Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.müßte. Es läßt sich also wohl ohne alle Uebertrei- Aber bey allen diesen mit dem Wohl der Gesell- auch *) Der Quacker und Mennoniten, welche diese
Lehren noch itzt in den heiligen Büchern aller Chri- sten finden und auch mit der angeführten Autorität der Kirchenväter unterstützen, und sich der Erhal- tung des ältesten christlichen Glaubens rühmen. Bar- muͤßte. Es laͤßt ſich alſo wohl ohne alle Uebertrei- Aber bey allen dieſen mit dem Wohl der Geſell- auch *) Der Quacker und Mennoniten, welche dieſe
Lehren noch itzt in den heiligen Buͤchern aller Chri- ſten finden und auch mit der angefuͤhrten Autoritaͤt der Kirchenvaͤter unterſtuͤtzen, und ſich der Erhal- tung des aͤlteſten chriſtlichen Glaubens ruͤhmen. Bar- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0216" n="208"/> muͤßte. Es laͤßt ſich alſo wohl ohne alle Uebertrei-<lb/> bung behaupten, daß wenigſtens ein anſehnlicher Theil<lb/> der Chriſten in den erſten Jahrhunderten die Pflich-<lb/> ten guter Buͤrger zu erfuͤllen unfaͤhig und alſo der<lb/> Staat berechtigt war, gegen Menſchen, die ſich durch<lb/> ihre goͤttliche Lehren ſo gewaltſam von ihm loßriſſen,<lb/> immer ein gewiſſes Mißtrauen zu naͤhren und ihre<lb/> Vermehrung zu hindern. Dieſes mißkennen oder be-<lb/> ſtreiten wollen, und doch noch immer den Juden ihre<lb/> lange nicht ſo weit gehende, ungeſellige trennende<lb/> Grundſaͤtze vorwerfen, wuͤrde eine Partheylichkeit an-<lb/> zeigen, die eines philoſophiſchen Unterſuchers unwuͤr-<lb/> dig iſt.</p><lb/> <p>Aber bey allen dieſen mit dem Wohl der Geſell-<lb/> ſchaft durchaus unvertraͤglichen aͤltern chriſtlichen Leh-<lb/> ren, haben doch nun ſchon ſeit Jahrhunderten die Chri-<lb/> ſten ſich in Staaten vereinigt, ohne in ihren buͤrger-<lb/> lichen Pflichten durch die Befolgung jener Lehren ge-<lb/> hindert zu werden, die nur noch in der Dunkelheit<lb/> einiger kleinen Secten <note xml:id="note-0216" next="#note-0217" place="foot" n="*)">Der <hi rendition="#fr">Quacker</hi> und <hi rendition="#fr">Mennoniten</hi>, welche dieſe<lb/> Lehren noch itzt in den heiligen Buͤchern aller Chri-<lb/> ſten finden und auch mit der angefuͤhrten Autoritaͤt<lb/> der Kirchenvaͤter unterſtuͤtzen, und ſich der Erhal-<lb/> tung des aͤlteſten chriſtlichen Glaubens ruͤhmen.<lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#fr">Bar-</hi></fw></note> ſich erhalten haben, welche<lb/> <fw place="bottom" type="catch">auch</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [208/0216]
muͤßte. Es laͤßt ſich alſo wohl ohne alle Uebertrei-
bung behaupten, daß wenigſtens ein anſehnlicher Theil
der Chriſten in den erſten Jahrhunderten die Pflich-
ten guter Buͤrger zu erfuͤllen unfaͤhig und alſo der
Staat berechtigt war, gegen Menſchen, die ſich durch
ihre goͤttliche Lehren ſo gewaltſam von ihm loßriſſen,
immer ein gewiſſes Mißtrauen zu naͤhren und ihre
Vermehrung zu hindern. Dieſes mißkennen oder be-
ſtreiten wollen, und doch noch immer den Juden ihre
lange nicht ſo weit gehende, ungeſellige trennende
Grundſaͤtze vorwerfen, wuͤrde eine Partheylichkeit an-
zeigen, die eines philoſophiſchen Unterſuchers unwuͤr-
dig iſt.
Aber bey allen dieſen mit dem Wohl der Geſell-
ſchaft durchaus unvertraͤglichen aͤltern chriſtlichen Leh-
ren, haben doch nun ſchon ſeit Jahrhunderten die Chri-
ſten ſich in Staaten vereinigt, ohne in ihren buͤrger-
lichen Pflichten durch die Befolgung jener Lehren ge-
hindert zu werden, die nur noch in der Dunkelheit
einiger kleinen Secten *) ſich erhalten haben, welche
auch
*) Der Quacker und Mennoniten, welche dieſe
Lehren noch itzt in den heiligen Buͤchern aller Chri-
ſten finden und auch mit der angefuͤhrten Autoritaͤt
der Kirchenvaͤter unterſtuͤtzen, und ſich der Erhal-
tung des aͤlteſten chriſtlichen Glaubens ruͤhmen.
Bar-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |