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Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.

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Gouverneur und Vice-Gouverneur, Vertreter beim
jährlichen Congreß der vereinigten Staaten, Glie-
der zur General-Versammlung, und Sherifs und
Coroners der Grafschaften. Die Wahl soll den
dritten Donnerstag im nächsten Monat Septem-
ber beginnen, und die zwei folgenden Tage dauern.
Auch soll sie in derselben Art, wie die bisherigen
Territorial-Wahlen gesetzlich eingeleitet werden.

Section 10.

Die General-Versammlung mag einen Re-
visor der öffentlichen Rechnungen, einen Staats-
Anwald, und sonst nothwendige Beamtete ernen-
nen, und ihre Obliegenheiten müssen gesetzlich be-
stimmt werden.

Section 11.

Es soll der General-Versammlung
zur Pflicht gemacht werden, solche Ge-
setze und Verfügungen zu erlassen,
welche dem Gebrauche des Zweikampfs
(Duells) vorbeugen
.

Section 12.

Jeder weiße Einwohner männlichen Geschlechts
über 21 Jahr alt, welcher zur Zeit der Unterzeich-
nung dieser Constitution in diesem Staate wohn-

*

Gouverneur und Vice-Gouverneur, Vertreter beim
jaͤhrlichen Congreß der vereinigten Staaten, Glie-
der zur General-Verſammlung, und Sherifs und
Coroners der Grafſchaften. Die Wahl ſoll den
dritten Donnerstag im naͤchſten Monat Septem-
ber beginnen, und die zwei folgenden Tage dauern.
Auch ſoll ſie in derſelben Art, wie die bisherigen
Territorial-Wahlen geſetzlich eingeleitet werden.

Section 10.

Die General-Verſammlung mag einen Re-
viſor der oͤffentlichen Rechnungen, einen Staats-
Anwald, und ſonſt nothwendige Beamtete ernen-
nen, und ihre Obliegenheiten muͤſſen geſetzlich be-
ſtimmt werden.

Section 11.

Es ſoll der General-Verſammlung
zur Pflicht gemacht werden, ſolche Ge-
ſetze und Verfuͤgungen zu erlaſſen,
welche dem Gebrauche des Zweikampfs
(Duells) vorbeugen
.

Section 12.

Jeder weiße Einwohner maͤnnlichen Geſchlechts
uͤber 21 Jahr alt, welcher zur Zeit der Unterzeich-
nung dieſer Conſtitution in dieſem Staate wohn-

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[179/0193] Gouverneur und Vice-Gouverneur, Vertreter beim jaͤhrlichen Congreß der vereinigten Staaten, Glie- der zur General-Verſammlung, und Sherifs und Coroners der Grafſchaften. Die Wahl ſoll den dritten Donnerstag im naͤchſten Monat Septem- ber beginnen, und die zwei folgenden Tage dauern. Auch ſoll ſie in derſelben Art, wie die bisherigen Territorial-Wahlen geſetzlich eingeleitet werden. Section 10. Die General-Verſammlung mag einen Re- viſor der oͤffentlichen Rechnungen, einen Staats- Anwald, und ſonſt nothwendige Beamtete ernen- nen, und ihre Obliegenheiten muͤſſen geſetzlich be- ſtimmt werden. Section 11. Es ſoll der General-Verſammlung zur Pflicht gemacht werden, ſolche Ge- ſetze und Verfuͤgungen zu erlaſſen, welche dem Gebrauche des Zweikampfs (Duells) vorbeugen. Section 12. Jeder weiße Einwohner maͤnnlichen Geſchlechts uͤber 21 Jahr alt, welcher zur Zeit der Unterzeich- nung dieſer Conſtitution in dieſem Staate wohn- *

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Zitationshilfe: Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/193>, abgerufen am 24.11.2024.