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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Die vorgesetzte Dienstbehörde.
eben günstiges Licht treten konnte, war wohl natürlich,
denn jetzt war nicht mehr der Kommissarius allein der
Beklagte, sondern der Polizeidirektor hatte selbst seine
letzterlassene Entscheidung zu justificiren. Als die Ent¬
schließung des Ministeriums endlich einlief, war sie denn
auch, wie dies nur zu erwarten stand, eine abweisende.

Von nun an saß der Kommissarius dem armen
Schuster mehr als je auf dem Nacken. Sei es, daß
er wirklich einzelne Veranlassungen dazu fand, sei es,
daß er nach der letzten Wendung die Stimmung seines
Vorgesetzten nicht mehr fürchten zu müssen glaubte,
kurz, die kleinen Quälereien nahmen kein Ende. Die
schönste Gelegenheit aber bot ihm in kurzer Zeit eine
Veränderung in Schwinds Verhältnissen.

Schwind hatte bis vor einem halben Jahre seine
alte Mutter bei sich ernährt, die ihm dafür das Haus¬
wesen besorgte. Als die alte Frau dann gestorben war,
hatte er ein halbes Jahr lang allein gewohnt, aber seine
Junggesellen-Wirthschaft behagte ihm nicht mehr, und er
wollte sich nun eine Hausfrau nehmen. Hierzu mußte
er den Anforderungen genügen, welche bei Gestattung
der Niederlassung gemacht werden. Schwind war in
unserem Lande geboren, sein Heimathsort lag nur wenige

Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.
eben guͤnſtiges Licht treten konnte, war wohl natuͤrlich,
denn jetzt war nicht mehr der Kommiſſarius allein der
Beklagte, ſondern der Polizeidirektor hatte ſelbſt ſeine
letzterlaſſene Entſcheidung zu juſtificiren. Als die Ent¬
ſchließung des Miniſteriums endlich einlief, war ſie denn
auch, wie dies nur zu erwarten ſtand, eine abweiſende.

Von nun an ſaß der Kommiſſarius dem armen
Schuſter mehr als je auf dem Nacken. Sei es, daß
er wirklich einzelne Veranlaſſungen dazu fand, ſei es,
daß er nach der letzten Wendung die Stimmung ſeines
Vorgeſetzten nicht mehr fuͤrchten zu muͤſſen glaubte,
kurz, die kleinen Quaͤlereien nahmen kein Ende. Die
ſchoͤnſte Gelegenheit aber bot ihm in kurzer Zeit eine
Veraͤnderung in Schwinds Verhaͤltniſſen.

Schwind hatte bis vor einem halben Jahre ſeine
alte Mutter bei ſich ernaͤhrt, die ihm dafuͤr das Haus¬
weſen beſorgte. Als die alte Frau dann geſtorben war,
hatte er ein halbes Jahr lang allein gewohnt, aber ſeine
Junggeſellen-Wirthſchaft behagte ihm nicht mehr, und er
wollte ſich nun eine Hausfrau nehmen. Hierzu mußte
er den Anforderungen genuͤgen, welche bei Geſtattung
der Niederlaſſung gemacht werden. Schwind war in
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[137/0151] Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. eben guͤnſtiges Licht treten konnte, war wohl natuͤrlich, denn jetzt war nicht mehr der Kommiſſarius allein der Beklagte, ſondern der Polizeidirektor hatte ſelbſt ſeine letzterlaſſene Entſcheidung zu juſtificiren. Als die Ent¬ ſchließung des Miniſteriums endlich einlief, war ſie denn auch, wie dies nur zu erwarten ſtand, eine abweiſende. Von nun an ſaß der Kommiſſarius dem armen Schuſter mehr als je auf dem Nacken. Sei es, daß er wirklich einzelne Veranlaſſungen dazu fand, ſei es, daß er nach der letzten Wendung die Stimmung ſeines Vorgeſetzten nicht mehr fuͤrchten zu muͤſſen glaubte, kurz, die kleinen Quaͤlereien nahmen kein Ende. Die ſchoͤnſte Gelegenheit aber bot ihm in kurzer Zeit eine Veraͤnderung in Schwinds Verhaͤltniſſen. Schwind hatte bis vor einem halben Jahre ſeine alte Mutter bei ſich ernaͤhrt, die ihm dafuͤr das Haus¬ weſen beſorgte. Als die alte Frau dann geſtorben war, hatte er ein halbes Jahr lang allein gewohnt, aber ſeine Junggeſellen-Wirthſchaft behagte ihm nicht mehr, und er wollte ſich nun eine Hausfrau nehmen. Hierzu mußte er den Anforderungen genuͤgen, welche bei Geſtattung der Niederlaſſung gemacht werden. Schwind war in unſerem Lande geboren, ſein Heimathsort lag nur wenige

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/151>, abgerufen am 22.12.2024.