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Dullo, Alice: Krone oder Fundament? In: Die Frauenbewegung (1906), Heft 7. S. 49–50.

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Krone oder Fundament?

Jn dem Protestartikel vom 1. März, welcher sich gegen
die Ablehnung des Frauenstimmrechts durch den freisinnigen
Abgeordneten Dr. Träger richtet, fallen mir folgende Worte
des Genannten auf, die eine Entgegnung seitens der Frauen-
bewegung herausfordern. Dr. Träger sagt: "Wir müssen die
Frauen noch zurückhalten. Jch halte das aktive und passive
Wahlrecht für die Krönung des Gebäudes der Frauenrechte.
Wenn Sie aber bedenken, wie diese Fundamente noch heiß
und heftig umstritten werden, wie wenig sie noch fest gelagert
sind, dann werden Sie doch Bedenken tragen, Bedenken in
der Seele der Frauen selbst, jetzt schon auf das schwankende
Gebäude die Krone zu setzen."

Er steht hier auf dem allgemein üblichen Standpunkt
derjenigen, die mit recht beklommenen Herzen von ihrer alten
festen Burg aus zusehen, wie die Frauen langsam, aber sicher
vorwärtsschreiten. Die Wälle sind schon erstiegen; in Handel,
Gewerbe und öffentlichen Bureaus sind schon die weiblichen Arbeits-
kräfte längst anerkannt. Über den Festungsgraben haben sie
schon gesetzt; Studium, Arzttum, Waisenpflege, Fabrikinspektion
und andere Aemter haben sie schon erobert. Nun geht's zum
Burghof; sie wollen an der Gesetzgebung rütteln: Eherecht,
Strafrecht, Vereinsrecht und vieles andere soll von ihnen
umgewandelt werden. Vielleicht dürfte man hier mit ihnen[Spaltenumbruch] verhandeln. Aber siehe! wie der Teufel, dem man den kleinen
Finger reicht, nach der ganzen Hand greift, so greifen die
ungenügsamen Frauen nach dem heiligen, höchsten, das
im innern Verließ der Männerburg hängt, dem non plus
ultra
, der Krone der Kulturrechte: nach den Bürger- und
Staatsrechten.

"Und mit Erstaunen und mit Grauen
Sehen's die Ritter und Edelfrauen!"

Nein! so weit darf es nicht kommen - noch nicht! Sie
haben ja auch noch so viel mit ihren kleinen Einzelrechten,
mit ihren Ziegelsteinen und Balken zu tun, daß sie an die
alles überragende hohe Dachbekrönung ihres Gebäudes noch
gar nicht denken dürfen. Es ist sprunghaft, unverständig,
wenn sie das tun. So argumentieren jene halben und
Viertelfreunde.

Aber wir Frauen - es mag ja Frauenlogik sein -
wir schließen gerade umgekehrt. Dr.Trägers Schlußfolgerung
lautete: "Das Wahlrecht ist die Krönung des Gebäudes; das
Fundament schwankt noch; also darf die Krönung noch nicht
heraufgesetzt werden." - Wir bestreiten aber die Richtigkeit
der ersten Prämisse und zwar auf Grund praktischer Erfahrungen,
deren wir täglich mehr einsammeln. Wir sagen: nein, das
Wahlrecht ist nicht die Krönung des Gebäudes, die uns fast
von selbst zufallen wird, sobald das große Gebäude der
Menschenrechte für uns Frauen wohnlich eingerichtet sein wird.
Wir sagen: das Wahlrecht ist das Fundament des Ge-
bäudes.
Die Gesetzgebung ist die Macht, welche Pflichten
und Rechte des Volkes ordnet und verteilt. Wer Pflichten
und Rechte erringen will, der muß zuerst jene Macht besitzen;
das ist der sicherste und klarste Weg zu jenen. Jeder kann
nur selbst seine eigenen Bedürfnisse verstehen und vertreten.
Eine Partei, die nicht an der Gesetzgebung mitarbeitet, wird
niemals ihre vollen Wünsche erfüllt sehen. Andere werden
dieselben nur so weit berücksichtigen, als es ihnen paßt und
gutdünkt, wie es in diesem Falle Herr Dr. Träger selbst zeigt.
Wir sehen es doch täglich in dem reaktionären Preußen, wo
die besitzenden Klassen an der Quelle der Gesetzgebung sitzen,
wie einzig die Jnteressen dieser Klassen zum Austrag kommen.
Würde wohl der neue Volksschulgesetzentwurf - dieser Schlag[Spaltenumbruch]

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Krone oder Fundament?

