allein bewirkte Ersparnis am dritten Tage, so dürfen wir diese nicht einfach in der Differenz 109--75 erblicken. Wir müssten vielmehr wissen, mit wieviel Wiederholungen (x) die Reihen am dritten Tage gelernt worden wären, wenn am zweiten Tage gar keine Wiederholungen stattgefunden hätten, und hätten dann in der Differenz x--75 die abgesonderte Wirkung der thatsächlich vorgenommenen 109 Wiederholungen. Da das Vergessen vom zweiten zum dritten Tage etwas fort- schreitet, so würde x etwas grösser sein als 109. Ebenso müssten wir zur Ermittelung des weiteren Einflusses der 75 Wiederholungen des dritten Tages irgendwoher erfahren können, mit wieviel Wiederholungen (y) Reihen, die am ersten Tage 158 mal, dann am zweiten Tage 109 mal wiederholt wurden, am vierten Tage auswendig gelernt worden wären. Die Differenz y--56 ergäbe dann das Mass jenes Einflusses u. s. f. Für die Ermittelung von x würden die Untersuchungen des VIIten Abschnitts einen gewissen Anhalt liefern. Dort ergab sich, dass bei 13silbigen Reihen das nach 24 Stunden Ver- gessene zu dem nach 2 x 24 Stunden Vergessenen sich etwa verhält wie 66 : 72. Aber die Benutzung dieses -- noch dazu unsicheren -- Verhältnisses würde nur für die 12silbigen Reihen angehen und für die Berechnung von y u. s. f. wäre damit auch nicht geholfen. Man könnte höchstens annehmen, dass die dafür in Betracht kommenden Quotienten der Einheit noch näher kämen.
Ich verzichte daher auf diese unsicheren Annahmen ganz und teile einfach die Verhältnisse der successive vorgenommenen Wiederholungen zu den successive hervortretenden Arbeits- ersparnissen mit, indem ich darauf aufmerksam mache, dass die vorauszusetzende reine Wirkung der einzelnen Wieder- holungen durch etwas grössere und vermutlich weniger diver- gierende Zahlen repräsentiert werden würde.
allein bewirkte Ersparnis am dritten Tage, so dürfen wir diese nicht einfach in der Differenz 109—75 erblicken. Wir müſsten vielmehr wissen, mit wieviel Wiederholungen (x) die Reihen am dritten Tage gelernt worden wären, wenn am zweiten Tage gar keine Wiederholungen stattgefunden hätten, und hätten dann in der Differenz x—75 die abgesonderte Wirkung der thatsächlich vorgenommenen 109 Wiederholungen. Da das Vergessen vom zweiten zum dritten Tage etwas fort- schreitet, so würde x etwas gröſser sein als 109. Ebenso müſsten wir zur Ermittelung des weiteren Einflusses der 75 Wiederholungen des dritten Tages irgendwoher erfahren können, mit wieviel Wiederholungen (y) Reihen, die am ersten Tage 158 mal, dann am zweiten Tage 109 mal wiederholt wurden, am vierten Tage auswendig gelernt worden wären. Die Differenz y—56 ergäbe dann das Maſs jenes Einflusses u. s. f. Für die Ermittelung von x würden die Untersuchungen des VIIten Abschnitts einen gewissen Anhalt liefern. Dort ergab sich, daſs bei 13silbigen Reihen das nach 24 Stunden Ver- gessene zu dem nach 2 × 24 Stunden Vergessenen sich etwa verhält wie 66 : 72. Aber die Benutzung dieses — noch dazu unsicheren — Verhältnisses würde nur für die 12silbigen Reihen angehen und für die Berechnung von y u. s. f. wäre damit auch nicht geholfen. Man könnte höchstens annehmen, daſs die dafür in Betracht kommenden Quotienten der Einheit noch näher kämen.
