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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.

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ist, wie es der Maurermeister Wendt an-
gegeben hat
, und überließ der großen Loge
Untersuchung und Entscheidung. In der großen
Loge wurde die Frage aufgestellt, ob man den Br.
Feßler über die Anklage-Punkte vorläufig hören,
oder ihn lieber ohne weiteres aus der Logen-Brü-
derschaft entlassen sollte. Die Stimmen stan-
den
, und nun wurde, gegen den beschwornen
Grundvertrag
pag. XXVIII. §. 8. Zeile 13.
Alles wird etc. und pag. LXIV. §. 54. ver-
fahren und beschlossen, dem Br. Feßler ohne
weiteres Gehör seine Entlassung zuzusenden. Da-
gegen protestirte nachmahls der Großmeister, und
rufte die große Loge noch einmahl zusammen, wo
beschlossen und protocollirt wurde: Daß es bei
dem in der letzten Versammlung gefaß-
ten Beschlusse verbleiben müßte
, dem Br-
Feßler jedoch drei Wochen Frist gelassen würden,
um sich zu verantworten, jedoch immer mit der
Bedingung, daß es bei seiner beschlossenen
Entlassung sein Verbleiben hätte
. Dem
unwiderruflich entlassenen Br. Feßler
wurde sodann diese drei wöchentliche Verantwor-
tungsfrist angekündigt und ihm überlassen, was
er thun wollte. Er that das allernatürlichste. Ganz
darüber erstaunt, 1) daß die Meisterschaft der
L. R. Y. die Schande, des von zwei Juden
schriftlich ausgestellten falschen Zeugnisses, zu
ihrer Sache gemacht hätte; 2) daß die zeitigen
Regenten der Gr. Loge eine Angelegenheit, die
nach dem beschwornen Grundvertrag ausschließend

iſt, wie es der Maurermeiſter Wendt an-
gegeben hat
, und uͤberließ der großen Loge
Unterſuchung und Entſcheidung. In der großen
Loge wurde die Frage aufgeſtellt, ob man den Br.
Feßler uͤber die Anklage-Punkte vorlaͤufig hoͤren,
oder ihn lieber ohne weiteres aus der Logen-Bruͤ-
derſchaft entlaſſen ſollte. Die Stimmen ſtan-
den
, und nun wurde, gegen den beſchwornen
Grundvertrag
pag. XXVIII. §. 8. Zeile 13.
Alles wird etc. und pag. LXIV. §. 54. ver-
fahren und beſchloſſen, dem Br. Feßler ohne
weiteres Gehoͤr ſeine Entlaſſung zuzuſenden. Da-
gegen proteſtirte nachmahls der Großmeiſter, und
rufte die große Loge noch einmahl zuſammen, wo
beſchloſſen und protocollirt wurde: Daß es bei
dem in der letzten Verſammlung gefaß-
ten Beſchluſſe verbleiben muͤßte
, dem Br-
Feßler jedoch drei Wochen Friſt gelaſſen wuͤrden,
um ſich zu verantworten, jedoch immer mit der
Bedingung, daß es bei ſeiner beſchloſſenen
Entlaſſung ſein Verbleiben haͤtte
. Dem
unwiderruflich entlaſſenen Br. Feßler
wurde ſodann dieſe drei woͤchentliche Verantwor-
tungsfriſt angekuͤndigt und ihm uͤberlaſſen, was
er thun wollte. Er that das allernatuͤrlichſte. Ganz
daruͤber erſtaunt, 1) daß die Meiſterſchaft der
L. R. Y. die Schande, des von zwei Juden
ſchriftlich ausgeſtellten falſchen Zeugniſſes, zu
ihrer Sache gemacht haͤtte; 2) daß die zeitigen
Regenten der Gr. Loge eine Angelegenheit, die
nach dem beſchwornen Grundvertrag ausſchließend

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[91/0113] iſt, wie es der Maurermeiſter Wendt an- gegeben hat, und uͤberließ der großen Loge Unterſuchung und Entſcheidung. In der großen Loge wurde die Frage aufgeſtellt, ob man den Br. Feßler uͤber die Anklage-Punkte vorlaͤufig hoͤren, oder ihn lieber ohne weiteres aus der Logen-Bruͤ- derſchaft entlaſſen ſollte. Die Stimmen ſtan- den, und nun wurde, gegen den beſchwornen Grundvertrag pag. XXVIII. §. 8. Zeile 13. Alles wird etc. und pag. LXIV. §. 54. ver- fahren und beſchloſſen, dem Br. Feßler ohne weiteres Gehoͤr ſeine Entlaſſung zuzuſenden. Da- gegen proteſtirte nachmahls der Großmeiſter, und rufte die große Loge noch einmahl zuſammen, wo beſchloſſen und protocollirt wurde: Daß es bei dem in der letzten Verſammlung gefaß- ten Beſchluſſe verbleiben muͤßte, dem Br- Feßler jedoch drei Wochen Friſt gelaſſen wuͤrden, um ſich zu verantworten, jedoch immer mit der Bedingung, daß es bei ſeiner beſchloſſenen Entlaſſung ſein Verbleiben haͤtte. Dem unwiderruflich entlaſſenen Br. Feßler wurde ſodann dieſe drei woͤchentliche Verantwor- tungsfriſt angekuͤndigt und ihm uͤberlaſſen, was er thun wollte. Er that das allernatuͤrlichſte. Ganz daruͤber erſtaunt, 1) daß die Meiſterſchaft der L. R. Y. die Schande, des von zwei Juden ſchriftlich ausgeſtellten falſchen Zeugniſſes, zu ihrer Sache gemacht haͤtte; 2) daß die zeitigen Regenten der Gr. Loge eine Angelegenheit, die nach dem beſchwornen Grundvertrag ausſchließend

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/113>, abgerufen am 24.11.2024.