Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737.und war Richter allhier biß An. 1704. da er den 9 September den Kretschen so vor 2 Huben Landes lieget verkauffet vor 3300. ZMr. Angeld 2400. Jährliche Termine 100 Marck und zwar an Hanß Burckhardten, welcher vom Schlegel anhero, der Richter Bergmann aber von hier nach Schlegel zog, und allda starb. Seiner soll unten bey den gelehrten Herwigsdorffern weiter gedacht werden. 9. Hanß Burckard, ward den 20 Julii 1705 Richter, nachdem vorhero Martin Steudner Gerichts-Verwalter gewesen. Er starb An. 1725 den 17 November, seines Alters 59 Jahr und 7 Monat. Gebürtig war er von Reichenau. Nach seinem Absterben ward Christian Roscher zum Gerichts-Verwalter gesetzet. 10. Christian Burckarth, des vorigen Sohn, erkauffte den Kretschen, vor 3600 Zittauische Marck, Angeld 2000 Und ist ietziger Richter in Oberdorffe. Des Richters im Mitteldorffe sein Kretschen ist ein Lehngut, auf welchem er frey Zittauisch Bier schencken, Brantewein brennen Schlachten, Backen etc. hat, und ist es eine schöne Nahrung, auf welchen nebst den Wohngebeude noch zwey Scheunen und ein grosser Schoppen oder Stall befindlich, und zum Brandteweinbrennen und verschencken ist auch ein besonderes Hauß. So gehöret auch darzu noch ein Schenck-Hauß und Schoppen, worauf eine Leube ist, nahe bey der Stege-Mühle, darinne Zittauisches Bier verschencket wird. Vor Zeiten ist in der Scheibe ein besonderes Erb-Gerichte gewesen, weil aber die Gemeine allda ziemlich klein, so ist 1516 dasiges Gerichte mit dem Mittel-Herwigsdorffer-Gerichte vereiniget worden, welches bis dato also verblieben ist. Weil nun das Schöppen-Buch in Mitteldorff, am Alter denjenigen, das in Oberdorffe befindlich, nicht gleich kömmt und war Richter allhier biß An. 1704. da er den 9 September den Kretschen so vor 2 Huben Landes lieget verkauffet vor 3300. ZMr. Angeld 2400. Jährliche Termine 100 Marck und zwar an Hanß Burckhardten, welcher vom Schlegel anhero, der Richter Bergmann aber von hier nach Schlegel zog, und allda starb. Seiner soll unten bey den gelehrten Herwigsdorffern weiter gedacht werden. 9. Hanß Burckard, ward den 20 Julii 1705 Richter, nachdem vorhero Martin Steudner Gerichts-Verwalter gewesen. Er starb An. 1725 den 17 November, seines Alters 59 Jahr und 7 Monat. Gebürtig war er von Reichenau. Nach seinem Absterben ward Christian Roscher zum Gerichts-Verwalter gesetzet. 10. Christian Burckarth, des vorigen Sohn, erkauffte den Kretschen, vor 3600 Zittauische Marck, Angeld 2000 Und ist ietziger Richter in Oberdorffe. Des Richters im Mitteldorffe sein Kretschen ist ein Lehngut, auf welchem er frey Zittauisch Bier schencken, Brantewein brennen Schlachten, Backen etc. hat, und ist es eine schöne Nahrung, auf welchen nebst den Wohngebeude noch zwey Scheunen und ein grosser Schoppen oder Stall befindlich, und zum Brandteweinbrennen und verschencken ist auch ein besonderes Hauß. So gehöret auch darzu noch ein Schenck-Hauß und Schoppen, worauf eine Leube ist, nahe bey der Stege-Mühle, darinne Zittauisches Bier verschencket wird. Vor Zeiten ist in der Scheibe ein besonderes Erb-Gerichte gewesen, weil aber die Gemeine allda ziemlich klein, so ist 1516 dasiges Gerichte mit dem Mittel-Herwigsdorffer-Gerichte vereiniget worden, welches bis dato also verblieben ist. 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9. Hanß Burckard, ward den 20 Julii 1705 Richter, nachdem vorhero Martin Steudner Gerichts-Verwalter gewesen. Er starb An. 1725 den 17 November, seines Alters 59 Jahr und 7 Monat. Gebürtig war er von Reichenau. Nach seinem Absterben ward Christian Roscher zum Gerichts-Verwalter gesetzet.
10. Christian Burckarth, des vorigen Sohn, erkauffte den Kretschen, vor 3600 Zittauische Marck, Angeld 2000 Und ist ietziger Richter in Oberdorffe.
Des Richters im Mitteldorffe sein Kretschen ist ein Lehngut, auf welchem er frey Zittauisch Bier schencken, Brantewein brennen Schlachten, Backen etc. hat, und ist es eine schöne Nahrung, auf welchen nebst den Wohngebeude noch zwey Scheunen und ein grosser Schoppen oder Stall befindlich, und zum Brandteweinbrennen und verschencken ist auch ein besonderes Hauß. So gehöret auch darzu noch ein Schenck-Hauß und Schoppen, worauf eine Leube ist, nahe bey der Stege-Mühle, darinne Zittauisches Bier verschencket wird. Vor Zeiten ist in der Scheibe ein besonderes Erb-Gerichte gewesen, weil aber die Gemeine allda ziemlich klein, so ist 1516 dasiges Gerichte mit dem Mittel-Herwigsdorffer-Gerichte vereiniget worden, welches bis dato also verblieben ist. Weil nun das Schöppen-Buch in Mitteldorff, am Alter denjenigen, das in Oberdorffe befindlich, nicht gleich kömmt
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