Jn dem Protestartikel vom 1. März, welcher sich gegen
die Ablehnung des Frauenstimmrechts durch den freisinnigen
Abgeordneten Dr. Träger richtet, fallen mir folgende Worte
des Genannten auf, die eine Entgegnung seitens der Frauen-
bewegung herausfordern. Dr. Träger sagt: „Wir müssen die
Frauen noch zurückhalten. Jch halte das aktive und passive
Wahlrecht für die Krönung des Gebäudes der Frauenrechte.
Wenn Sie aber bedenken, wie diese Fundamente noch heiß
und heftig umstritten werden, wie wenig sie noch fest gelagert
sind, dann werden Sie doch Bedenken tragen, Bedenken in
der Seele der Frauen selbst, jetzt schon auf das schwankende
Gebäude die Krone zu setzen.“

Er steht hier auf dem allgemein üblichen Standpunkt
derjenigen, die mit recht beklommenen Herzen von ihrer alten
festen Burg aus zusehen, wie die Frauen langsam, aber sicher
vorwärtsschreiten. Die Wälle sind schon erstiegen; in Handel,
Gewerbe und öffentlichen Bureaus sind schon die weiblichen Arbeits-
kräfte längst anerkannt. Über den Festungsgraben haben sie
schon gesetzt; Studium, Arzttum, Waisenpflege, Fabrikinspektion
und andere Aemter haben sie schon erobert. Nun geht’s zum
Burghof; sie wollen an der Gesetzgebung rütteln: Eherecht,
Strafrecht, Vereinsrecht und vieles andere soll von ihnen
umgewandelt werden. Vielleicht dürfte man hier mit ihnen[Spaltenumbruch] verhandeln. Aber siehe! wie der Teufel, dem man den kleinen
Finger reicht, nach der ganzen Hand greift, so greifen die
ungenügsamen Frauen nach dem heiligen, höchsten, das
im innern Verließ der Männerburg hängt, dem non plus
ultra
, der Krone der Kulturrechte: nach den Bürger- und
Staatsrechten.

„Und mit Erstaunen und mit Grauen
Sehen’s die Ritter und Edelfrauen!“

Nein! so weit darf es nicht kommen – noch nicht! Sie
haben ja auch noch so viel mit ihren kleinen Einzelrechten,
mit ihren Ziegelsteinen und Balken zu tun, daß sie an die
alles überragende hohe Dachbekrönung ihres Gebäudes noch
gar nicht denken dürfen. Es ist sprunghaft, unverständig,
wenn sie das tun. So argumentieren jene halben und
Viertelfreunde.

Aber wir Frauen – es mag ja Frauenlogik sein –
wir schließen gerade umgekehrt. Dr.Trägers Schlußfolgerung
lautete: „Das Wahlrecht ist die Krönung des Gebäudes; das
Fundament schwankt noch; also darf die Krönung noch nicht
heraufgesetzt werden.“ – Wir bestreiten aber die Richtigkeit
der ersten Prämisse und zwar auf Grund praktischer Erfahrungen,
deren wir täglich mehr einsammeln. Wir sagen: nein, das
Wahlrecht ist nicht die Krönung des Gebäudes, die uns fast
von selbst zufallen wird, sobald das große Gebäude der
Menschenrechte für uns Frauen wohnlich eingerichtet sein wird.
Wir sagen: das Wahlrecht ist das Fundament des Ge-
bäudes.
Die Gesetzgebung ist die Macht, welche Pflichten
und Rechte des Volkes ordnet und verteilt. Wer Pflichten
und Rechte erringen will, der muß zuerst jene Macht besitzen;
das ist der sicherste und klarste Weg zu jenen. Jeder kann
nur selbst seine eigenen Bedürfnisse verstehen und vertreten.
Eine Partei, die nicht an der Gesetzgebung mitarbeitet, wird
niemals ihre vollen Wünsche erfüllt sehen. Andere werden
dieselben nur so weit berücksichtigen, als es ihnen paßt und
gutdünkt, wie es in diesem Falle Herr Dr. Träger selbst zeigt.
Wir sehen es doch täglich in dem reaktionären Preußen, wo
die besitzenden Klassen an der Quelle der Gesetzgebung sitzen,
wie einzig die Jnteressen dieser Klassen zum Austrag kommen.
Würde wohl der neue Volksschulgesetzentwurf – dieser Schlag[Spaltenumbruch]

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Zitationshilfe: Dullo, Alice: Krone oder Fundament? In: Die Frauenbewegung (1906), Heft 7. S. 49–50, S. [49]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dullo_krone_1906/1>, abgerufen am 21.11.2024.