Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.bende Autorität bekleiden. Sie soll bestehen aus Section 2. Die erste Wahl der Senatoren und Volks- Section 3. Niemand kann Volksvertreter seyn, welcher 10
bende Autoritaͤt bekleiden. Sie ſoll beſtehen aus Section 2. Die erſte Wahl der Senatoren und Volks- Section 3. Niemand kann Volksvertreter ſeyn, welcher 10
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bende Autoritaͤt bekleiden. Sie ſoll beſtehen aus
einem Senat und einem Hauſe der Volks-
vertreter. Beide werden vom Volke erwaͤhlt.
Section 2.
Die erſte Wahl der Senatoren und Volks-
vertreter ſoll am dritten Donnerstage des naͤchſten
Septembers anfangen, und dieſen und die zwei
folgenden Tage dauern; die naͤchſte Wahl ſoll
aber gehalten werden am erſten Montage im Au-
guſt 1819, und alsdann ſoll jedesmahl alle zwei
Jahre die Wahl auf den erſten Montag im Auguſt
gehalten werden, und zwar in jeder Grafſchaft
(County) und an ſolchen Orten, welche durch
das Geſetz beſtimmt werden.
Section 3.
Niemand kann Volksvertreter ſeyn, welcher
nicht das ein und zwanzigſte Jahr erreicht hat,
nicht Buͤrger der vereinigten Staaten und Ein-
wohner dieſes Staats iſt; welcher in den Gren-
zen der Grafſchaft oder des Diſtricts, wo er er-
waͤhlt wird, nicht die naͤchſten zwoͤlf Monate vor
ſeiner Wahl gewohnt hat, wenn die Grafſchaft
oder der Diſtrict ſo lange errichtet geweſen iſt; wo
nicht, ſo muß er im Umfange der Grafſchaft oder
Grafſchaften, des Diſtricts oder der Diſtricte ge-
wohnt haben, wozu dieſe ſonſt gehoͤrt, es ſey denn;
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