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Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737.

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An. 1574. den 17 Nov. da das Dorff sammt den gantzen Gestiffte Oybin durch Kauff an E. E. Rath der Stadt Zittau kam, (als bereits vorher An. 1555. nach dem Pön-Fall derselbe etliche Bauern allda, von der Königl. Cammer zu Prage gekaufft. Carpzov. f. 311.) der Kauf-Brief Käysers Maximiliani Secundi ist zu lesen in Carpz. Zitt. Analect. part. I. cap. 22. fol. 167. und lautet also: Wir Maximilian der ander, von GOttes Gnaden erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn und Böheim etc. bekennen für uns und unsere Erben und Nachkommen, öffentlich mit diesen Briefe, und thun kund männiglich, als weyland Käyser Ferdinandus, unser geliebter Herr und Vater Gottseel. Gn. und Hochlöbl. Gedächtnis etc. noch hiervor denen Ehrsamen unsern Getreuen Lieben N. Bürgermeistern und Rathmannen unserer Stadt Zittau, die Oybinischen Gütter im Marggraffthum Ober-Lausitz und Zittauischen Weichbilde gelegen, auf eine Anzahl Jahre gegen Fürstreckung und Auszahlung 12000 rthlr. und Herausgebung der Jesuiten zu S. Clement zu Prage, Ein Tausend, vier Hundert Thaler jährlichen Pension Pfand-weise zugelassen, und wir hernach über das auch Ihnen denen von Zittau das Schloß oder erbaute Closter auf dem Berge Oybin, sammt einem Mayer-Hofe, unter demselben Berge gelegen, und andern Zugehörungen, allermassen wie es weyland Benno von Salza, und nach ihm Hermon Ygel inne gehalten, und nach beschehener mit denen von Zittau getroffenen Handlung wiederum abgetreten, auch auf eine Anzahl Jahr gegen Darleihung und Auszahlung sechzehn Tausend Thaler inne zu haben, zu genüssen und zu gebrauchen, Pfand-weise verschrieben und eingeräumet, als nach Vermöge und Ausweisung zweyer unterschiedlichen derhalben ausgangener Verschreibungen, deren eine den 10 Jan. des 62sten, die andere aber den 24 Aprilis siebenzigsten Jahres datirt, und denn itzo gedachte von der Zittau bey uns weiter am Verkauffung derselben Oybinischen Güther in Unterthänigkeit angehalten, und gebeten, daß wir demnach in Betrachtung, da solche Güther als die zu nechst der Stadt gelegen,

An. 1574. den 17 Nov. da das Dorff sammt den gantzen Gestiffte Oybin durch Kauff an E. E. Rath der Stadt Zittau kam, (als bereits vorher An. 1555. nach dem Pön-Fall derselbe etliche Bauern allda, von der Königl. Cammer zu Prage gekaufft. Carpzov. f. 311.) der Kauf-Brief Käysers Maximiliani Secundi ist zu lesen in Carpz. Zitt. Analect. part. I. cap. 22. fol. 167. und lautet also: Wir Maximilian der ander, von GOttes Gnaden erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn und Böheim etc. bekennen für uns und unsere Erben und Nachkommen, öffentlich mit diesen Briefe, und thun kund männiglich, als weyland Käyser Ferdinandus, unser geliebter Herr und Vater Gottseel. Gn. und Hochlöbl. Gedächtnis etc. noch hiervor denen Ehrsamen unsern Getreuen Lieben N. Bürgermeistern und Rathmannen unserer Stadt Zittau, die Oybinischen Gütter im Marggraffthum Ober-Lausitz und Zittauischen Weichbilde gelegen, auf eine Anzahl Jahre gegen Fürstreckung und Auszahlung 12000 rthlr. und Herausgebung der Jesuiten zu S. Clement zu Prage, Ein Tausend, vier Hundert Thaler jährlichen Pension Pfand-weise zugelassen, und wir hernach über das auch Ihnen denen von Zittau das Schloß oder erbaute Closter auf dem Berge Oybin, sammt einem Mayer-Hofe, unter demselben Berge gelegen, und andern Zugehörungen, allermassen wie es weyland Benno von Salza, und nach ihm Hermon Ygel inne gehalten, und nach beschehener mit denen von Zittau getroffenen Handlung wiederum abgetreten, auch auf eine Anzahl Jahr gegen Darleihung und Auszahlung sechzehn Tausend Thaler inne zu haben, zu genüssen und zu gebrauchen, Pfand-weise verschrieben und eingeräumet, als nach Vermöge und Ausweisung zweyer unterschiedlichen derhalben ausgangener Verschreibungen, deren eine den 10 Jan. des 62sten, die andere aber den 24 Aprilis siebenzigsten Jahres datirt, und denn itzo gedachte von der Zittau bey uns weiter am Verkauffung derselben Oybinischen Güther in Unterthänigkeit angehalten, und gebeten, daß wir demnach in Betrachtung, da solche Güther als die zu nechst der Stadt gelegen,

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[10/0014] An. 1574. den 17 Nov. da das Dorff sammt den gantzen Gestiffte Oybin durch Kauff an E. E. Rath der Stadt Zittau kam, (als bereits vorher An. 1555. nach dem Pön-Fall derselbe etliche Bauern allda, von der Königl. Cammer zu Prage gekaufft. Carpzov. f. 311.) der Kauf-Brief Käysers Maximiliani Secundi ist zu lesen in Carpz. Zitt. Analect. part. I. cap. 22. fol. 167. und lautet also: Wir Maximilian der ander, von GOttes Gnaden erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn und Böheim etc. bekennen für uns und unsere Erben und Nachkommen, öffentlich mit diesen Briefe, und thun kund männiglich, als weyland Käyser Ferdinandus, unser geliebter Herr und Vater Gottseel. Gn. und Hochlöbl. Gedächtnis etc. noch hiervor denen Ehrsamen unsern Getreuen Lieben N. Bürgermeistern und Rathmannen unserer Stadt Zittau, die Oybinischen Gütter im Marggraffthum Ober-Lausitz und Zittauischen Weichbilde gelegen, auf eine Anzahl Jahre gegen Fürstreckung und Auszahlung 12000 rthlr. und Herausgebung der Jesuiten zu S. Clement zu Prage, Ein Tausend, vier Hundert Thaler jährlichen Pension Pfand-weise zugelassen, und wir hernach über das auch Ihnen denen von Zittau das Schloß oder erbaute Closter auf dem Berge Oybin, sammt einem Mayer-Hofe, unter demselben Berge gelegen, und andern Zugehörungen, allermassen wie es weyland Benno von Salza, und nach ihm Hermon Ygel inne gehalten, und nach beschehener mit denen von Zittau getroffenen Handlung wiederum abgetreten, auch auf eine Anzahl Jahr gegen Darleihung und Auszahlung sechzehn Tausend Thaler inne zu haben, zu genüssen und zu gebrauchen, Pfand-weise verschrieben und eingeräumet, als nach Vermöge und Ausweisung zweyer unterschiedlichen derhalben ausgangener Verschreibungen, deren eine den 10 Jan. des 62sten, die andere aber den 24 Aprilis siebenzigsten Jahres datirt, und denn itzo gedachte von der Zittau bey uns weiter am Verkauffung derselben Oybinischen Güther in Unterthänigkeit angehalten, und gebeten, daß wir demnach in Betrachtung, da solche Güther als die zu nechst der Stadt gelegen,

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Zitationshilfe: Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eckarth_chronica_1737/14>, abgerufen am 23.11.2024.