Falke, Jakob von: Die deutsche Trachten- und Modenwelt. Ein Beitrag zur deutschen Culturgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1858.III. Die Neuzeit. Nein, denn solches gehört sich zu thun mit dem Facilletlein, soaber dapfer Leut vorhanden, soll sich der Knabe fein umkehren und sauber machen." Dem Namen nach (fazzoletto) dürfte sein Ursprung in Italien zu suchen sein. In Vecellio's Trachtenbuch tragen die Damen es sehr gewöhnlich in der Hand, und ebenso auch in Jost Amman's Frauenzimmer. Die Magdeburger Ord- nung (1583) sieht sich genöthigt, seinen Preis nach den Classen zu bestimmen und seine Verzierung zu beschränken: "Des Brüde- gammes unde der Mannes Personen vam Geschlecht ere Schnüf- feldöke schal eines över anderthalven Daler nicht werth syn; der gemeinen Börger einen halven Daler, unde der Denstboden einen halven gülden, by peen einer Marck. Overst de Freuchenge- schlinge van Sülver unde Golde schöllen an den Schnüffeldöken gar vorbaden syn, by peen dryer Marck." Eine dresdener Klei- derordnung von 1595 verbietet den untern Ständen, mit Ta- schentüchern ein Hochzeitsgeschenk an die Brautleute zu machen. Der Stoff war Kammertuch oder feine Leinwand und der Besatz bestand aus kostbaren Spitzen; auch hohle, durchbrochene Nähte faßten das Tuch ein und an den Ecken hingen kleine Quästchen. Eine weitere Zierde war Stickerei mit Gold und Silber, mit Perlen, Goldrosen oder andern werthvollen Gegenständen. Ge- wöhnlich war das Taschentuch weiß, doch waren die farbigen auch in den höchsten Ständen gebräuchlich; selbst fürstliche Damen Frankreichs trugen auf Bällen solche, mit spanischen Kanten be- setzt. In Weigels Trachtenbuch -- wir haben ein altcolorirtes Exemplar vor uns -- führt eine Jungfrau aus Breslau ein Lilataschentuch mit weißen Kanten bei sich. Schon im sechszehnten Jahrhundert feuchteten die Damen III. Die Neuzeit. Nein, denn ſolches gehört ſich zu thun mit dem Facilletlein, ſoaber dapfer Leut vorhanden, ſoll ſich der Knabe fein umkehren und ſauber machen.“ Dem Namen nach (fazzoletto) dürfte ſein Urſprung in Italien zu ſuchen ſein. In Vecellio’s Trachtenbuch tragen die Damen es ſehr gewöhnlich in der Hand, und ebenſo auch in Joſt Amman’s Frauenzimmer. Die Magdeburger Ord- nung (1583) ſieht ſich genöthigt, ſeinen Preis nach den Claſſen zu beſtimmen und ſeine Verzierung zu beſchränken: „Des Brüde- gammes unde der Mannes Perſonen vam Geſchlecht ere Schnüf- feldöke ſchal eines över anderthalven Daler nicht werth ſyn; der gemeinen Börger einen halven Daler, unde der Denſtboden einen halven gülden, by peen einer Marck. Overſt de Freuchenge- ſchlinge van Sülver unde Golde ſchöllen an den Schnüffeldöken gar vorbaden ſyn, by peen dryer Marck.“ Eine dresdener Klei- derordnung von 1595 verbietet den untern Ständen, mit Ta- ſchentüchern ein Hochzeitsgeſchenk an die Brautleute zu machen. Der Stoff war Kammertuch oder feine Leinwand und der Beſatz beſtand aus koſtbaren Spitzen; auch hohle, durchbrochene Nähte faßten das Tuch ein und an den Ecken hingen kleine Quäſtchen. Eine weitere Zierde war Stickerei mit Gold und Silber, mit Perlen, Goldroſen oder andern werthvollen Gegenſtänden. Ge- wöhnlich war das Taſchentuch weiß, doch waren die farbigen auch in den höchſten Ständen gebräuchlich; ſelbſt fürſtliche Damen Frankreichs trugen auf Bällen ſolche, mit ſpaniſchen Kanten be- ſetzt. In Weigels Trachtenbuch — wir haben ein altcolorirtes Exemplar vor uns — führt eine Jungfrau aus Breslau ein Lilataſchentuch mit weißen Kanten bei ſich. 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III. Die Neuzeit.
Nein, denn ſolches gehört ſich zu thun mit dem Facilletlein, ſo
aber dapfer Leut vorhanden, ſoll ſich der Knabe fein umkehren
und ſauber machen.“ Dem Namen nach (fazzoletto) dürfte ſein
Urſprung in Italien zu ſuchen ſein. In Vecellio’s Trachtenbuch
tragen die Damen es ſehr gewöhnlich in der Hand, und ebenſo
auch in Joſt Amman’s Frauenzimmer. Die Magdeburger Ord-
nung (1583) ſieht ſich genöthigt, ſeinen Preis nach den Claſſen
zu beſtimmen und ſeine Verzierung zu beſchränken: „Des Brüde-
gammes unde der Mannes Perſonen vam Geſchlecht ere Schnüf-
feldöke ſchal eines över anderthalven Daler nicht werth ſyn; der
gemeinen Börger einen halven Daler, unde der Denſtboden einen
halven gülden, by peen einer Marck. Overſt de Freuchenge-
ſchlinge van Sülver unde Golde ſchöllen an den Schnüffeldöken
gar vorbaden ſyn, by peen dryer Marck.“ Eine dresdener Klei-
derordnung von 1595 verbietet den untern Ständen, mit Ta-
ſchentüchern ein Hochzeitsgeſchenk an die Brautleute zu machen.
Der Stoff war Kammertuch oder feine Leinwand und der Beſatz
beſtand aus koſtbaren Spitzen; auch hohle, durchbrochene Nähte
faßten das Tuch ein und an den Ecken hingen kleine Quäſtchen.
Eine weitere Zierde war Stickerei mit Gold und Silber, mit
Perlen, Goldroſen oder andern werthvollen Gegenſtänden. Ge-
wöhnlich war das Taſchentuch weiß, doch waren die farbigen auch
in den höchſten Ständen gebräuchlich; ſelbſt fürſtliche Damen
Frankreichs trugen auf Bällen ſolche, mit ſpaniſchen Kanten be-
ſetzt. In Weigels Trachtenbuch — wir haben ein altcolorirtes
Exemplar vor uns — führt eine Jungfrau aus Breslau ein
Lilataſchentuch mit weißen Kanten bei ſich.
Schon im ſechszehnten Jahrhundert feuchteten die Damen
ihre Taſchentücher mit wohlriechendem Waſſer an, das zugleich
zur Conſervirung und Verbeſſerung des Geſichtsteints dienen
ſollte. Die im Jahr 1575 herausgekommene Weiberzierung des
Aleſſio giebt das Recept, ein ſolches Waſſer zu bereiten, „um
Schnauptücher darin zu beizen oder dunken, welche das Ange-
ſicht ſchön weiß und wohlgefärbt machen, ſo man es damit ab-
wiſcht oder abſtreicht, und je baß man das Geſicht damit reibet,
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