schung der Mittel, die nach ihnen die besten sind. Einen großen Regenten oder seine weisen Rathgeber nachahmen, heißt nicht ge- rade thun, was sie thaten, sondern den Ver- stand beweisen, den sie in unsrer Lage be- wiesen haben würden.
Aber Niemand wird hieraus die Folge ziehen, daß es nicht nützlich sey, gute Ein- richtungen in fremden Staaten zu kennen und zu studiren, oder allgemeine Plane zu poli- tischen Verbesserungen zu entwerfen. Nur muß man hier das Geschäft eines Jeden un- terscheiden. Der Ausführer in einem beson- dern Lande muß die Modificationen zu finden wissen, die sein bestimmtes Local nothwendig macht; aber der Entwerfer, der Schriftstel- ler, der nicht einen besondern Staat im Au- ge hat, kann diese Modificationen nicht in seinen Plan bringen. Er darf es nicht weil
sein
ſchung der Mittel, die nach ihnen die beſten ſind. Einen großen Regenten oder ſeine weiſen Rathgeber nachahmen, heißt nicht ge- rade thun, was ſie thaten, ſondern den Ver- ſtand beweiſen, den ſie in unſrer Lage be- wieſen haben wuͤrden.
Aber Niemand wird hieraus die Folge ziehen, daß es nicht nuͤtzlich ſey, gute Ein- richtungen in fremden Staaten zu kennen und zu ſtudiren, oder allgemeine Plane zu poli- tiſchen Verbeſſerungen zu entwerfen. Nur muß man hier das Geſchaͤft eines Jeden un- terſcheiden. Der Ausfuͤhrer in einem beſon- dern Lande muß die Modificationen zu finden wiſſen, die ſein beſtimmtes Local nothwendig macht; aber der Entwerfer, der Schriftſtel- ler, der nicht einen beſondern Staat im Au- ge hat, kann dieſe Modificationen nicht in ſeinen Plan bringen. Er darf es nicht weil
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[12/0020]
ſchung der Mittel, die nach ihnen die beſten
ſind. Einen großen Regenten oder ſeine
weiſen Rathgeber nachahmen, heißt nicht ge-
rade thun, was ſie thaten, ſondern den Ver-
ſtand beweiſen, den ſie in unſrer Lage be-
wieſen haben wuͤrden.
Aber Niemand wird hieraus die Folge
ziehen, daß es nicht nuͤtzlich ſey, gute Ein-
richtungen in fremden Staaten zu kennen und
zu ſtudiren, oder allgemeine Plane zu poli-
tiſchen Verbeſſerungen zu entwerfen. Nur
muß man hier das Geſchaͤft eines Jeden un-
terſcheiden. Der Ausfuͤhrer in einem beſon-
dern Lande muß die Modificationen zu finden
wiſſen, die ſein beſtimmtes Local nothwendig
macht; aber der Entwerfer, der Schriftſtel-
ler, der nicht einen beſondern Staat im Au-
ge hat, kann dieſe Modificationen nicht in
ſeinen Plan bringen. Er darf es nicht weil
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/20>, abgerufen am 21.11.2024.
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