Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.Bejahungen und Verneinungen einer jeden Frage Section 9. Je zwei Glieder irgend eines der Häuser Section 10. Jedes Haus mag die Regeln seines Verfah- Section 11. Wenn Vacanzen eintreten, schreibt der Gou- Section 12. Senatoren und Volksvertreter sollen in allen Bejahungen und Verneinungen einer jeden Frage Section 9. Je zwei Glieder irgend eines der Haͤuſer Section 10. Jedes Haus mag die Regeln ſeines Verfah- Section 11. Wenn Vacanzen eintreten, ſchreibt der Gou- Section 12. Senatoren und Volksvertreter ſollen in allen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0162" n="148"/> Bejahungen und Verneinungen einer jeden Frage<lb/> ſollen auf das Verlangen zweier Mitglieder ins<lb/> Tagebuch eingeruͤckt werden.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 9.</head><lb/> <p>Je zwei Glieder irgend eines der Haͤuſer<lb/> ſollen die Freiheit haben, irgend einen Akt oder<lb/> einen Beſchluß anzugreifen oder ſich demſelben zu<lb/> widerſetzen, wenn ſie ihn dem allgemeinen oder<lb/> dem Privatwohl fuͤr nachtheilig halten, und koͤn-<lb/> nen die Gruͤnde ihres Widerſpruchs zu Protocoll<lb/> geben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 10.</head><lb/> <p>Jedes Haus mag die Regeln ſeines Verfah-<lb/> rens feſtſetzen, die Mitglieder wegen ordnungswi-<lb/> drigem Betragen ſtrafen, und durch eine Majori-<lb/> taͤt von zwei Drittel ein Mitglied ausſtoßen; doch<lb/> nicht ein Zweitesmal derſelben Urſache wegen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 11.</head><lb/> <p>Wenn Vacanzen eintreten, ſchreibt der Gou-<lb/> verneur, oder wer ſeinen Poſten vertritt, die Wahl<lb/> aus, um die Vacanzen auszufuͤllen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 12.</head><lb/> <p>Senatoren und Volksvertreter ſollen in allen<lb/> Faͤllen [Verraͤtherei, Todesverbrechen oder Frie-<lb/> densbruch ausgenommen] nicht verhaftet werden<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [148/0162]
Bejahungen und Verneinungen einer jeden Frage
ſollen auf das Verlangen zweier Mitglieder ins
Tagebuch eingeruͤckt werden.
Section 9.
Je zwei Glieder irgend eines der Haͤuſer
ſollen die Freiheit haben, irgend einen Akt oder
einen Beſchluß anzugreifen oder ſich demſelben zu
widerſetzen, wenn ſie ihn dem allgemeinen oder
dem Privatwohl fuͤr nachtheilig halten, und koͤn-
nen die Gruͤnde ihres Widerſpruchs zu Protocoll
geben.
Section 10.
Jedes Haus mag die Regeln ſeines Verfah-
rens feſtſetzen, die Mitglieder wegen ordnungswi-
drigem Betragen ſtrafen, und durch eine Majori-
taͤt von zwei Drittel ein Mitglied ausſtoßen; doch
nicht ein Zweitesmal derſelben Urſache wegen.
Section 11.
Wenn Vacanzen eintreten, ſchreibt der Gou-
verneur, oder wer ſeinen Poſten vertritt, die Wahl
aus, um die Vacanzen auszufuͤllen.
Section 12.
Senatoren und Volksvertreter ſollen in allen
Faͤllen [Verraͤtherei, Todesverbrechen oder Frie-
densbruch ausgenommen] nicht verhaftet werden
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