per Conseqvens Usumfructum 117 wird wider Willen/ durch des Weibs remission und intercession, beym Leben erhalten 102. deren Straffe bey denen testiculis auffgehengt zu werden 215. vid. Geburths-Glieder. Ehebrecherin/ derselben hacket eine Störchin die Augen aus 122. fället dem Ehemann und Befreundten in Straffe 82. muß nackend 40. Tage des Winters in kalten Wasser/ des Sommers auf einen Ameisen Hauffen sitzen 297. darff das Jahr durch kein Hembd anziehen ibid. muß vor der Thüre schlaffen / ibid. Ehebruch/ ist eines der abscheuligsten Laster/ ärger als Diebstahl 77. gleich dem Kirchenraub 78. verleitet zu mehrern Verbrechen ibid. ist am Weibern schändlicher als Männern 86 Wird jure divino 94. 123. ingleichen jure humano am Leben gestrafft 77. usqve 123. und zwar mit Feuer/ von den Egyptiern und alten Sachsen 80. an unterschiedlichen Orten mit Schlägen und Ruthen streichen 82. 89. 90. 95. 120. Abschneidung derer Geburths-Glieder/ Nasen und Kleider 80. 83. 89. 90. 95. 120. arhitrariè in Holland- und Seeland/ Italien/ Lübeck / Freyburg/ Heilbrunnen/ Straßburg/ Franckreich/ Rom 91. seqq. in der Insul Formosa wird solcher mit Schweinen verbüsset 91. dessen unterschiedliche Bestraffung 95. ist dem beleidigten Theil zu bestraffen selbst nachgelassen/ 80. seqq. 120. 179. dessen Bestraffung ist bey denen Römern ungewiß gewesen/ 83. ist gelinder an Weibern als Männern zu bestraffen 85. seq. Wird zu Straßburg das drittemahl erst Capital 92. in Franckreich fast gar nicht gestrafft/ 93. ist in gewissen Fällen extraordinariè zu bestraffen/ 97. seqq. und nit Capital/ wo immissio seminis nicht erfolgt 105. 108. 111. von dessen praescription 105. seqq. mit vielen oder öffters begangen/ wird nur mit dem Schwerd gestrafft 111. hat jure Canonico eine gelindere Straffe als jure Civili ibid. ist schwer zu beweisen/ 112. dessen unterschiedene indicia 112. seq. wird begangen auch cum Muliere Bannita volente 114. ist zu bestraffen nach des Orths Recht / rod er geschehen ibid. scheidet die Ehe 115. wird in Spa-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/679
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/679>, abgerufen am 28.11.2024.