Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876."Jch habe über diese Frage noch nicht nachgedacht," Auf die höhnische Aeußerung eines Gegners der Häusliche Pflichten und politische Pflich- Wie edel, daß unsere Gesetzgebung sich so se „Jch habe über diese Frage noch nicht nachgedacht,‟ Auf die höhnische Aeußerung eines Gegners der Häusliche Pflichten und politische Pflich- Wie edel, daß unsere Gesetzgebung sich so se <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0136" n="128"/> <p>„Jch habe über diese Frage noch nicht nachgedacht,‟<lb/> antwortete der naive Deputirte. Jst es wahr, was ihr<lb/> behauptet, daß die Familie der Beruf der Frau sei<lb/> und auf der Familie der Staat beruhe und sein Wohl,<lb/> ist das eure aufrichtige Meinung und nicht blos eure<lb/> Phrase, so schmäht und verachtet jeden unverheiratheten<lb/> Mann als einen Hochverräther an der Natur und<lb/> einen Uebelthäter am Staat und nimmermehr öffnet<lb/> ihm die Pforten der Kammern.</p><lb/> <p>Auf die höhnische Aeußerung eines Gegners der<lb/> Frauenfreiheit, der da meinte, die Frauen würden<lb/> künftig auf der Tribüne niederkommen, antwortete<lb/> eine muthige Französin: „<hi rendition="#aq">on n'accoucherait pas pour<lb/> cela si souvent encore à la tribune qu'on accouche<lb/> dans les wagons de troisième classe, à l'atelier et<lb/> sur le pavé de nos rues.</hi>‟</p><lb/> <p> <hi rendition="#g">Häusliche Pflichten und politische Pflich-<lb/> ten sind unvereinbar.</hi> </p><lb/> <p>Wie edel, daß unsere Gesetzgebung sich so se<lb/> hr gedrungen fühlt, die Weiber zu ihren häuslichen Pflich-<lb/> ten anzuhalten! Warum aber sorgt die Gesetzgebung<lb/> nicht auch dafür, daß der Mann seine Privat- und<lb/> Berufspflichten erfülle? Und warum ordnet sie nicht<lb/> an, daß jeder verheirathete Mann, sobald die Glocke<lb/> zehn geschlagen hat, von einem Schutzmann nach<lb/>   </p> </div> </body> </text> </TEI> [128/0136]
„Jch habe über diese Frage noch nicht nachgedacht,‟
antwortete der naive Deputirte. Jst es wahr, was ihr
behauptet, daß die Familie der Beruf der Frau sei
und auf der Familie der Staat beruhe und sein Wohl,
ist das eure aufrichtige Meinung und nicht blos eure
Phrase, so schmäht und verachtet jeden unverheiratheten
Mann als einen Hochverräther an der Natur und
einen Uebelthäter am Staat und nimmermehr öffnet
ihm die Pforten der Kammern.
Auf die höhnische Aeußerung eines Gegners der
Frauenfreiheit, der da meinte, die Frauen würden
künftig auf der Tribüne niederkommen, antwortete
eine muthige Französin: „on n'accoucherait pas pour
cela si souvent encore à la tribune qu'on accouche
dans les wagons de troisième classe, à l'atelier et
sur le pavé de nos rues.‟
Häusliche Pflichten und politische Pflich-
ten sind unvereinbar.
Wie edel, daß unsere Gesetzgebung sich so se
hr gedrungen fühlt, die Weiber zu ihren häuslichen Pflich-
ten anzuhalten! Warum aber sorgt die Gesetzgebung
nicht auch dafür, daß der Mann seine Privat- und
Berufspflichten erfülle? Und warum ordnet sie nicht
an, daß jeder verheirathete Mann, sobald die Glocke
zehn geschlagen hat, von einem Schutzmann nach
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(2017-04-07T16:13:32Z)
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