Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.den / vnd dieselben / zu gebürendem gehorsamb zubringen / Ewer getrewe beystandt / hilff / fürschub / fürderung vnd zuzug leistet / vnd Euch daran nit Jrren noch verhintern lasset / ainige Büntnussen / Verständtnussen / Adhaerenz, vnd Verwandtnus / die seyen gleich hievor / oder Jetzo von Newem auffgericht / ernewert oder erstreckt / Jnmassen Wir dann dieselben souil Sie diser Vnser Erklerung vnnd Erkantnus / oder sonst in andere Weeg / Vnns als Ewer ordentlichen höchsten Obrigkait zuwider sein / raichen / oder verstanden werden möchten / Als welche in disem fall vermög aller Rechten / Euch wider Vnser Rechtmessige erkantnus vnd volziehung derselben / ohne das nit binden / noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachten mueth / rechtem wissen / vnnd von Vnserer Kayserlichen Macht Volkommenhait / hiemit gentzlich auffgehebt / Cassiert vnnd vernichtet / auch E: L: L: A: A: vnnd Euch / souil deren darinn verwandt waren / auß derselben vnserer Kay. Macht vollkommenheit / darvon entlich absoluirt / vnd ledig gezehlt / vnnd dann Euch / obgedachten Aechters / Lehenleuthe / Schutz / vnd Pfandtsverwahnten / Leibaigen / W[...] vnnd Vnderthanen von Ewer Erbhuldigung / Lehens / vnd andern Pflichten gefreyt vnnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen Vnns gehorsamlich erzaigen / Vnser frey Kayserlich Glaidt vnnd Sicherhait / hiemit gnediglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd mainen auch / von Jetztberürter Kayserlicher Macht volkommenhait / das denselben Aechter / dessen Helffern / vnd Helffers Helffern / hiewider nit schützen / schirmen / Freyen oder fürtragen solle / ainig Gnad / Freyhait / Tröstung / Glaidt / Sicherhait Landt oder Burggfrid / obberürte / oder ainich ander Pündtnus / Verainigung / Burg oder Statt Recht / so von Vnns / Vnsern Vorfahren an Reichs / Römischen Kayser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkaiten / Euch oder jhnen gemainlich oder sonderlich gegeben / oder bestettigt weren / oder noch wurden / auch kainerley gewonhait brauch / oder Altherkommen / noch sonst alles anders / das Jhme / oder Jhnen / hierinn zuhilff / stewer oder statten kommen solte oder möchte / dann Wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer / vnd Helffers Helffer / in dem allem / als desselben vnfähig außgeschlossen / vnd darinn nicht begriffen haben wöllen. Wo aber Ewer ainer oder mehr / was Standes oder Wesens / den / vnd dieselben / zu gebürendem gehorsamb zubringen / Ewer getrewe beystandt / hilff / fürschub / fürderung vnd zuzug leistet / vnd Euch daran nit Jrren noch verhintern lasset / ainige Büntnussen / Verständtnussen / Adhaerenz, vnd Verwandtnus / die seyen gleich hievor / oder Jetzo von Newem auffgericht / ernewert oder erstreckt / Jnmassen Wir dann dieselben souil Sie diser Vnser Erklerung vnnd Erkantnus / oder sonst in andere Weeg / Vnns als Ewer ordentlichen höchsten Obrigkait zuwider sein / raichen / oder verstanden werden möchten / Als welche in disem fall vermög aller Rechten / Euch wider Vnser Rechtmessige erkantnus vnd volziehung derselben / ohne das nit binden / noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachten mueth / rechtem wissen / vnnd von Vnserer Kayserlichen Macht Volkommenhait / hiemit gentzlich auffgehebt / Cassiert vnnd vernichtet / auch E: L: L: A: A: vnnd Euch / souil deren darinn verwandt waren / auß derselben vnserer Kay. Macht vollkommenheit / darvon entlich absoluirt / vnd ledig gezehlt / vnnd dann Euch / obgedachten Aechters / Lehenleuthe / Schutz / vnd Pfandtsverwahnten / Leibaigen / W[...] vnnd Vnderthanen von Ewer Erbhuldigung / Lehens / vnd andern Pflichten gefreyt vnnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen Vnns gehorsamlich erzaigen / Vnser frey Kayserlich Glaidt vnnd Sicherhait / hiemit gnediglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd mainen auch / von Jetztberürter Kayserlicher Macht volkommenhait / das denselben Aechter / dessen Helffern / vnd Helffers Helffern / hiewider nit schützen / schirmen / Freyen oder fürtragen solle / ainig Gnad / Freyhait / Tröstung / Glaidt / Sicherhait Landt oder Burggfrid / obberürte / oder ainich ander Pündtnus / Verainigung / Burg oder Statt Recht / so von Vnns / Vnsern Vorfahren an Reichs / Römischen Kayser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkaiten / Euch oder jhnen gemainlich oder sonderlich gegeben / oder bestettigt weren / oder noch wurden / auch kainerley gewonhait brauch / oder Altherkommen / noch sonst alles anders / das Jhme / oder Jhnen / hierinn zuhilff / stewer oder statten kommen solte oder möchte / dann Wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer / vnd Helffers Helffer / in dem allem / als desselben vnfähig außgeschlossen / vnd darinn nicht begriffen haben wöllen. Wo aber Ewer ainer oder mehr / was Standes oder Wesens / <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0017"/> den / vnd dieselben / zu gebürendem gehorsamb zubringen / Ewer getrewe beystandt / hilff / fürschub / fürderung vnd zuzug leistet / vnd Euch daran nit Jrren noch verhintern lasset / ainige Büntnussen / Verständtnussen / <hi rendition="#aq">Adhaerenz</hi>, vnd Verwandtnus / die seyen gleich hievor / oder Jetzo von Newem auffgericht / ernewert oder erstreckt / Jnmassen Wir dann dieselben souil Sie diser Vnser Erklerung vnnd Erkantnus / oder sonst in andere Weeg / Vnns als Ewer ordentlichen höchsten Obrigkait zuwider sein / raichen / oder verstanden werden möchten / Als welche in disem fall vermög aller Rechten / Euch wider Vnser Rechtmessige erkantnus vnd volziehung derselben / ohne das nit binden / noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachten mueth / rechtem wissen / vnnd von Vnserer Kayserlichen Macht Volkommenhait / hiemit gentzlich auffgehebt / <hi rendition="#aq">Cassi</hi>ert vnnd vernichtet / auch E: L: L: A: A: vnnd Euch / souil deren darinn verwandt waren / auß derselben vnserer Kay. Macht vollkommenheit / darvon entlich <hi rendition="#aq">absoluirt</hi> / vnd ledig gezehlt / vnnd dann Euch / obgedachten Aechters / Lehenleuthe / Schutz / vnd Pfandtsverwahnten / Leibaigen / W[...] vnnd Vnderthanen von Ewer Erbhuldigung / Lehens / vnd andern Pflichten gefreyt vnnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen Vnns gehorsamlich erzaigen / Vnser frey Kayserlich Glaidt vnnd Sicherhait / hiemit gnediglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd mainen auch / von Jetztberürter Kayserlicher Macht volkommenhait / das denselben Aechter / dessen Helffern / vnd Helffers Helffern / hiewider nit schützen / schirmen / Freyen oder fürtragen solle / ainig Gnad / Freyhait / Tröstung / Glaidt / Sicherhait Landt oder Burggfrid / obberürte / oder ainich ander Pündtnus / Verainigung / Burg oder Statt Recht / so von Vnns / Vnsern Vorfahren an Reichs / Römischen Kayser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkaiten / Euch oder jhnen gemainlich oder sonderlich gegeben / oder bestettigt weren / oder noch wurden / auch kainerley gewonhait brauch / oder Altherkommen / noch sonst alles anders / das Jhme / oder Jhnen / hierinn zuhilff / stewer oder statten kommen solte oder möchte / dann Wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer / vnd Helffers Helffer / in dem allem / als desselben vnfähig außgeschlossen / vnd darinn nicht begriffen haben wöllen. Wo aber Ewer ainer oder mehr / was Standes oder Wesens / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0017]
den / vnd dieselben / zu gebürendem gehorsamb zubringen / Ewer getrewe beystandt / hilff / fürschub / fürderung vnd zuzug leistet / vnd Euch daran nit Jrren noch verhintern lasset / ainige Büntnussen / Verständtnussen / Adhaerenz, vnd Verwandtnus / die seyen gleich hievor / oder Jetzo von Newem auffgericht / ernewert oder erstreckt / Jnmassen Wir dann dieselben souil Sie diser Vnser Erklerung vnnd Erkantnus / oder sonst in andere Weeg / Vnns als Ewer ordentlichen höchsten Obrigkait zuwider sein / raichen / oder verstanden werden möchten / Als welche in disem fall vermög aller Rechten / Euch wider Vnser Rechtmessige erkantnus vnd volziehung derselben / ohne das nit binden / noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachten mueth / rechtem wissen / vnnd von Vnserer Kayserlichen Macht Volkommenhait / hiemit gentzlich auffgehebt / Cassiert vnnd vernichtet / auch E: L: L: A: A: vnnd Euch / souil deren darinn verwandt waren / auß derselben vnserer Kay. Macht vollkommenheit / darvon entlich absoluirt / vnd ledig gezehlt / vnnd dann Euch / obgedachten Aechters / Lehenleuthe / Schutz / vnd Pfandtsverwahnten / Leibaigen / W[...] vnnd Vnderthanen von Ewer Erbhuldigung / Lehens / vnd andern Pflichten gefreyt vnnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen Vnns gehorsamlich erzaigen / Vnser frey Kayserlich Glaidt vnnd Sicherhait / hiemit gnediglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd mainen auch / von Jetztberürter Kayserlicher Macht volkommenhait / das denselben Aechter / dessen Helffern / vnd Helffers Helffern / hiewider nit schützen / schirmen / Freyen oder fürtragen solle / ainig Gnad / Freyhait / Tröstung / Glaidt / Sicherhait Landt oder Burggfrid / obberürte / oder ainich ander Pündtnus / Verainigung / Burg oder Statt Recht / so von Vnns / Vnsern Vorfahren an Reichs / Römischen Kayser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkaiten / Euch oder jhnen gemainlich oder sonderlich gegeben / oder bestettigt weren / oder noch wurden / auch kainerley gewonhait brauch / oder Altherkommen / noch sonst alles anders / das Jhme / oder Jhnen / hierinn zuhilff / stewer oder statten kommen solte oder möchte / dann Wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer / vnd Helffers Helffer / in dem allem / als desselben vnfähig außgeschlossen / vnd darinn nicht begriffen haben wöllen. Wo aber Ewer ainer oder mehr / was Standes oder Wesens /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-10T09:22:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-10T09:22:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |