Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.Straffen ipso facto gefallen. Sonderlich in dem Er / eben damals / wie obverstvnden / Als wir allbereit durch seine vnd der andern vnserer vnd deß Heyligen Reichs Churfürsten ainhellige Wahl zu dem Kayserthumb erhoben / gleich zu mehrem despect derselben hoheit / vnd erzeigung daß Er zwar den Titul eines Römischen Kaysers erkennt / wider desselben Person aber / Ehr / Hoheit Reputation / guten Namen / Wolfahrt Erb: vnd andere Gerechtigkeiten / vnnd was sonsten die fidelitet mit sich bringt / offentlich zu machinirn / auch was wider keinen schlechtern Standt des Reichs / oder auch den wenigsten Lehens Herrn zugelassen / Fridbrüchiger weise / wider ein Römischen Kayser wol vornemmen könne vnd möge sich vnterstanden / daß gröste vnnd hochschmählichste praejuditz / so jemals einem Römischen Kayser widerfahren / vnnd wie obberührt / von vnsern Rebellen wider vns vorgenommen / mit all seinem vermögen / darmit Er Vns mehrern theil Als seinem Lehensherrn verpflichtet / zu manutenirn wider Vns / mit gewehrter Handt vnnd gewalthatten durchzutringen / dardurch seine längst vorgehabte Machinationen / Blutdürstige Landtfridbrüchige Tractaten vnnd Anschläge an Tag zugeben sich vnserer Rebellischen Vnderthanen / welche vns nach vnserer hocheit / Landt vnnd Leuten / auch aller zeitlichen Wolfarth souil an jhnen gelegen / offentlich gestanden / noch stehen / vnd wider deren helffer vnd Anhanger / noch von Weyland obhöchst erwehnten vnserm geliebten Herrn Vetter vnd Vatter Kayser Matthia, obberührtermassen Avocatoria Mandata ergangen / vnnd würcklichen angenommen / vns mit vnnd neben jhnen Feindlichen bekrieget: Sie / Als vnsere durch Land: vnnd Erbhuldigung verpflichte Vnderthanen / durch einen vermeinten nichtigen Aydt / von Vns sein: vnd jhrem Kayser / König / vnnd Herrn / ab: vnd an sich zuziehen vnterstanden / mit jhnen Feindtlich / wider vns / in vil weg Conspirirt / vnsern Königlichen Titul / Wapen / vnd Klainot usurpirt, deß Heyligen Römischen Reichs / vnnd desselben Churfürstenthümber verfassungen (vermögwelcher / Jnsonderheit aber / vorangeregts vom Kayser Rudolpho primo der Chur halber / den Königen zu Böhaimb gegebnen / vom Kayser Carl dem vierdten Confirmirten / wie auch von sein Pfaltzgravens vorfahren / Weyland Churfürst Ruperto / vnnd andern Churfürsten beliebten vnnd bestettigten Straffen ipso facto gefallen. Sonderlich in dem Er / eben damals / wie obverstvnden / Als wir allbereit durch seine vnd der andern vnserer vnd deß Heyligen Reichs Churfürsten ainhellige Wahl zu dem Kayserthumb erhoben / gleich zu mehrem despect derselben hoheit / vnd erzeigung daß Er zwar den Titul eines Römischen Kaysers erkennt / wider desselben Person aber / Ehr / Hoheit Reputation / guten Namen / Wolfahrt Erb: vnd andere Gerechtigkeiten / vnnd was sonsten die fidelitet mit sich bringt / offentlich zu machinirn / auch was wider keinen schlechtern Standt des Reichs / oder auch den wenigsten Lehens Herrn zugelassen / Fridbrüchiger weise / wider ein Römischen Kayser wol vornemmen könne vnd möge sich vnterstanden / daß gröste vnnd hochschmählichste praejuditz / so jemals einem Römischen Kayser widerfahren / vnnd wie obberührt / von vnsern Rebellen wider vns vorgenommen / mit all seinem vermögen / darmit Er Vns mehrern theil Als seinem Lehensherrn verpflichtet / zu manutenirn wider Vns / mit gewehrter Handt vnnd gewalthatten durchzutringen / dardurch seine längst vorgehabte Machinationen / Blutdürstige Landtfridbrüchige Tractaten vnnd Anschläge an Tag zugeben sich vnserer Rebellischen Vnderthanen / welche vns nach vnserer hocheit / Landt vnnd Leuten / auch aller zeitlichen Wolfarth souil an jhnen gelegen / offentlich gestanden / noch stehen / vnd wider deren helffer vnd Anhanger / noch von Weyland obhöchst erwehnten vnserm geliebten Herrn Vetter vnd Vatter Kayser Matthia, obberührtermassen Avocatoria Mandata ergangen / vnnd würcklichen angenommen / vns mit vnnd neben jhnen Feindlichen bekrieget: Sie / Als vnsere durch Land: vnnd Erbhuldigung verpflichte Vnderthanen / durch einen vermeinten nichtigen Aydt / von Vns sein: vnd jhrem Kayser / König / vnnd Herrn / ab: vnd an sich zuziehen vnterstanden / mit jhnen Feindtlich / wider vns / in vil weg Conspirirt / vnsern Königlichen Titul / Wapen / vnd Klainot usurpirt, deß Heyligen Römischen Reichs / vnnd desselben Churfürstenthümber verfassungen (vermögwelcher / Jnsonderheit aber / vorangeregts vom Kayser Rudolpho primo der Chur halber / den Königen zu Böhaimb gegebnen / vom Kayser Carl dem vierdten Confirmirten / wie auch von sein Pfaltzgravens vorfahren / Weyland Churfürst Ruperto / vnnd andern Churfürsten beliebten vnnd bestettigten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0009"/> Straffen <hi rendition="#aq">ipso facto</hi> gefallen. 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