wiewohl solche beschwerungen auch durch ein ge- ding übernommen werden können.
§ 437
Wir wollen nun ihren zustand und bosheitdie sprüch- wörter von den bauern. einzusehen verschiedene sprüchwörter bemerken; - - Da spricht der bauer:
"Das muß Gott walten, "muß ich diese alle erhalten, "so geb ich mich gedultig drein, "und will es so zufriden seyn,
Pistorius
cent. 1 par. 28 s. 38 "dem bauer gehöret haferstroh, Pistorius cent. 2 par. 59 s. 202 "in Westfalen "gibt man dem bauer weiter nichts, als einen zwil- "ligern rok, ein hölzern paar schuhe und pomperni- "kel; wenn ein anderer reitet oder fähret, da kan "der bauer wohl zu fuß gehen, oder auf des schu- "sters rappen reiten. Den bauern ist gut pfeiffen. "Ein bauer ist ein lauer, der bei vielem gut, thut "Gott und seinem herrn selten gut. Hinter sich "hinaus tragen die bauern ihre spieße. Ferner, wer "bauern verderben will, muß bauern mit darzu neh- "men. Weiter: wenn der bauer nicht muß, reget er "weder hand noch fuß Pistorius cent. II par. 60-65, cent. VI par. 91. "Verdorbene bauern geben gu- "te hof- und schiermeister ab, cent. V, par. 13 s. 314, "Es mag leicht seyn, daß es ein bauer lobet, cent. VII par. 29. "Laß du den bauer bei dem pfluge: der "bauer ist gut genug. Der bauer muß alle ernären "helfen. Auf dem bauer reitet iedermann.
Sech-
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von den freien bauern.
wiewohl ſolche beſchwerungen auch durch ein ge- ding uͤbernommen werden koͤnnen.
§ 437
Wir wollen nun ihren zuſtand und bosheitdie ſpruͤch- woͤrter von den baueꝛn. einzuſehen verſchiedene ſpruͤchwoͤrter bemerken; ‒ ‒ Da ſpricht der bauer:
„Das muß Gott walten, „muß ich dieſe alle erhalten, „ſo geb ich mich gedultig drein, „und will es ſo zufriden ſeyn,
Piſtorius
cent. 1 par. 28 ſ. 38 „dem bauer gehoͤret haferſtroh, Piſtorius cent. 2 par. 59 ſ. 202 „in Weſtfalen „gibt man dem bauer weiter nichts, als einen zwil- „ligern rok, ein hoͤlzern paar ſchuhe und pomperni- „kel; wenn ein anderer reitet oder faͤhret, da kan „der bauer wohl zu fuß gehen, oder auf des ſchu- „ſters rappen reiten. Den bauern iſt gut pfeiffen. „Ein bauer iſt ein lauer, der bei vielem gut, thut „Gott und ſeinem herrn ſelten gut. Hinter ſich „hinaus tragen die bauern ihre ſpieße. Ferner, wer „bauern verderben will, muß bauern mit darzu neh- „men. Weiter: wenn der bauer nicht muß, reget er „weder hand noch fuß Piſtorius cent. II par. 60-65, cent. VI par. 91. „Verdorbene bauern geben gu- „te hof- und ſchiermeiſter ab, cent. V, par. 13 ſ. 314, „Es mag leicht ſeyn, daß es ein bauer lobet, cent. VII par. 29. „Laß du den bauer bei dem pfluge: der „bauer iſt gut genug. Der bauer muß alle ernaͤren „helfen. Auf dem bauer reitet iedermann.
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von den freien bauern.
wiewohl ſolche beſchwerungen auch durch ein ge-
ding uͤbernommen werden koͤnnen.
§ 437
Wir wollen nun ihren zuſtand und bosheit
einzuſehen verſchiedene ſpruͤchwoͤrter bemerken; ‒ ‒
Da ſpricht der bauer:
die ſpruͤch-
woͤrter von
den baueꝛn.
„Das muß Gott walten,
„muß ich dieſe alle erhalten,
„ſo geb ich mich gedultig drein,
„und will es ſo zufriden ſeyn,
Piſtorius
cent. 1 par. 28 ſ. 38 „dem bauer gehoͤret haferſtroh,
Piſtorius cent. 2 par. 59 ſ. 202 „in Weſtfalen
„gibt man dem bauer weiter nichts, als einen zwil-
„ligern rok, ein hoͤlzern paar ſchuhe und pomperni-
„kel; wenn ein anderer reitet oder faͤhret, da kan
„der bauer wohl zu fuß gehen, oder auf des ſchu-
„ſters rappen reiten. Den bauern iſt gut pfeiffen.
„Ein bauer iſt ein lauer, der bei vielem gut, thut
„Gott und ſeinem herrn ſelten gut. Hinter ſich
„hinaus tragen die bauern ihre ſpieße. Ferner, wer
„bauern verderben will, muß bauern mit darzu neh-
„men. Weiter: wenn der bauer nicht muß, reget er
„weder hand noch fuß Piſtorius cent. II par. 60-65,
cent. VI par. 91. „Verdorbene bauern geben gu-
„te hof- und ſchiermeiſter ab, cent. V, par. 13 ſ. 314,
„Es mag leicht ſeyn, daß es ein bauer lobet, cent. VII
par. 29. „Laß du den bauer bei dem pfluge: der
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„helfen. Auf dem bauer reitet iedermann.
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Estor, Johann Georg: Bürgerliche rechtsgelehrsamkeit der Teutschen. Bd. 1. Marburg, 1757, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/estor_rechtsgelehrsamkeit01_1757/191>, abgerufen am 24.11.2024.
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