Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.geschrieben, so daß man allgemein wirklich die Hoff- Das linke Ufer des Flusses ist dem Einstür- Im Allgemeinen kann man annehmen, daß *) Die Missouri-Bill ging am 1sten März 1820 im Hause der
Repräsentanten nach mancherlei Debatten über die Sclaverei in jedem Gebiete durch, und das Missouri-Gebiet wurde den vereinigten Staaten einverleibt. Die Sclaverei oder unfrei- willige Dienstbarkeit wurde nur in dem Sinne, als Bestra- fung für Verbrechen, deren der Angeschuldigte gesetzlich über- wiesen worden, zugestanden, in jedem andern Sinne aber auf immer verboten. Anm. d. Verl. geſchrieben, ſo daß man allgemein wirklich die Hoff- Das linke Ufer des Fluſſes iſt dem Einſtuͤr- Im Allgemeinen kann man annehmen, daß *) Die Miſſouri-Bill ging am 1ſten März 1820 im Hauſe der
Repräſentanten nach mancherlei Debatten über die Sclaverei in jedem Gebiete durch, und das Miſſouri-Gebiet wurde den vereinigten Staaten einverleibt. Die Sclaverei oder unfrei- willige Dienſtbarkeit wurde nur in dem Sinne, als Beſtra- fung für Verbrechen, deren der Angeſchuldigte geſetzlich über- wieſen worden, zugeſtanden, in jedem andern Sinne aber auf immer verboten. Anm. d. Verl. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="diaryEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0082" n="68"/> geſchrieben, ſo daß man allgemein wirklich die Hoff-<lb/> nung faßt, auch die ſuͤdlichen Staaten bald von<lb/> dieſer Plage befreiet zu ſehen. <note place="foot" n="*)">Die Miſſouri-Bill ging am 1ſten März 1820 im Hauſe der<lb/> Repräſentanten nach mancherlei Debatten über die Sclaverei<lb/> in jedem Gebiete durch, und das Miſſouri-Gebiet wurde den<lb/> vereinigten Staaten einverleibt. Die Sclaverei oder unfrei-<lb/> willige Dienſtbarkeit wurde nur in dem Sinne, als Beſtra-<lb/> fung für Verbrechen, deren der Angeſchuldigte geſetzlich über-<lb/> wieſen worden, zugeſtanden, in jedem andern Sinne aber auf<lb/> immer verboten.<lb/><hi rendition="#et"><hi rendition="#g">Anm</hi>. d. Verl.</hi></note></p><lb/> <p>Das linke Ufer des Fluſſes iſt dem Einſtuͤr-<lb/> zen und Wegſchwemmen ſehr ausgeſetzt, waͤhrend<lb/> am rechten Ufer ſich Steine und Felſen befinden,<lb/> welche die reißenden Wirkungen des Stroms ab-<lb/> wehren. Dieſes Wegſpuͤlen des Ufers betraͤgt oft<lb/> 10 — 20 Fuß in einem Jahre, ſo daß nicht ſel-<lb/> ten ganze Pflanzungen dadurch verloren gehen.<lb/> Zwei kleine Staͤdtchen, die Illinoisſtadt und Jak-<lb/> ſonsville, welche St. Louis gegenuͤber erbauet ſind,<lb/> laufen Gefahr, mit der Zeit gleichfalls im Miſſiſ-<lb/> ſippi ihr Grab zu finden.</p><lb/> <p>Im Allgemeinen kann man annehmen, daß<lb/> alle Flußufer in Amerika ungeſunde Aufenthalts-<lb/> oͤrter ſind, und vorzuͤglich die Ufer der groͤßern<lb/> Fluͤſſe. In St. Louis findet man dieſes Jahr<lb/> das kalte Fieber haͤufiger wie gewoͤhnlich. Man<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [68/0082]
geſchrieben, ſo daß man allgemein wirklich die Hoff-
nung faßt, auch die ſuͤdlichen Staaten bald von
dieſer Plage befreiet zu ſehen. *)
Das linke Ufer des Fluſſes iſt dem Einſtuͤr-
zen und Wegſchwemmen ſehr ausgeſetzt, waͤhrend
am rechten Ufer ſich Steine und Felſen befinden,
welche die reißenden Wirkungen des Stroms ab-
wehren. Dieſes Wegſpuͤlen des Ufers betraͤgt oft
10 — 20 Fuß in einem Jahre, ſo daß nicht ſel-
ten ganze Pflanzungen dadurch verloren gehen.
Zwei kleine Staͤdtchen, die Illinoisſtadt und Jak-
ſonsville, welche St. Louis gegenuͤber erbauet ſind,
laufen Gefahr, mit der Zeit gleichfalls im Miſſiſ-
ſippi ihr Grab zu finden.
Im Allgemeinen kann man annehmen, daß
alle Flußufer in Amerika ungeſunde Aufenthalts-
oͤrter ſind, und vorzuͤglich die Ufer der groͤßern
Fluͤſſe. In St. Louis findet man dieſes Jahr
das kalte Fieber haͤufiger wie gewoͤhnlich. Man
*) Die Miſſouri-Bill ging am 1ſten März 1820 im Hauſe der
Repräſentanten nach mancherlei Debatten über die Sclaverei
in jedem Gebiete durch, und das Miſſouri-Gebiet wurde den
vereinigten Staaten einverleibt. Die Sclaverei oder unfrei-
willige Dienſtbarkeit wurde nur in dem Sinne, als Beſtra-
fung für Verbrechen, deren der Angeſchuldigte geſetzlich über-
wieſen worden, zugeſtanden, in jedem andern Sinne aber auf
immer verboten.
Anm. d. Verl.
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