Ich verzichte daher auf diese unsicheren Annahmen ganz und teile einfach die Verhältnisse der successive vorgenommenen Wiederholungen zu den successive hervortretenden Arbeits- ersparnissen mit, indem ich darauf aufmerksam mache, daſs die vorauszusetzende reine Wirkung der einzelnen Wieder- holungen durch etwas gröſsere und vermutlich weniger diver- gierende Zahlen repräsentiert werden würde.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0136"n="120"/><hirendition="#g">allein</hi> bewirkte Ersparnis am dritten Tage, so dürfen wir diese<lb/>
nicht einfach in der Differenz 109—75 erblicken. Wir müſsten<lb/>
vielmehr wissen, mit wieviel Wiederholungen (x) die Reihen<lb/>
am dritten Tage gelernt worden wären, wenn am zweiten<lb/>
Tage gar keine Wiederholungen stattgefunden hätten, und<lb/>
hätten dann in der Differenz x—75 die abgesonderte Wirkung<lb/>
der thatsächlich vorgenommenen 109 Wiederholungen. Da<lb/>
das Vergessen vom zweiten zum dritten Tage etwas fort-<lb/>
schreitet, so würde x etwas gröſser sein als 109. Ebenso<lb/>
müſsten wir zur Ermittelung des weiteren Einflusses der 75<lb/>
Wiederholungen des dritten Tages irgendwoher erfahren können,<lb/>
mit wieviel Wiederholungen (y) Reihen, die am ersten Tage<lb/>
158 mal, dann am zweiten Tage 109 mal wiederholt wurden,<lb/>
am vierten Tage auswendig gelernt worden wären. Die<lb/>
Differenz y—56 ergäbe dann das Maſs jenes Einflusses u. s. f.<lb/>
Für die Ermittelung von x würden die Untersuchungen des<lb/>
VII<hirendition="#sup">ten</hi> Abschnitts einen gewissen Anhalt liefern. Dort ergab<lb/>
sich, daſs bei 13silbigen Reihen das nach 24 Stunden Ver-<lb/>
gessene zu dem nach 2 × 24 Stunden Vergessenen sich<lb/>
etwa verhält wie 66 : 72. Aber die Benutzung dieses — noch<lb/>
dazu unsicheren — Verhältnisses würde nur für die 12silbigen<lb/>
Reihen angehen und für die Berechnung von y u. s. f. wäre<lb/>
damit auch nicht geholfen. Man könnte höchstens annehmen,<lb/>
daſs die dafür in Betracht kommenden Quotienten der Einheit<lb/>
noch näher kämen.</p><lb/><p>Ich verzichte daher auf diese unsicheren Annahmen ganz<lb/>
und teile einfach die Verhältnisse der successive vorgenommenen<lb/>
Wiederholungen zu den successive hervortretenden Arbeits-<lb/>
ersparnissen mit, indem ich darauf aufmerksam mache, daſs<lb/>
die vorauszusetzende <hirendition="#g">reine</hi> Wirkung der einzelnen Wieder-<lb/>
holungen durch etwas gröſsere und vermutlich weniger diver-<lb/>
gierende Zahlen repräsentiert werden würde.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[120/0136]
allein bewirkte Ersparnis am dritten Tage, so dürfen wir diese
nicht einfach in der Differenz 109—75 erblicken. Wir müſsten
vielmehr wissen, mit wieviel Wiederholungen (x) die Reihen
am dritten Tage gelernt worden wären, wenn am zweiten
Tage gar keine Wiederholungen stattgefunden hätten, und
hätten dann in der Differenz x—75 die abgesonderte Wirkung
der thatsächlich vorgenommenen 109 Wiederholungen. Da
das Vergessen vom zweiten zum dritten Tage etwas fort-
schreitet, so würde x etwas gröſser sein als 109. Ebenso
müſsten wir zur Ermittelung des weiteren Einflusses der 75
Wiederholungen des dritten Tages irgendwoher erfahren können,
mit wieviel Wiederholungen (y) Reihen, die am ersten Tage
158 mal, dann am zweiten Tage 109 mal wiederholt wurden,
am vierten Tage auswendig gelernt worden wären. Die
Differenz y—56 ergäbe dann das Maſs jenes Einflusses u. s. f.
Für die Ermittelung von x würden die Untersuchungen des
VIIten Abschnitts einen gewissen Anhalt liefern. Dort ergab
sich, daſs bei 13silbigen Reihen das nach 24 Stunden Ver-
gessene zu dem nach 2 × 24 Stunden Vergessenen sich
etwa verhält wie 66 : 72. Aber die Benutzung dieses — noch
dazu unsicheren — Verhältnisses würde nur für die 12silbigen
Reihen angehen und für die Berechnung von y u. s. f. wäre
damit auch nicht geholfen. Man könnte höchstens annehmen,
daſs die dafür in Betracht kommenden Quotienten der Einheit
noch näher kämen.
Ich verzichte daher auf diese unsicheren Annahmen ganz
und teile einfach die Verhältnisse der successive vorgenommenen
Wiederholungen zu den successive hervortretenden Arbeits-
ersparnissen mit, indem ich darauf aufmerksam mache, daſs
die vorauszusetzende reine Wirkung der einzelnen Wieder-
holungen durch etwas gröſsere und vermutlich weniger diver-
gierende Zahlen repräsentiert werden würde.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ebbinghaus, Hermann: Über das Gedächtnis. Leipzig, 1885, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ebbinghaus_gedaechtnis_1885/136>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.