Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.dann der Senat oder das Haus der Volksvertre- Section 20. Der Gouverneur, in Uebereinstimmung mit Section 21. Der Staatsschatzmeister und die öffentlichen 11
dann der Senat oder das Haus der Volksvertre- Section 20. Der Gouverneur, in Uebereinſtimmung mit Section 21. Der Staatsſchatzmeiſter und die oͤffentlichen 11
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dann der Senat oder das Haus der Volksvertre-
ter, dieſer Einreden des obigen Raths ohngeachtet,
mit der Mehrheit aller erwaͤhlten Glieder den Vor-
ſchlag genehmigen: ſo ſoll derſelbe dem anderen
Hauſe zugeſandt werden, und geht er dort in
eben der Art durch: ſo ſoll er Geſetzes Kraft er-
halten. Jeder Vorſchlag, welcher nach 10 Tagen,
von der Praͤſentation an gerechnet, vom Rathe
nicht zuruͤckgeſandt wird, ſoll Geſetzes Kraft er-
halten, ausgenommen, wenn durch das Adjourne-
ment der General-Verſammlung ſolches unthunlich
wird; dann ſoll der Vorſchlag am erſten Tage der
Wiederverſammlung zuruͤckgeſandt werden.
Section 20.
Der Gouverneur, in Uebereinſtimmung mit
dem Senate, ſoll einen Secretair des Staats er-
nennen, welchem obliegt ein richtiges Journal der
Dienſthandlungen des Gouvernements zu fuͤhren,
und auf Verlangen der General-Verſammlung
ſolches nebſt allen Papieren, welche dahin zielen,
vorzulegen, und alle jene Obliegenheiten zu er-
fuͤllen, welche die Geſetze ihm auflegen werden.
Section 21.
Der Staatsſchatzmeiſter und die oͤffentlichen
Buchdrucker des Staats ſollen alle 2 Jahre durch
die Stimmenmehrheit beider Haͤuſer erwaͤhlt wer-
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