wohlwollenden Mahnungen und Zurechtwei- sungen probieren. Aber wenn das nicht hilft, so muß der Ernst angewendet werden. Man verfahre auch da stufenweise, und wende schärfere Züchtigungen erst an, wenn die leichteren ohne Erfolg geblieben sind. Aber nie gebe man nach, bis das Kind sich fügt. Nach Austrag der Sache kann man ihm wieder das alte Wohlwollen zeigen, bis der Ernst neuerdings notwendig wird. Auf diese Weise merkt das Kind, daß man es liebt, daß man ihm nur ungern, nur notge- drungen wehthut. Es wird mit der notwen- digen Furcht erfüllt, ohne daß die Liebe und das Zutrauen darunter leiden.
Aehnlich steht es mit dem richtigen Ver- hältnis zwischen Belehrung und Befehl, Frei- heit und Zwang. Der Vater soll Herr im Hause sein, und in gewissen Punkten darf er das absolute Regiment gar nie aufgeben. In Bezug auf die kleineren Kinder versteht sich das von selbst, aber auch die heranwach- senden und erwachsenen Kinder müssen ihm unbedingt unterthan sein, soweit es sich um die Beobachtung einer christlichen Hausord- nung, das rechtzeitige Heimkommen und um die Schließung des Hauses am Abend, die
wohlwollenden Mahnungen und Zurechtwei- sungen probieren. Aber wenn das nicht hilft, so muß der Ernst angewendet werden. Man verfahre auch da stufenweise, und wende schärfere Züchtigungen erst an, wenn die leichteren ohne Erfolg geblieben sind. Aber nie gebe man nach, bis das Kind sich fügt. Nach Austrag der Sache kann man ihm wieder das alte Wohlwollen zeigen, bis der Ernst neuerdings notwendig wird. Auf diese Weise merkt das Kind, daß man es liebt, daß man ihm nur ungern, nur notge- drungen wehthut. Es wird mit der notwen- digen Furcht erfüllt, ohne daß die Liebe und das Zutrauen darunter leiden.
Aehnlich steht es mit dem richtigen Ver- hältnis zwischen Belehrung und Befehl, Frei- heit und Zwang. Der Vater soll Herr im Hause sein, und in gewissen Punkten darf er das absolute Regiment gar nie aufgeben. In Bezug auf die kleineren Kinder versteht sich das von selbst, aber auch die heranwach- senden und erwachsenen Kinder müssen ihm unbedingt unterthan sein, soweit es sich um die Beobachtung einer christlichen Hausord- nung, das rechtzeitige Heimkommen und um die Schließung des Hauses am Abend, die
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wohlwollenden Mahnungen und Zurechtwei-
sungen probieren. Aber wenn das nicht
hilft, so muß der Ernst angewendet werden.
Man verfahre auch da stufenweise, und
wende schärfere Züchtigungen erst an, wenn
die leichteren ohne Erfolg geblieben sind.
Aber nie gebe man nach, bis das Kind sich
fügt. Nach Austrag der Sache kann man
ihm wieder das alte Wohlwollen zeigen, bis
der Ernst neuerdings notwendig wird. Auf
diese Weise merkt das Kind, daß man es
liebt, daß man ihm nur ungern, nur notge-
drungen wehthut. Es wird mit der notwen-
digen Furcht erfüllt, ohne daß die Liebe und
das Zutrauen darunter leiden.
Aehnlich steht es mit dem richtigen Ver-
hältnis zwischen Belehrung und Befehl, Frei-
heit und Zwang. Der Vater soll Herr im
Hause sein, und in gewissen Punkten darf
er das absolute Regiment gar nie aufgeben.
In Bezug auf die kleineren Kinder versteht
sich das von selbst, aber auch die heranwach-
senden und erwachsenen Kinder müssen ihm
unbedingt unterthan sein, soweit es sich um
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die Schließung des Hauses am Abend, die
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/161>, abgerufen am 09.11.2024.
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