Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.fert hat, welche er Kraft und in Gemäßheit sei- Section 4. Es sollen für jede Grafschaft 3 Commissaire Section 5. Der Couverneur, Secretair, die Richter und Section 6. Der Gouverneur dieses Staats kann sein Section 7. Die vorgeschriebenen Eidesleistungen können 12
fert hat, welche er Kraft und in Gemaͤßheit ſei- Section 4. Es ſollen fuͤr jede Grafſchaft 3 Commiſſaire Section 5. Der Couverneur, Secretair, die Richter und Section 6. Der Gouverneur dieſes Staats kann ſein Section 7. Die vorgeſchriebenen Eidesleiſtungen koͤnnen 12
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fert hat, welche er Kraft und in Gemaͤßheit ſei-
nes Amtes erhoben hat.
Section 4.
Es ſollen fuͤr jede Grafſchaft 3 Commiſſaire
erwaͤhlt werden, welche die Angelegenheiten der
Grafſchaft abthun ſollen, und deren Dienſtzeit,
Macht und Obliegenheit geſetzlich beſtimmt werden
ſoll.
Section 5.
Der Couverneur, Secretair, die Richter und
alle andere Beamteten ſollen ihre Amtspflichten
fortwaͤhrend erfuͤllen, bis ſie, nach Anleitung dieſer
Verfaſſunsurkunde durch andere Beamtete erſetzt
ſind.
Section 6.
Der Gouverneur dieſes Staats kann ſein
Privat-Segel gebrauchen, bis ihm ein Staats-
Siegel uͤtrgeben wird.
Section 7.
Die vorgeſchriebenen Eidesleiſtungen koͤnnen
vor jedem Friedensrichter abgelegt werden, bis die
General-Verſammlung bieruͤber anders verfuͤgt
haben wird
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